Was gilt als Nachweis für Arbeitszeit bei Alg I Arbeitslosengeld?
Hallo, wie kann ich geleistete Arbeitszeit beim Arbeitsamt nachweisen? Ich komme in den letzten 5 Jahren auf 24 Monate Beschäftigungszeit, hätte also Anspruch auf 1 Jahr Alg I. Habe aber nur vom letzten Arbeitgeber eine "Arbeitsbescheinigung" mit AA-Formular, die mir 18 Monate Beschäftigung bescheinigt, für die ich momentan Alg I erhalte. Bei einem anderen Arbeitgeber war ich 6 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Von diesem habe ich die Arbeitsbescheinigung nicht. Dort möchte und kann ich auch nicht danach fragen, das Beschäftigungsende liegt auch 3 Jahre zurück. Laut Arbeitsamt gilt nur das ausgefüllte Formular als Nachweis. Stimmt das? Ich kann die Beitragszeiten lückenlos durch Lohnsteuerbescheinigungen und Kontoauszüge beweisen. Gibt es eine Möglichkeit, meine geleisteten Beiträge für das AA so nachzuweisen? Auf welche Regelungen/ Richtlinien/ Gesetzte könnte ich mich berufen?
7 Antworten
Hallo!
Zunächst mal trennen Sie sich von dem Begriff "Steuer". Steuer und Sozialversicherung sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Sie versuchen Leistungen aus der SV, genauer gesagt der Arbeitslosenversicherung (AV) zu beziehen. Da hilft Ihnen kein Steuernachweis, sondern einzig und allein der Nachweis über Beitragszahlungen in die AV. Üblicherweise erhalten Sie darüber mit jeder Abrechnung einen Nachweis vom AG und am Jahresende eine sog. Jahresmeldung über die für Sie vom AG abgeführten Zahlungen in die SV. Die SV hat vier Säulen: die Krankenvers. (KV), die Rentenvers. (RV), die Arbeitslosenvers. (AV) und die Pflegevers. (PV). Alle diese Beitragszahlungen werden an die Krankenkasse abgeführt und erreichen so die jeweiligen SV-Träger. Wenn es für die fraglichen Monate Zahlungen in die AV gegeben hat, muss es darüber Nachweise geben. Falls Sie selbst diese Nachweise nicht mehr haben und Ihren AG nicht fragen wollen, fragen Sie Ihre Krankenkasse. Sie kann Ihnen genau sagen, welche Beiträge für Sie wann gezahlt wurden. Gruß Navvie
Geh mal zu seiner KK und lasse dir dort einen Versicherungsverlauf geben. Damit habe ich auch schon eine Neuberechnung erwirken können!
Ha, das könnte ein kleiner Hoffnungsschimmer sein :) - Ich versuchs auf jeden Fall. Danke!
Auf keine. Du hast von jedem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung vorzuweisen.Egal wie lang es her ist,Formular hin schicken,ausfüllen lassen.Und Antrag Bearbeiten lassen.Lohn Nachweis oder Lohnsteuerkarte allein reicht nicht.
Nein, Du bist beim AMT! Dort zählen nur die hauseigenen Formulare. FYI: Zur Berechnung des Anspruchs auf ALG1 werden nur die letzten 36 Monate geprüft. Könnte also sein, daß Du Dir unnötig Gedanken machst. Selbst wenn der ehemalige AG was auszufüllen hätte: Er wäre dazu verpflichtet und Du kannst die Unterlagen per Post senden.
So ging es weiter: Die AA akzeptierte die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse nicht, aber die Zeiten waren nun doch durch Sozialversicherungsbescheinigungen nachweisbar.