Was ist dispositives Gesetz und wie erkennt man es?

3 Antworten

Dispositiv heißt abdingbar. Ein dispositives Gesetz ist also eine Rechtsnorm, die die Parteien eines Vertrags übereinstimmend als für sie nicht anwendbar erklären können.

Dispositives Recht findet man insbesondere im Schuldrecht. Allerdings ist es unmöglich alle Vorschriften des dispositiven Rechts aufzuzählen. Einfacher ist es sich anzugucken, welche Vorschriften nicht abdingbar sind. In der Regel steht dies nämlich ausdrücklich im Gesetz (z.B. § 551 Abs. 4 BGB). Zwingendes Recht hat man insbesondere dort, wo eine Partei besonders schützenswert ist, also z.B. im Arbeits- oder Mietrecht.

In dem Vertrag haben die Parteien also einen bestimmten Bereich nicht hinreichend geklärt oder festgelegt oder es einem Dritten überlassen. Also gilt dispositives Recht. Das heißt im Schuldrecht gibt es zahlreiche Vorschriften, die genau dafür genutzt werden den Vertrag zu ergänzen.

Es handelt sich also um eine Methode den Vertrag zu ergänzen, allgemein sind das §§ 241-274 BGB aber es gibt zahlreiche. Man muss sie einfach lernen.

Aber es gibt da wirklich überall welche. z.B. im Arbeitsvertrag kann § 612 BGB herangezogen werden usw.

Das macht man aber nicht im ersten Semester. Hier musst du das BGB AT kennen.

Guru1004 
Fragesteller
 20.01.2017, 11:38

Danke! Weißt du woher ich all diese Normen kriege? Weisst du da eine gute Internetseite? In meinem Lehrbuch steht das nicht. Oder kannst du mir noch weitere bitte nennen?

ValentinDupree  20.01.2017, 11:45
@Guru1004

Nein ich kann dir da nicht alle aufzählen. Das würde auch wenig Sinn machen. Du musst einfach ein paar Fälle bearbeiten, wenn so etwas auftaucht, dann musst du bei den entsprechenden Stellen im BGB gucken. Einfach en paar normen vor und zurück blättern und gucken ob da irgendwie eine Regelung vorgesehen ist. Irgendwann weißt du dann, ah ja da gibt es eine, ich schaue mir §§ 269,270 an um zu wissen wo der Leistungsort ist.

Das lernt man mit der Zeit.

Guru1004 
Fragesteller
 20.01.2017, 11:44

Na ja .. ich hab im ersten Semsster auch schon Vertragsrecht 1. und da haben wir auch über den Abschnitt den du gennant hast gesprochen

ValentinDupree  20.01.2017, 11:48
@Guru1004

Dann habt ihr doch sicher Fälle gemacht. Die werden das aufgreifen. Da sind meist die Normen drin, die man können soll.

Sonst ließ dir einfach mal §§ 241-270 BGB durch, da stehen einige - st das Schuldrecht AT, da findet man so etwas. Nicht ausschließlich, aber ist immer der erste Anlaufpunkt wenn man gar keinen Plan hat. :)

Guru1004 
Fragesteller
 20.01.2017, 12:09

Wir hatten in Vertragsrecht 1 über Leistungsorte, Leistungszeit, leistungsibhalt gesprochen. Und über Erfüllung und Erfüllungssurrogate, und Haupt und Nebenpflichten. Ich hab leider überhaupt keinen Plan wie das alles zum BGB At gehören soll. Ich weiß gar nicht, wo ich was prüfen soll und wofür ich das brauche... ich bin echt ziemlich doof -Jura ist einfach nichts für mich. Kannst du es mir bitte erklären?

ValentinDupree  20.01.2017, 12:21
@Guru1004

Ne die sachen die du aufgezählt hast, die gehören zum Schuldrecht AT, nicht zum BGB AT.

Was genau soll ich erklären?

ValentinDupree  20.01.2017, 12:29
@Guru1004

Also im Prinzip hat alles seine Struktur. Nicht nur im Prinzip, es hat alles eine Struktur. Das heißt du schaust erstmal was ist deine Aufgabe, den Satz: »Wer will was von wem und woraus?« den hast du sicher schon gelesen. 

Meistens sind es so Fälle, da hat jemand was im Internet gekauft und es wird an ein Transportunternehmen gegeben, auf dessen weg es dann in Folge eines Unfalls zerstört wird. Dann ist die Frage ist Schadensersatz möglich oder was auch immer.

Oder jemand nimmt das Paket nicht an und es wird in der Nacht gestohlen.

Da hast du dann einen genauen Handlungsrahmen und dabei sind dann Hauptpflichten und Nebenpflichten wichtig sowie die Erfüllung.

Haupt und Nebenpflichten spricht man eigentlich nicht an. Das entsteht durch die Anwendung der richtigen Normen.

z.B. ein Maler - Hauptleistungspflicht wäre hier das Malen an der Wand. Nebenleistungspflicht in einem Vertrag ist jedoch auch das er dabei nichts kaputt macht.

ValentinDupree  20.01.2017, 12:43
@ValentinDupree

Ich vermute dein Problem ist der Aufbau im Allgemeinen. Den muss man auswendig kennen. Du fragst dich also am Anfang, liegt hier ein vertragliches Schuldverhältnis vor. Die Antwort kann Ja oder Nein sein. Da kommt es dann auf den Fall an. Also musst du das überprüfen. Verträge haben wieder ein eigenes Muster, das prüfst du dann. Ist es ja, geht es mit der Schadensersatzprüfung weiter. Was ist die nächste Voraussetzung? Eine Pflichtverletzung, wurde hier eine Pflicht verletzt? usw.

Oder es sind Fälle in denen wird gefragt: Kann A den Kaufpreis verlangen. Dann Prüfst du wieder, besteht hier eine Pflicht zu zahlen? Anspruchsgrundlage wäre § 433 Abs. 2 BGB Dafür muss wieder ein Vertrag zustande gekommen sein, wie kommt ein Vertrag zustande? Zwei inhaltlich mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen. 

Überall können Probleme auftauchen, z.B. ist die Person minderjährig, dann musst du die Normen dafür nehmen und gucken ob der Vertrag trotzdem gilt.

Die Prüfung ist meist, ist der Anspruch entstanden - ist dieser Anspruch untergegangen

aber da kann ich dir nicht jedes Problem sagen. Nimm dir Fälle und bearbeite die, da werdet ihr welche bekommen haben.

ValentinDupree  20.01.2017, 12:47
@ValentinDupree

Wenn du Fälle siehst oder von ihnen hörst, muss in deinem Kopf eine Art Checkliste sein die du abarbeitest. Die lernt man nur, wenn man sie anwendet.

Wikipedia sagt:

"Abdingbar sind solche gesetzlichen Regelungen, von denen durch vertragliche Vereinbarung der Parteien abgewichen werden kann, etwa durch Änderung oder vollständigen Ausschluss. Andere Begriffe für abdingbares Recht sind dispositives oder disponibles Recht, ius dispositivum oder nachgiebiges Recht.[1]

Gegensatz ist das unabdingbare Recht, das nicht von den Rechtsbetroffenen abgeändert werden kann (nicht zu ihrer Disposition steht)."

Du solltest zunächst immer mal bei Google/Wikipedia schauen... da steht viel drin...