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Was machen, wenn Mahnbescheid des Gerichtes vom Empfänger nicht angenommen wird?

gefragt von MostwimaMostwima am 11.01.2008 um 18:02 Uhr

Ich habe einen Mahnbescheid erwirkt. Dieser wurde dem Schuldner vom Mahngericht zugesendet. Der Empfänger ist laut Post jedoch unbekannt verzogen. Beim Einwohnermeldeamt ist jedoch kein Wohnungswechsel bekannt. Ich persönlich weiß auch dass der Schuldner noch offiziell dort wohnt, aber meist nicht zu Hause ist bzw. der Post nicht die Tür öffnet. Wie kann ich dafür sorgen dass der Mahnbescheid nun zugestellt wird?


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Reply


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 11. Januar 2008 18:41
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Die Zustellung muss nicht durch persönliche Übergabe erfolgen. Möglich ist auch die sogenannte "Ersatzzustellung" durch Niederlegung in den Hausbriefkasten oder durch Übergabe an in der Wohnung angetroffene Verwandte oder Hausangestellte. Erforderlich ist aber, dass ein Briefkasten mit dem Namen des Zustellungsempfängers vorhanden ist. Gibt es den nicht und auch keinen Namen an der Klingeltafel, kannst Du nur versuchen herauszufinden, bei wem er unter der angegebenen Adresse wohnt. Diese Anschrift dann mit "c/o" angeben und die Neuzustellung versuchen.


anonym
beantwortet von Eddy21 am 12. Januar 2008 14:24
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Es wird so sein, dass der betreffende sein Namenschild am Briefkasten entfernt hat !

Das würde ja bedeuten, folgt man dem Zusteller das der betreffende nie Post bekommen würde, sämtliche Post zurückginge !

Wenn es nicht zu weit entfernt ist, würde ich mit einem Zeugen dort hinfahren und diesbezügliche Befragungen anstellen ! Wohnt Er dort,hat Er die Folgen der nicht Zustellbarkeit zu tragen,die Widerspruchsfrist wäre verwirkt ! Sonst bleibt dir nur die öffentliche Zustellung per Zeitung ! Ich würde aber vorher den Gerichtsvollzieher anrufen und nach der Adresse fragen, diese Auskunft steht dir zu ,weil Du ein persönliches Interesse vortragen kannst ! Ich habe noch nicht erlebt, dass mir ein Gerichtsvollzieher diese Auskunft verweigert hatte ! Adresse beim Zuständigen Amtsgericht erfragen !


Süßzahn
beantwortet von Süßzahn am 11. Januar 2008 18:08
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der muß ja dafür unterschreiben das er ihn bekommen hat...ich glaube bei GELBEN briefen versucht die post sie 4 wochen zu übergeben...wenn er sie immer noch nicht annimmt kann es doch eigendlich auch egal sein...dann kannste doch sowieso zum gerichtsvollzieher...oder ??? meine ich !!!

Kommentar von idpoja am 13. Januar 2008 07:33

Bist Du Dir Da sicher ?




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