MagicChi am 27.08.2009 um 12:36 Uhr
hat schon jemand von euch mit sowas Erfahrungen gemacht?
Kommt auf den Fall an. Erstmal muss der Beschuldigte gegenüber seinem Vorgesetzten zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Daraufhin wird die Behördenleitung entscheiden wie die Sache zu sehen ist.
Entweder bekommst du dann ein Schreiben, dass sich derjenige korrekt verhalten hat. Oder es folgt eine Entschuldigung bei Kleinigkeiten.
Bei schwerwiegenden Angelegenheiten gibt es ein Diszi-Verfahren gegen den Beschuldigten.
Solange da aber keinen bezifferbaren Schaden hast, hat das für dich selber keinen Nutzen,außer Genugtuung vielleicht.
Ohne große Medienaufmerksamkeit und ohne äusserst schweres Vergehen - so gut wie nichts. Der jeweilige Polizist hat dann einen Eintrag in der Akte, das wars auch schon.
Was ist denn passiert? Das kommt doch auf den Fall an.

Nicht viel, denn der Vorgesetzte des Polizisten ist ebenfalls Polizist.
akademikus am 27. August 2009 12:41 ...schön gesehen. DH!

Ich spiele auch gerade mit dem Gedanken. Hier ist aber große Vorsicht geboten. Der Schuß kann nach hinten los gehen. Wenn du einem Beamten mittels Dienstaufsichtsbeschwerde etwas unterstellst, so wird sich dieser i.d.R. zur Wehr setzen. Das Internet ist voll von Fällen, wo Beamte durch Lügen ihre Haut gerettet haben. Notfalls in Absprache mit Kollegen. Sollte der Beamte dann frei gesprochen werden, dann könnten Ermittlungen gegen dich aufgenommen werden, wegen Unterstellung einer Straftat oder was auch immer du ihm vor wirfst. So was kann sehr teuer für dich ausgehen. Bedenke auch immer, daß einem Polizeibeamten vor Gericht immer mehr geglaubt wird, als einem "normalen" Bürger.
Lifthrasil am 27. August 2009 12:42 daß einem Polizeibeamten vor Gericht immer mehr geglaubt wird, als einem "normalen" Bürger. ....... darf nicht sein, ist aber leider schon der Fall.
emjay am 27. August 2009 12:47 Ein Richter setzt im Zweifelsfall immer voraus, daß der Polizeibeamte glaubwürdiger ist. Das ist gängige Praxis. Steht Aussage gegen Aussage, dann hat mein keine Chance.
Alles ganz anders.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde zieht noch lange keinen Prozess nach sich, nicht einmal unbedingt Ermittlungen, auch die Story mit dem Eintrag in die Personalakte hier ist frei erfunden.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Beschwerde aufgrund falschen Verhaltens, nicht falscher Maßnahmen, das wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde.
Hierbei wird selbstverständlich durch einen Vorgesetzten eine Würdigung stattfinden, nicht der Vorgesetzte des Beamten direkt, sondern ein zum einen weit höherer in der Rangfolge und Funktion und weiter nicht ein direkter Vorgesetzter, eben um eine Kumpanei hierbei auszuschließen.
Wenig Chancen hast Du, wenn Du den gereizt oder beschimpft hast, auch harsche Worte zur rechten Zeit wird hierbei noch nichts auslösen. Wenn Du jedoch ganz freundlich geblieben bist und nichts schlimmes zu dem gesagt hast, dann wird der dort schon zur Brust genommen.
Eventuell erfolgt dann von höherer Stelle eine Entschuldigung bei Dir, der Beamte wird sicherlich gemaßregelt, jedoch ist das noch lange kein Laufbahnknick bei dem, eventuell wirst Du je nach Dienststelle mal eingeladen, Dir den Laden mal genauer anzuschauen in Form einer Führung, zudem als Wiedergutmachung und auch als Erklärung.
Mehr passiert da nicht und soll auch gar nicht passieren.
Für die, die hier offensichtlich erwarten, dass ein Beamter nach einigen falschen Wörtern erschossen, gepeitscht oder zumindest zwei Dienstgrade herabgestuft wird und fürderhin sein Leben in Armut zu verbringen hat, die mögen zwar hierbei natürlich längst nicht befriedigt werden, dazu ist das Verfahren ja auch nicht da, zu bestrafen, sondern es soll einer Verbesserung der Leistung dienen, der Polizei als Ganzes oder des einzelnen Beamten, mehr nicht.
Da bedeutet, es passiert schon etwas, nur wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen oder die Rachegelüste des Beschwerdeführers befriedigt.
Der beamte bekomtm auch keine reingewürgt, sondern er wird dahingehend instruiert, im ähnlichen Fall in Zukunft eine andere Reaktion an den Tag zu legen.
Darum passiert auch bei harschen Worten nicht viel, wenn das Richtige vorausgegangen ist. Scheißt man einen Polizist an und der macht einem unmissverständlich mit klaren und direkten Worten klar, was er vom jeweiligen Benehmen hält, auch mal mit barschem Tonfall und entsprechend beißender Formulierung, passiert nichts. Auch der muss sie wehren können und ist nicht dazu da, den Frust des Gegenübers freundlich zu ertragen.
Scheiß halt keinen Polizist an, dann macht der das umgekehrt höchst selten bis fast gar nicht. Ausnahmen bestätigen die Regel und bei denen ist dann auch eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde angesagt.
Aber wie gesagt, so richtig zu befürchten im Sinne von Strafe hat er nichts, das tritt erst ein, wenn sehr viele solche Beschwerden gegen ihn aus dem gleichen Grund und von verschiedenen Beschwerdeführern unabhängig vorgetragen werden.
Das ist auch ganz ok so, mach mal deren Job nur wenige Wochen, dann glaubst Du Dir selbst nicht mehr und gast eine Hals wie eine Keksdose, bei all dem Mist, mit dem Die Jungs zugemüllt werden.

es ist nichts passiert, nur reine neugierde. Ich meine, falls ein Polizist mal ausfallend wird will ich ihm nicht mit sowas drohen, wenn er weiß daß er eh nichts zu befürchten hat
die werden bestimmt nicht ausfällig. die sind geschult und angehalten ruhig zu bleiben.
außerdem sind die bestimmt eh schon einiges gewohnt. da flippt man nicht einfach mal so aus, weil jm. widerspricht oder so

Kein ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Auch einen Zivilprozess. Eng wird es auf jeden Fall (bei berechtigter Klage) für den Beamten.