Was ist der Unterschied zwischen Volljährig (18) und Erwachsen (21)?

5 Antworten

Mit Erreichen der Volljährigkeit ist man für sein Tun und Handeln völlig selbst verantwortlich und anderen Menschen darin ebenbürtig. "Erwachsen" meint oft "volljährig".

Wenn man "erwachsen" deutlicher abheben will in seiner Bedeutung, meint es wohl, wenn das körperliche Wachstum abgeschlossen ist. Ich würde das aber relativieren.

ab 14. J. bist du strafmündig nach dem Jugendstrafgesetz. ab 18. bist du Volljährig, d.h. du hast alle Rechte (und Pflichten!!) aus Rechtsgeschäften, kannst nach dem StGB aber auch noch nach dem Jugendstrafrecht belangt werden. Ab 21. kannst du nur noch nach dem StGB verurteilt werden. Achtung: andere Länder haben eine andere Volljährigkeit (z.B. USA = 21J.), betrifft oft auch Alkohol- und Tabakgenuß in der Öffentlichkeit etc.

Erwachsen ist ein Begriff, der die geistige (und körperliche) Reife beschreibt und ist an kein bestimmtes Alter gebunden. Deine Eltern haben eine andere Vorstellung wann du erwachsen bist als deine Freunde oder der Psychologe vom Jugendamt ....

Ab 18 bist du Geschäftsfähig wenn es zum beispiel zu einer Verurteilung kommt kannst du mit 18 noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden das geht ab 21 nicht mehr denn da gilt das Erwachsenenstrafrecht

Ein Unterschied ist z.B. dass man ab 18 wählen darf, aber erst ab 21 aktiv in die Politik, also gewählt werden kann. Wie das mit dem Strafrecht genau ist, weiß ich leider nicht, aber vor 21 gibt's noch Schonbehandlung - dann nicht mehr.

Manche Menschen sind mit 40 nicht "erwachsen"...;-)