Was ist Rufmord und was nicht

7 Antworten

Es gibt keinen Rufmord.

Es gibt nur die Straftatbestände Verleumdung und üble Nachrede.

§ 186

Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Derjenige, dem da übel mitgespielt wird, kann denjenigen anzeigen.

Wenn der es leugnet - dann helfen die Personen, denen er es erzählt hat.

Und dann kommt es zu einer Verurteilung.

Falls er so etwas gesagt hat, wird er es Zeugen geben, die das bestätigen können. Die Frage, die sich dabei stellt: welcher Schaden ist dabei entstanden? Falls man sich einfach nur ärgert, ist die einzige Möglichkeit, einen Anwalt aufzusuchen und die Person auf Unterlassung zu verklagen, dann wird es teuer für den Verleumder.

silka00 
Fragesteller
 20.03.2015, 18:25

Leider sind keine Zeugen aufzufinden, da diese Menschen zum "Täter" helfen und nie gegen ihn aussagen würden...

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mcnils  20.03.2015, 18:31
@silka00

Also wenn jemand sagt, dass Du psychisch krank seist, fällt das eher in den Bereich der freien Meinungsäußerung, denn wo will man ansonsten die Grenze ziehen? Wenn die Person sagen würde "die/der hat einen Dachschaden" ärgert man sich zwar, aber juristisch dagegen vorgehen kann man dann nicht.

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Haglaz  20.03.2015, 18:39
@mcnils

Das ist Unsinn, natürlich sind auch immer Grundrechte abzuwägen, wenn diese tangiert werden. Diese werden jedoch nicht schrankenlos gewährt, Art. 5 Abs. 2 GG.

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mcnils  20.03.2015, 18:43
@Haglaz

Naja "die/der ist psychisch krank" ist grenzwertig, aber dafür haben wir ja die Richter.

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Rufmord ist jede öffentliche Behauptung gegenüber einer Person.

Haglaz  20.03.2015, 18:41

Woher kommt eine derartige Definition? Aus dem Quatschgesetzbuch?

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CrazyDevil1976  21.03.2015, 00:50

Wieso? Wenn ich in der Öffentlichkeit behaupte, jemand ist ein Kinderschänder, begehe ich Rufmord, auch bekannt unter Verleumdung. Paragraph 187 StGB

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Jones777  21.03.2015, 12:23
@CrazyDevil1976

...und wenn jemand in der Öffentlichkeit behauptet, jemand sei ein hilfsbereiter und netter Typ, dann begeht dieser laut deiner Definition auch Rufmord. super Definition^^

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Das was du meinst, ist Verleumdung. Und du machst dich strafbar, wenn du Lügen verbreitest um jemanden schlecht zu machen. Hoffentlich bekommt die betreffende Person das mit und zeigt dich an . Sowas ist das letzte.

Menuett  20.03.2015, 18:19

Üble Nachrede ist das.

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silka00 
Fragesteller
 20.03.2015, 18:20

na das hoffe ich. Allerdings bin ich dieses Opfer über das sowas verbreitet wird ;)

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silka00 
Fragesteller
 20.03.2015, 18:24

selene86 aufmerksam lesen wäre Vlt manchmal von Vorteil...

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Selene86  20.03.2015, 18:26
Paragraph 187 StGB Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen....

Das was die Fragestellerin vorhat, ist Verleumdung denn sie will WISSENTLICH Lügen verbreiten. Bei übler Nachrede tut sie das nich wissentlich..

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Selene86  20.03.2015, 18:28

Ach, das tut mir leid das du das Opfer bist. Das war aber auch aus deiner Frage nicht herauszulesen. Ich hoffe, du hast Zeugen, dann zeig die Person an.

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besser anwalt einschalten , es darf nie etwas erzählt , es wird doch nur gelogen