Was ist der Unterschied zwischen Menschenrechten und Grundrechten?

6 Antworten

Es verhält sich etwas anders:

Grundrechte (so jedenfalls die gebräuchliche Ordnung für Deutschland) ist der Überbegriff für a) Menschenrechte und b) Bürgerrechte

Menschenrechte werden in vielen historischen Gesetzestexten und Abkommen postuliert - ihre generelle GEltung weltweit ist natürlich trotzdem immer noch etwas "wackelig"

In den Verfassungen Deutschlands (GG und Länder) sind die Menschenrechte wiederholt, die z.B. durch Dtschl UN-Mitgliedschaft ohnehin gelten.

Aber dazu beschreiben die Verfassungen die Bürgerrechte - die allen Bürgern aber nicht allen Menschen in Deutschland zustehen.

Sind ja schon einige richtige Antworten da, trotzdem da die Begriffe ja auch nicht SO einfach zu definieren sind noch ein paar Gedanken zu Menschenrechten (denke mal Grundrechte wurden wirklich gut genug definiert):

Menschenrechte sind solche Rechte, die der Mensch alleine aus der Tatsache des "Menschseins" begründet bezieht. Also Rechte, die eigentlich durch keinen Gesetzestext garantiert werden müssen. So "banale" Dinge wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es gab auch hier schon versuche, den Begriff zu formalisieren, durch verschiedene Konventionen usw. Und natürlich werden auch Menschenrechte verletzt -- allerdings wird vermutlich nie jemand mit einer angeblichen Rechtmäßigkeit von Menschenrechtsverletzungen argumentieren können.

Snanifo  08.04.2012, 09:27

Sie wurde doch aber von Menschen formuliert. Dafür muss es einen Grund geben: Offensichtlich war die körperliche Unversehrtheit und das Leben gar keine solche Selbstverständlichkeit! Die ehemaligen Herrscher haben sich nicht so sehr darum gekümmert bzw. war irgendwie kein Problem für sie. Auch die neue Formulierung und Garantie hat so ihre Tücken, denn ganau die, die sie garantieren sollen, die Staaten, garantieren sie zunächst mal für ihre Bürger gegen andere, was beinhaltet, dass mit der eigenen Armee schon mal Fremde (auch Menschen!?) erschossen werden sollen! Zum anderen, was ist denn die Garantie wert, wenn die eigenen Bürger in einen Krieg geführt werden? Da weiß man doch schon vorher, dass es dabei "Helden" gibt, auch Gefallene genannt, die man nachher betrauert!

turiste  08.04.2012, 09:35
@Snanifo

Ich habe versucht, GENAU die Abgrenzung deutlich zu machen -- ist anscheinend nicht so ganz gelungen. Es geht bei dem Begriff Menschenrechte nicht darum, wer sie in welcher Form garantiert -- sondern darum, wie sie zu legitimieren sind. Ein Menschenrecht wird allgemein als allein durch die Existenz begründet und "unveräußerlich" angesehen. "Ich bin Mensch, also habe ich dieses Recht". Ganz im Gegenstz zu: "Ich bin Bürger der (bspw.) BRD, also wird mir dieses Grundrecht garantiert". Natürlich gibt es keinerlei Garantien gegen Menschenrechtsverletzungen -- aber darum geht es bei der Definition des Begriffs nicht.

Snanifo  14.04.2012, 08:58
@turiste

Vielleicht liegt es nicht daran, dass die Abgrenzung nicht deutlich rübergebracht wurde, sondern an dem Gemeinsamen von Menschenrechten und Grundrechten. Bei beiden scheinen wir in einer Welt zu leben, in der es Gründe gibt, Menschen zu verletzen. Auch Menschenrecht existieren nicht im luftleeren Raum! Es ist sogar so, dass genau diese die Grundrechte für seine Bürger "garantierenden" Staaten unterwegs sind mit dem Argument, den Menschenrechten zu ihrer Durchsetzung zu verhelfen, obwohl die gar nicht danach gefragt haben! Und das nicht nur mit lieben Worten, sondern mit überlegenem Militär! Also dienen diese Menschenrechte der moralischen Begründung für große und kleine Kriege. Ich persönlich denke, man müsste für die Bestimmung der Beiden Begriffe schon den Ausgangspunkt miteinbeziehen, wie sieht denn unsere Gesellschaft aus, was treibt sie an, warum brauchen wir sie!

Die demokratischen Grund-Rechte einer demokratischen Verfassung eines demokratischen Staates sind her-geleitet und ab-geleitet von den Menschen-Rechten. 

Von der deutschen Verfassung weiß ich, daß, in GG Art. 19, die Menschen-Rechte in die deutsche Verfassung mit einbezogen ist.

Die Vereinbarung der Vereinten Nationen der Menschen-Rechte sind ´lediglich´ als Absichts-Erklärung, damit als un-verbindlich, erklärt.

Durch die Einbeziehung, der, eigentlich unverbindlich erklärten, Menschen-Rechte, einer verbindlichen Verfassung wird daraus selbst-verständlich, durch die Verbindlichkeit der Verfassung, auch eine Verbindlichkeit zu diesen, in der und für die UN unverbindlich erklärten, Menschen-Rechten.

Die Menschenrechte gelten immer und unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz. Die Grundrechte sind staatlich erklärte Rechte, die nur im Geltungsbereich der entsprechenden Gesetze gelten.

Menschenrechte sind läder übergreifend, während rgundrechte nur für den saat gilt in dem du grad bist, bzw die grundrechte des staatees in dem du biast die bekommste du.