Was für ein Gewerbe muss man als Heiler anmelden? Unterliegt das de GewO?
6 Antworten
Ich denke ein Gewerbe ist anzumelden schon wegen der Steuer/Steuernummer ....
Erkundige Dich beim Ordnungsamt deiner Stadt.
Was Du nicht darfst, ist Krankheiten behandeln .
Das heißt, Du musst Dir bescheinigen lassen,,dass Du denjenigen den Du behandelst darauf hingewiesen hast, das deine Tätigkeit nicht die eines Arztes ersetzt .Am besten mit Unterschrift.Du darfst keine Heilversprechen abgeben..
Wenn Du all das nicht tust steht das Ordnungsamt vor der Tür und macht Dir den Laden ganz schnell dicht. . .
Sorry, da musst Du Dich halt beim Amt kundig machen um eine Prüfung ob Du Dich Gesetzeskonform verhältst, wirst Du wohl eh nicht herumkommen .Es gibt jedoch kein Gesetz das einem Geistheiler seine Tätigkeit verbieten kann, wenn die Bedingungen oben gewährleistet sind.
siehe auch hier :
Die Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur Ärzten oder Heilpraktikern erlaubt. Beides sind freinerufliche Tätigkeiten, also kein Gewerbe. Die Bezeichnung "Heiler" gibt es nicht. Heilpraktiker brauchen eine Zulassung durch das Gesundheitsamt.
Wenn du Leuten mit Hokuspokus und Wahrsagerei "helfen" willst, ihr Geld loszuwerden, hat das mit Heilen nichts zu tun. Du darfst Menschen nicht weismachen, du könntest Krankheiten behandeln.
Es bleibt dir natürlich unbenommen, ein Gewerbe als "Personal Coach" anzumelden.
Was willst du genau machen?
Wunderheiler, wäre schlicht weg Veräpplung der Menschen und grenzt schon an Betrug und ist Scharlatanerei.
Das wäre ein Gewerbe.
Heilpraktiker ist ein Ausbildungsberuf und unterliegt sehr strengen auflagen.
In vielen Kulturen gibt es Rituale und Methoden. Die ein Bestandteil einer Religion/Glaubens sind.
Also sparrt euch eure Kommentare mit dem was ein Heilpraktiker ist.. Es geht mir um die Gewerbe Vorschriften und gesetzte.
Ich erspare mir den Kommentar für einen Scharlatan nicht. Denn diese "geist" Heilerei ist eine Scharlatanerei und mehr nicht.
Heilpraktiker sind keine Gewerbetreibende sondern Freiberufler, allerdings ist eine Anmeldung beim Gesundheitsamt erforderlich. Dort teilt man Dir dann die weiteren Voraussetzungen mit.
Es geht um Heiler keine Heilpraktiker
Meinst Du etwa "Wunderheiler" und ähnliche Scharlatane? Wünschelrutengänger? Hexenmeister? Leute, die aufgeladenes Wasser verkaufen? Das sind keine Freiberufler - also müssen sie zwangsläufig Gewerbetreibende sein.
Genau die meine ich.
Den Heiler wird dir kein Gewerbeamt bescheinigen. Viele deiner Kollegen/Kolleginnen melden deshalb "Kartenlegen und Lebensberatung" als Gewerbe an.
Ok danke! Und evtl ne Ahnung wie dieses Gewerbe heißen könnte bzw heißt?