Was kann ich tun, Küchenkauf unter falschen Tatsachen

6 Antworten

Dein Problem ist wahrscheinlich, dass Du leider das Gebrabbel des Verkäufers im Nachhinein nicht wirst nachweisen können. Das Möbelhaus und der Verkäufer werden im Streitfall vor Gericht natürlich abstreiten, die von Dir zitierten Äußerungen getätigt zu haben.

Wenn Du keinen Zeugen dafür hast, hast Du keine Chance. Es zählt dann das, was auf dem Papier steht. Etwas anderes kann und darf der Richter nicht zur Entscheidungsfindung heranziehen.

Burki3000 
Fragesteller
 08.07.2014, 23:52

Meine Freundin war dabei und als ich sie Fragte sagte sie genau das was ich in Erinnerung hatte. Also das mit dem angeblichen Vertrag mit den 50% und dem Listenpreis vom Hersteller der bei 11467€ liege.

Goofy62  09.07.2014, 19:51
@Burki3000

OK, dann könnte die Sache schon etwas anders aussehen.

In dem Fall würde ich empfehlen, die Sache mal einem Anwalt zur Beratung vorzustellen. Möglicherweise ist da was zu machen, obwohl es nicht einfach werden wird und ein Kostenrisiko hat. Ohne Anwalt wird es sicher nicht gehen.

Was man evtl. noch machen könnte:

Versuche, ob Du jemanden von Deinen Freunden/Nachbarn/Kollegen dazu gewinnen kannst, ein Probegespräch in dem betreffenden Möbelhaus zu führen. Er braucht ja nicht unterschreiben, sondern es reicht die Vertragsanbahnung. Er soll so tun, als wolle er genau dieselbe Küche kaufen. Wenn der Verkäufer sich da wieder genau so verhält, dann kann er für Dich als Zeuge auftreten, und man kann damit beweisen, dass es sich um ein systematisches Vorgehen des Möbelhauses handelt. Das wäre dann auch ein Fall für eine Beschwerde an die Wettbewerbszentrale.

Bitte was nicht? Ist aber so: Vertrag ist Vertrag.

Wenn du aus der Nummer raus willst - dafür brauchst du etwas belegbares. Denkbar ist zB eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Diese scheidet aber deshalb aus, weil die endgültigen Konditionen ja zu deiner Zufriedenheit waren. Letztlich kannst du freilich behaupten, dass du die Küche gerade genommen hast, weil du dachtest, eine doppelt so wertvolle Küche zu kaufen - aber ein Gericht von dieser Auffassung zu überzeugen, halte ich für aussichtslos.

Dass mit den Anpreisungen wettbewerbsrechtlich womöglich etwas faul ist, hat auf deinen Vertrag keine Auswirkung: Wie gesagt, du bist mit dem Endpreis schließlich einverstanden gewesen. Und ein bisschen Informationsvorsprung gehört in einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft dazu - du hättest dich genau so informieren können.

Hast du einen Finanzierungsvertrag dazu abgeschlossen? Daraus könnte sich ein Widerrufsrecht ergeben.

Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht

Burki3000 
Fragesteller
 08.07.2014, 23:40

Nein es sind Lediglich 50% Anzahlung und den Rest bei Lieferung. Und ja ich habe auch NUR deshalb unterschrieben. Hätte sie tatsächlich 11467 € gekostet hätte ich sie nicht genommen. Und hätte sie tatsächlich die 50% gekostet dann hätte ich auch erst woanders ein Angebot eingeholt. Da ich mir aber natürlich dachte das das ein Sehr gutes Angebot ist und ich etwas So Qualitativ gutes und Teures für diesen Preis bekomme, also für 50% weniger unterschreibe ich da ich das "VERMUTLICH" woanders eh nicht billiger bekomme weil man ja nicht noch weiter runter gehen kann mit dem Preis. Ausserdem ging alles sehr schnell ich meine wir waren da und schon war das Thema gegessen. Mir blieb überhaupt keine zeit überhaupt richtig nachzudenken. Ich hatte einfach diesen angeblichen "Mörderrabatt" vor Augen. Ich fühlte mich hinterher geblendet von diesem Typen. Ja regelrecht über den Tisch gezogen. Ich fühlte mich tatsächlich so als wäre ich arglistig getäuscht worden.

Burki3000 
Fragesteller
 08.07.2014, 23:42
@Burki3000

Weil am Ende ist es so. Mit einem Preis von 5000-6000 Euro habe ich gerechnet. Das heist hätte er mir diesen Preis als Grundpreis genannt, dann wäre ich von derartigen hohen Rabatten nicht geblendet worden und hätte auch nicht einfach so Blind unterschrieben.

Droitteur  08.07.2014, 23:45
@Burki3000

Was du da beschreibst, nennt sich Kaufreue - eine verbreitete und wohlbekannte Angelegenheit.

Dass dich die marktschreierische Anpreisung zum Kauf animiert hat, liegt auf der Hand - das allein reicht aber in meinen Augen noch nicht für eine zur Anfechtung berechtigende arglistige Täuschung. Wie gesagt, ein bisschen gehört das zur wettbewerbsorientierten Wirtschaft dazu.

Burki3000 
Fragesteller
 08.07.2014, 23:50
@Droitteur

Ja klar gehört das dazu aber ich kenn sowas auch nur mit vielleicht 10% oder vielleicht 5%. Aber nicht mit 50%. Und wie gesagt ich finde das ein derart überzogener Rabatt durchaus der Täuschung entspricht.

Droitteur  08.07.2014, 23:53
@Burki3000

Gerade weil man sowas nur mit 5 oder 10 Prozent kennt, nehme ich nicht an, dass ein Richter es dir glaubt, wenn du sagst, dass tatsächlich die 50 Prozent den Ausschlag gegeben haben.

Prinzipiell kannst du natürlich so argumentieren; das praktische Problem, das Goofy62 anspricht, kommt jedoch zusätzlich hinzu.

Burki3000 
Fragesteller
 08.07.2014, 23:56
@Droitteur

meine Freundin war ja mit dabei. also einen Zeugen habe ich ja und sie hat es auch genauso in Erinnerung wie ich mit dem angeblichen 50% Vertrag.

Droitteur  09.07.2014, 00:01
@Burki3000

Ich neige auch nicht dazu, vorschnell vor praktischen Schwierigkeiten zurückzuschrecken - die kommen wie gesagt einfach nur hinzu. Wichtiger finde ich, dass ich nicht mal theoretisch hundertprozentig davon überzeugt bin, dass der Fall zur Anfechtung berechtigt.

Eine gewisse Unerfahrenheit (wie sie sich in eurem Fall andeutet) auszunutzen, wird in einem ganz eigenen Tatbestand behandelt: dem Wucher. Der verlangt aber nicht ohne offensichtlichen Grund zusätzlich den Umstand eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung.

Droitteur  09.07.2014, 00:05
@Burki3000

Wenn ich jetzt mal anfange zu phantasieren: Du könntest den tatsächlich geltenden Listenpreis in Erfahrung bringen und dich darauf berufen, dass ihr euch auf 50 Prozent des Listenpreises geeinigt habt - so dass dieses Ergebnis der wahre verbindliche Vertragsbestandteil ist und nicht etwa die 6000. Aber ganz ehrlich, lass den Quark lieber sein^^ Ich persönlich würde aus Lust am Rechtsstreit sicher auch mal so etwas probieren, zumindest außergerichtlich :D

Aber im Ernst: Du solltest einfach nur deine Kaufreue in den Griff bekommen und dir darüber klar werden, dass du die Sache zu dem Preis bekommst, den du auch bereit warst zu zahlen.

Burki3000 
Fragesteller
 09.07.2014, 00:08
@Droitteur

Zu Deutsch?....aber am Ende war mir nichtmal wirklich im klaren als ich unterschrieb das das ein Kaufvertrag ist. Das habe ich in dem Moment nichtmal wirklich gemerkt.

Droitteur  09.07.2014, 00:12
@Burki3000

Was zu deutsch? Wucher liegt nicht vor und einen Anfechtungsgrund sehe ich auch nicht - es mag aber Richter geben, die deiner Meinung sind oder einfach dieses Geschäftsgebaren nicht mögen. Wenn du damit zu einem vor Ort erfahrenen Anwalt gehst, kann der das vielleicht abschätzen.

Wenn du nicht mal gemerkt haben willst, dass das ein Kaufvertrag ist, tun sich weitere Möglichkeiten auf - aber ehrlich, spar dir das; glaubt dir eher niemand^^ Und wenn du es doch glaubhaft machen kannst (aber aufpassen, dass man dich nicht für geschäftsunfähig erklärt), hilft dir das auch nicht, weil du dann immer noch Schadensersatz leisten musst.

Burki3000 
Fragesteller
 09.07.2014, 00:17
@Droitteur

Ich habe keine Kaufreue. Ich habe es nicht bereut 6000€ auszugeben für eine Küche. Ich finde es nur eine Frechheit es mit solchen Methoden zu erreichen das Jemand unterschreibt....Ich will ja ne Küche und ich will auch gerne 6000€ ausgeben aber nicht zu diesen Bedingungen bei solch einem Möbelhaus bei so einem Verkäufer. Darum geht es mir....Ich würde sie halt einfach woanders kaufen also kaufen werde ich sie so oder so. ich will nur Gerechtigkeit und will nix mehr mit diesen Betrügern zu tun haben (ja ich benutze dieses Wort auch wenn es rechtlich für mich schwierig ist aber für mich ist das Betrug). Ich will das Geld ausgeben aber nicht diesem Möbelhaus in den Rachen schmeißen die es nicht verdient haben.

Droitteur  09.07.2014, 00:26
@Burki3000

"Ich habe keine Kaufreue." - "Die Stärke der Kaufreue steht im direkten Verhältnis zu einer starken emotionalen Argumentation im Verkaufsgespräch." (Wikipedia)

Ich verstehe schon, was du ansonsten sagen willst - aber das spielt alles keine Rolle. Niemand ist verpflichtet, höflich und zuvorkommend und aufrichtig sympathisch zu sein usw. Gerechtigkeit bedeutet vorliegend, dass du den Vertrag, den du abgeschlossen hast, einhalten musst. Prinzipiell kannst du schon argumentieren, wie du es tust, man hätte dich übers Ohr gehauen. Da sind verschiedene Ansprüche denkbar, zB auch ein ganz normaler Schadensersatzanspruch. Aber da kommen wir auch schon zu den Gegenpunkten: Erstens ist die Kausalität fraglich, wie oben beschrieben hätte dir klar sein müssen, dass 50 Prozent eine Luftnummer sind. Zweitens hast du keinen wirtschaftlichen Schaden, soweit du ja auch selbst sagst, anderswo würdest du sie auch kaufen; insofern scheidet also auch jeder sonst wie konstruierbare Schadensersatzanspruch aus.

Schmerzensgeld, weil du nun mit jemandem einen Vertrag abgeschlossen hast, dem du das nicht gönnst, dürfte ebenfalls nicht laufen ;)

Geh hin und verhandele, bringe die Ausdrucke aus dem Internet mit, wahrscheinlich werden sie nachgeben und Dir den Preis senken. Die sind auch nicht an Ärger interessiert.

Es gibt bei Küchen keinen Listenpreis. Die Angebote im Internet sind noch mehr Fack als die im Geschäft. Dort steht eine Küche als Bild und das was du zum Schluss brauchst entscheidet deine Wohnung. Du kannst natürlich eine große Küche mit mehr Schränken kaufen aber das nützt dir nix wenn das Zeug nicht reingeht. Desweiteren steht im Internet auch nicht das die Türen gedämpft sind ( was extra kostet) das Aufmaß vor Ort ( was extra kostet) und und und. Eine Küche im Küchenstudio geht immer am Anfang etwas teurer aber zum Schluss ist sie doch billiger. Ein kleines Beispiel: ein Unterschrank mit 1 Schubladen 2 Auszügen kostet alleine ca. 1200,-€. Kaufst du aber eine ganze Küche läuft dies über eine Blockverrechnung da der Herrsteller weniger Aufwand hat und so kostet der Schrank nur noch 600,-€. Wenn du das jetzt auf die ganze Küche rechnest kommt da echt was zusammen. Freilich steht beim Verkauf erstmal der Preis ohne Blockverrechnung aber es gibt echt Leute die verhandeln nicht und kaufen es so. Desweiteren gibt es in Deutschland nicht ein Möbelhaus was dich mit den Küchenplänen und einer Preisaufstellung gehen lässt ohne das du unterschreibst. Weder Höffner, Segmüller oder wer auch immer macht das. Erst unterschreiben dann bekommst du die Pläne. Glaube mir wenn ich sage ja du hast dich etwas überrumpeln lassen aber glaube nicht alles was im Internet steht. Man will dich da genauso locken wie im Geschäft mit den 50%. Übrigens kannst du deine Küche bis 14 Tage nach Unterschrift noch verändern erst dann wird sie bestellt aber Stornieren kostet 25% vom Preis. Also überleg dir ob du vor Gericht gehst oder nicht.

Der Knackpunkt steckt meiner Meinung nach in der Frage, ob es den genannten Listenpreis gibt oder nicht. Falls nicht, dürfte das Angebot "50% Rabatt" einen Verstoß gegen die PAngV darstellen. Das wäre dann, wie du es so schön formulierst, "Beschiss". Allerdings sind hohe Rabatte bei Möbelhäusern praktisch ein Dauerzustand, und die werden wohl routiniert darin sein, sich dahingehend abzusichern, dass der "Listenpreis" tatsächlich irgendwo auftaucht.

Zu deiner zweiten Frage: du kannst die Küche nicht einfach "billiger machen", und natürlich hast du nicht das Recht, einfach weniger zu zahlen als vertraglich vereinbart. Weil nämlich Vertrag Vertrag ist, ob es dir passt oder nicht.