Was kostet Lackuntersuchung nach Türschlag beim PKW?

4 Antworten

ich empfehle, direkt bei der Versicherung des mutmaßlichen Unfallgegners Ansprüche zu stellen. (Versicherer bekommst Du über den Zentralruf heraus) Wenn Du dem Versicherer mitteilst, dass der Unfallgegner seine Beteiligung bestreitet aber die Spuren übereinstimmen, wird der Versicherer vermutlich einen Gutachter beauftragen, der das überprüft. Das kostet Dich dann nichts. Vorher solltest Du vorsichtshalber Fotos machen, falls plötzlich keine Spuren mehr vorhanden sind, wenn der Gutachter kommt. Außerdem kannst Du Anzeige wegen Unfallflucht (meinetwegen auch gegen unbekannt) machen und der Polizei Deinen Verdacht mitteilen. Auch die wird dann die Spuren sichern.

Hallo SpaceInVader,

meiner Meinung nach ist das kein Fall für die Polizei, denn es liegt keine strafbare Handlung vor.

Eine Straftat gem.: § 142 wegen :Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort trift nicht zu, weil es keinen Unfall gegeben hat.

Eine Straftat gem.: § 303 StGB wegen Sachbeschädigung liegt nicht vor, weil man eine Sachbeschädigung nur vorsätzlich begehen kann. Wenn man aber das Auto neben sich durch unachtsames Öffnen der Tür beschädigt, liegt nur ein fahrlässiges Handeln vor.

Das bedeutet, die Polizei wird nicht unternehmen und auch nicht die kosten für die Lackuntersuchung übernehmen.

Was bleibt ist, dass Du wirklich auf eigene Kosten einen Gutachter nehmen müsstest, der für den Abgleich der Lackspuren sicherlich mehrere hundert Euro nehmen wird. Fraglich ist auch, ob er überhaupt Lackspuren vom Auto des Nachbar nehmen dürfte. Denke ohne Einwilligung des Nachbarn läge hier Deinerseits bzw seitens des Gutachters eine Sachbeschädigung vor, wenn man einfach Lack von Nachbars Auto abkratzt um den Lack zu vergleichen.

Aber stellt der Gutachter wirklich fest, dass die Tür des Nachbarn Dein Auto beschädigt hat, muss er natürliche alle Kosten, einschließlich des Gutachters begleichen.

Schöne Grüße
TheGrow

Still  11.08.2014, 15:05

Das Ein und Aussteigen aus Fahrzeugen gehört zum Straßenverkehr dazu und ein Schaden dabei gilt als Verkehrsunfall und somit ist auch eine Flucht möglich. (Siehe 14 StVO )

TheGrow  11.08.2014, 16:43
@Still

Still hat hier vollkommen recht.

Ich ging irrtümlich davon aus, dass einen Unfall nur im fließenden Verkehr kommen kann, dem ist aber nicht so.

Ich hab hier mal eine Definition gefunden, was im rechtlichen Sinne Unfall bedeutet:

Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das mit den typischen Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr im ursächlichen Zusammenhang steht>

Dazu zählt wie still vollkommen richtig angemerkt hat auch das ein und Aussteigen.

Dementsprechend nehme ich meine Aussage von vorhin zurück.

Du kannst als dementsprechend zur Polizei hingehen und eine Anzeige wegen des "unerlaubten Entfernens vom Unfallort" gem. 142 StGB stellen.

Dann hast Du auch gute Chancen, dass die Polizei die Lackspuren und andere Beweise prüft. Die Kosten hierfür trägt der Vater Staat.

Aber ich würde den Nachbarn nochmal da drauf hinweisen, dass Du eine Anzeige stellst, wenn sich der Fahrer nicht selbstständig stellt und den Schaden reguliert.

Das musst du bezahlen. Das kannst du dir, falls es tatsächlich der Nachbar war, von dessen Versicherung wiederholen.

Du kannst natürlich immer noch die Polizei rufen.

Du kannst die Unfallflucht bei der Polizei zur Anzeige bringen. Die kümmern sich dann um die Beweismittel. Das kostet dich nichts.