Was ist wenn ich die Rechtsschutz verklagen will?

5 Antworten

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Ich habe mal bei einer Versicherung gearbeitet und ich sage dir klar, dass es geht. Die versicherung gilt im streitfall mit anderen und wenn der eigene versicherer der andere ist, so greift es für dich als privatperson. Von daher...ganz klar JA!

Solange du den Rechtsanwalt laut Klausel selber wählen darfst stellt das kein Problem dar. Falls du einen ihrer Wahl nehmen musst wird das allerdings zum Problem ;) Gruß

Sandraline 
Fragesteller
 03.08.2013, 20:51

Doch den kann ich selber wählen. Gut dann weiss ich bescheid :)) Danke

user3096  05.08.2013, 04:58

Solange du den Rechtsanwalt laut Klausel selber wählen darfst

Willi Willi.... bei jeder Rechtsschutzversicherung ist man ein freier Bürger der seinen Rechtsanwalt selbst wählen darf.

Es ist sogar verboten, dass eine Rechtsschutzversicherung einen bestimmten Rechtsanwalt vorschlägt, selbst wenn man danach fragt, darf hierzu keine Antwort gegeben werden!

Willibald309  05.08.2013, 16:12
@user3096

Dann bin ich ich hier wohl der Volksverblödung der Werbeindustrie / bzw. Einem übereifrigen Versicherungvertreter zum Opfer gefallen. ;)

Ich kann mich allerdings daran erinnern, das beim damaligen Abschluss meines Rechtsschutzes bei der Arag mit genau diesem Umstand geworben wurde. Also auf der Pro Liste die freie Wahl des Anwaltes aufgeführt wurde. Dadurch ging ich jetzt logischerweise davon aus, das dies nicht überall so sei. Gruß

Intern wird das nicht gehen! Du benötigst vor der Beauftragung eines Anwalts die Deckungszusage der Versicherung!

Würdest du das als Versicherer denn machen?

Kein problem. Die Rechtsschutzversicherung ist sogesagt nur der,, Zahler´´.Alles andere ist nicht relevant. Anwalt kann man sich je nach gesellschaft selbst aussuchen. Ja es geht

lg=)

Ja, das geht! Und um evtl auftretende Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen die Versicherungen die LEistungsabteilung der Rechtsschutzversicherung intern immer in eine andere Gesellschaft ausgliedern!