Was ist eine Zahlungsklage

4 Antworten

  1. Im Grunde ist der Mahnbescheid nichts anderes als die Einleitung zu einer Klage. Der Unterschied besteht allerdings darin, daß das Gericht bei einem Mahnbescheidsantrag nicht prüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Wenn man gegen die Forderung innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegt, muß der Antragssteller/Kläger die Forderung innerhalb von 6 Monaten begründen. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, kann der Antragssteller/Kläger einen Vollstreckungsbescheid (Titel) beantragen, woraus der Antragssteller den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen kann.

  2. Eine Zahlungsklage erhält man meistens bei komplizierten Forderungen. Sobald diese vom Gericht zugestellt wird, hat der Beklagte 2 Wochen Zeit, sich 1. zu beantragen, daß die Klage gegen Kostenübernahme der Gegenseite abzuweisen ist, und 2. insgesamt 4 Wochen Zeit (ab Klagezustellung), den Antrag der Klageabweisung zu begründen.

Wenn man sich dagegen verteidigt, dann sind beweiskräftige Unterlagen der Klageabweisung beizulegen.

In der Regel wird mit der Klagezustellung gleich eine Ladung zum gütlichen Gerichtstermin mitgesandt.

Für eine Zahlungsklage ist nicht zwingend ein Mahnbescheid erforderlich.

Man kann aus Zeitgründen - ohne vorher einen Mahnbescheid beantragt zu haben - Zahlungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

In der Regel hat man als Gläubiger schneller ein vollstreckbares Urteil.

Nach fruchtlosem betrieblichem Mahnverfahren wird dann in der Regel das gerichtliche Mahnverfahren durch Ausfertigung eines Mahnbescheids bzw. Zahlungsklage eingeleitet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnweg

luna0573 
Fragesteller
 22.06.2010, 08:38

Das heißt der Gläubiger muß erst den MAhnbescheid beantragen und dann die Klage auf Zahlung? Es wird in meinem Fall nämlich mit direkter Klage auf Zahlung gedroht, ein Mahnbescheit etc ist noch nicht beantragt? Und wie entscheidet das Gericht wenn bis dato Privatinsolvenz eingereicht wurde? Danke

ereste  22.06.2010, 08:43
@luna0573

für den, der die Forderung hat, gibt es beide Möglichkeiten.

hast du einen inkassobrief erhalten? wenn ja würde ich den ignorieren, die drohen gerne mit klagen (zahlungsklage in diesem fall) nur um dich einzuschüchtern.

die meisten inkassobüros sind nicht akreditiert aber sie können ganz toll den leuten angst einjagen.

lass den brief oder die mail links liegen(bei mail kann man dir eh nichts antun sofern du nicht deine daten angegeben hast) und warte bis irgendein brief vom amtsgericht kommt, die briefe sind meist in einem gelben umschlag. diesem kannst und sollst du dann in 14 tagen widersprechen und sofern du nichts getan hast bist du aus dem schneider.

an inkassobüros JA NICHTS zahlen!^^

Geheim0815  06.08.2013, 13:36

ja nichts zahlen ist gelinde gesagt Blödsinn. WENN die Forderung gerechtfertigt ist ist zahlen auf jeden Fall Angebracht, und wenn das nicht möglich ist zumindest mit denen Reden (evt. Ratenzahlung). Natürlich gibts auch genug inkassoabzocke, aber man muss sich bewusst sein dass aus relativ kleinen Forderungen schnell sehr hohe forderungen werden können (wenn man es bis ans äußerste treibt können aus 100€ leicht 1000€ oder mehr werden). Prinzipiell sollte man natürlich versuchen dass es gar nicht erst an inkassobüros geht (frühzeitig kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen, meistens findet man auch da ne Lösung)