Was muss ich abgeben(Steuern/abgaben) bei nachtschicht?

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Hallo,

der Grundlohn (also, das was du pro Stunde verdienst) unterliegt immer der Steuer und der Sozialversicherung. Der Grundlohn darf nicht mehr als 50,00 EUR, aber Sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als 25,00 EUR die Stunde betragen, dass dieser nach §3b EStG steuerfrei bleibt. Und der Zuschlag muss ZUSÄTZLICH zum geschuldeten Lohn erfolgen. Die Zuschläge können nicht zusammenaddiert werden. Z.B. Zuschlag für 24. Dezember und Sonntag kann nicht aufaddiert werden.

Der Zuschlag bleibt steuerfrei, soweit er

  1. 25 % für Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 24 Uhr sowie zwischen 4 Uhr und 6 Uhr
  2. 40 % für Nachtarbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr
  3. 50 % für Sonntagsarbeit
  4. 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr 150 % für besondere Feiertagsarbeit (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai, sowie die Zeit bis 4 Uhr am Folgetag, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde) des Grundlohns nicht übersteigt.

Steuerfreiheit zieht in der Regel automatisch auch die Sozialversicherungsfreiheit nach sich. Das ist übrigens für den Nettolohn interessanter, als die reine Steuerfreiheit.

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Ich glaube, dass wird ganz normal versteuert durch die Einkommenssteuer. Kann mir auch nicht vorstellen, dass es noch weitere Abgaben geben sollte. Nachtschicht muss ja belohnt werden :-) Aber vom Arbeitgeber bekommst du Nachtzuschläge. Es bleibt dir somit etwas mehr vom Gehalt als jemandem der tagsüber arbeitet.

Der normale Stundenlohn wird ganz normal versteuert nur die Nacht-Zuschläge sind von der Steuer befreit.