was ist der unterschwied zwischen "angewiesen" und "überwiesen"?

11 Antworten

ich weise jemanden an etwas zu überweisen, also ist anweisen eine Aufforderung etwas zu tun. Das Geld wird von einem zum anderen überwiesen das hat mit angewiesen nichts zu tun.

Hallo, angewiesen heisst vom Überweisenden aus, dass er es zur Überweisung gegeben hat. Ob die Überweisung dann auch getätigt wird, hängt davon ab, ob die Bank das auch macht. -Vielleicht ist sein Konto ja überstrapaziert. Sicher bist Du erst, wenn das Geld bei Dir angekommen ist. Gg

Als Bankkaufmann gebe ich Dir Recht.

Angewiesen heißt im Zweifel nur, dass der Sachbearbeiter die Rechnung an die Buchhaltung weitergegeben hat, mit der Weisung, den Rechnungsbetrag an den Rechnungsteller zu überweisen. Bis der Überweisungsauftrag dann das Kreditinstitut erreicht, können dann immer noch Tage vergehen.

Darüber hinaus ist auch dann noch lange nicht überwiesen, da das Kreditinstitut die Überweisung nur dann auch wirklich ausführt, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist und das Konto ausreichendes Guthaben aufweist oder eine entsprechende Kreditvereinbarung besteht.

Überwiesen bedeutet, dass der Überweisungsauftrag dem Konto des Auftraggebers zum Zwecker der Ausführung des Überweisungsauftrags belastet und an das im Überweisungsauftrag angegebene Empfängerkonto weitergeleitet wurde. Die banküblichen Stempel "Auftrag erhalten" bestätigen das aber nicht, sondern eben nur, dass der Auftrag vom Kunden erteilt wurde. Anders wäre dies nur bei "Auftrag ausgeführt".

Dessen ungeachtet ist zu berücksichtigen, dass von vielen Menschen Worte verwendet werden, deren engere, juristische Bedeutung sie nicht bedenken. Aber es kann auch durchaus sein, dass jemand die Begriffe absichtlich so verwendet, um ggf. juristisch nicht so leicht angreifbar zu sein.

Man kann jemanden anweisen, etwas zu tun. "Überweisen" bedeutet, dass ich z.B. Geld von meinem Konto auf ein anderes überweise. Und ich kann nur sagen, ich habe Geld überwiesen oder ich habe jemanden angewiesen etwas zu machen.

marc72 
Fragesteller
 24.09.2011, 19:07

genau so sehe ich das auch ;) danke für die Bestätigung ;)

Sofern es sich um Geldbeträge handelt und nicht um Befehle, ist da kein Unterschied.

Der Betrag wird "zur Zahlung angewiesen" oder "überwiesen", was dasselbe meint, nur dass ersteres schon so veraltet ist, dass die Mehrzahl der bisherigen Antwortenden davon offenbar noch nie gehört haben. In der "Zahlungsanweisung" lebt der Begriff noch fort.

Üblicherweise heisst die Aussage "ich habe Ihnen das Geld bereits überwiesen" aber nicht mehr, als dass jemand den Überweisungsauftrag in den Briefkasten geworfen hat. Nicht, dass das Geld schon auf dem fremden Konto angekommen sein müsste. Nicht eimal, dass es schon vom eigenen abgebucht ist.