Liebe737 am 13.05.2009 um 14:15 Uhr
habe schon bei google geguckt und bei wikipedia aber ich versteh das nicht so ganz kann mir das jemand in eigenen worten erklären? muss das wissen um die bilanz richtig zu machen ...schreiben nächste woche eine Klassenarbeit darüber....danke

Verbindlichkeiten sind kurzfristig (z.B. Lieferantenrechnungen), Darlehen sind langfristig - deshalb stehen die Darlehen in der Bilanz ja auch zwischen EK + FK und den Verbindlichkeiten (abfallende Fälligkeit)

da hier auf diese Frage kaum richtige Antworten kommen, mal kurz der Aufbau der Bilanz:
AKTIVA (links):
Anlagevermögen (Gebäude, Grundstücke, Maschinen usw.)
Umlaufvermögen (Waren, Forderungen, Kasse, Bankguthaben)
(ORDNUNG: steigende Liquidität)
. . .
PASSIVA (rechts):
Langfristige Schulden (Hypotheken, Darlehen, Kredite)
Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung)
(ORDNUNG: steigende Fälligkeit)
ist übrigens im HGB geregelt...
mmausmoelln am 13. Mai 2009 16:27 lustig... ist denn keinem aufgefallen, dass ich bei den Passiva das Eigen- und das Fremdkapital vergessen habe?
sonst wird immer gleich mit mir geschimpft... ;-)

Verbindlichkeiten stellen grundsätzlich alle offenen Forderungen dar. Das Darlehen ist neben offenen Rechnungen und anderen Verbindlichkeiten nur anders zu kontieren.
mmausmoelln am 13. Mai 2009 14:21 AUA!!!
Verbindlichkeiten und Forderungen sind jeweils das genaue Gegenteil...
gamasche am 13. Mai 2009 14:23 Sry, stimmt. Meinte alle offenen Verpflichtungen, nicht Forderungen. Danke für den Hinweis!

Ein Darlehen ist eine langfristige Sache, wenn du z.B. Geld bei einer Bank aufnimmst, für 30 Jahre. eine Verbindlichkeit sind kurzfristige Sachen, wie z.B. eine Liefer- oder Handwerkerrechnung, die du bezahlen mußt

ein darlehen ist geliehenes geld, verbindlichkeiten sind offene rechnungen
mmausmoelln am 13. Mai 2009 14:18 offene Rechnungen sind auch geliehenes Geld
marvin69 am 13. Mai 2009 14:20 in erster linie geliehene waren ;)
mmausmoelln am 13. Mai 2009 14:29 sowohl rechtlich als auch buchhalterisch geborgtes Geld - Ware kann man nicht leihen, denn eine Leihe setzt voraus, den selben Gegenstand zurück zu erhalten... ;-)
und auch hier hat keiner meinen Fehler bemerkt... Ihr lasst nach! ;-)
es muss natürlich "steigende Fälligkeit" heißen, also: unten steht, was zuerst fällig ist