Kessko am 25.11.2008 um 8:34 Uhr
Der Nachbarsjunge ist genauso wie mein Sohn 14 Jahre alt. Dieser fährt schon seit 1 Jahr mit seinem Mofa "schwarz". Mein Sohn will auch fahren, aber ich verbiete es ihm, weil er erst den Führerschein macht und noch keine 15 Jahre alt ist. Wenn der Nachbarsjunge von der Polizei erwischt und angezeigt wird, was erwartet ihn dann für eine Strafe? Darf der dann mit 15 Jahren noch den Mofaführerschein machen oder bekommt er da eine Sperre? Mein sohn streiten nämlich laufend darüber, welche Strafe dem Jungen dann blühen würde? Wisst ihr Rat?

bekommt er eine Sperre
warten Sozialstunden
ist er damit aktenkundig

Nicht nur der Sohn wird voraussichtlich bestraft, sondern in diesem Fall auch die Eltern, weil sie es zugelassen bzw. nicht unterlassen haben. Er muss damit rechnen, dass er eine Sperre bekommt, da er offentsichtlich noch nicht zuverlässig genug erscheint.
akademikus am 25. November 2008 08:43 richtig, fürsorge- und aufsichtspflicht nicht vergessen!!!

Ich bin auch der Meinung, dass, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird, eine Sperre für den zukünftigen Führerschein bekommt. Es kann aber auch sein, wenn man noch nicht allzu Polizeibekannt ist, man erstmal nur eine Verwarnung bekommt.

Beim ersten mal kommt er in der Regel mit einer Verwarnung weg !

Ist beim Mofa schonmal nicht ganz so schlimm wie beim Moped/Mokick (Kleinkraftrad, Leichtkraftrad).
Für das Mofa wird nur eine Prüfbescheinigung benötigt, für das KleinKRad usw. eine Fahrerlaubnis.
Somit stellt das "Schwarzfahren" auf dem Mofa kein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar (das würde wesentlich härter bestraft), zumindest wenn es ein normales Mofa war, das nur 25km/h fährt. Ein getuntes Mofa ist kein Mofa mehr, dann wird daraus Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Wenn das Schwarzfahren die erste Auffälligkeit ist, wird die Staatsanwaltschaft eventuell noch nicht viel machen. Wenn das ganze vor dem Richter landet, gibt es ein paar Sozialstunden, eine Sperre wäre auch möglich aber unwahrscheinlich.
Gut ist es auf jeden Fall nicht, das müssen die Beteiligten verstehen, falls sie es nicht verstehen, müssen sie mit den Konsequenzen leben.
Es kann Schwierigkeiten geben wenn er seinen Moped/Mokick Führerschen machen lassen will. Als großer Nachteil kann dies auch auf den späteren Autoführerscheuin Auswirkungen haben.
Hey! Also soweit wie ich das bei meinem Bruder mitbekommen habe hat er eine Verwahrnung bekommen (er war aber auch nicht gerade dabei seinen Schein zu machen!), und dem dem das Mofa gehörte wurde eine Geldstrafe auferlegt. Derjenige war allerdings auch schon erwachsen. Ich denke beim ersten Mal passiert nicht so viel aber wenn zum Beispiel noch eine Sachbeschädigung oder Gefährdung im Straßenverkehr dazu kommt siehts natürlich anders aus... Kenn ihr nicht jemanden mit einem großen Privatgrundstück auf dem er in gewissem Maße seinen Gelüsten nachgehen kann?! Andererseits ist Vorfreude bekanntlich ja die schönste Freude...
mir ist das selbst passiert und hab damals nur 20 sozialstunden bekommen beim ersten mal,kommt aber auch drauf an wo sie ihn erwischen,bei mir war es ein feldweg,keine öffentliche straße.schlimmer wird,wenn man sich denn nochmal erwischen lässt,dann gibts ne sperre geldstrafe und viele sozialstunden.

16 Sozialstunden, nicht mehr!
Kessko am 25. November 2008 08:46 An sowas dachte ich auch ungefähr!
Das kann auch echte Probleme mit der Versicherung geben,(zahlt nicht) wenn was passiert. Auf jeden Fall ist auch der Halter (Mutter, Vater) mit „dran“ (erlauben des Fahren) ohne Prüfbescheinigung!
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist egal mit welchem Fahrzeug strafbar und da man ab 14 Jahren strafmündig ist wird man je nach schwere des Vergehens mit dem schlimmsten Strafmaß rechnen müssen.
Dankeschön für Deine Antwort! Das werde ich dann mal meinem Sohn sagen, damit er nicht auch auf die Idee kommt selbst zu fahren! Er hat schon alle Theoriestd.gemacht u.macht Ende Dezember die Prüfung, aber leider wird er erst Ende März 15 Jahre alt. So lange muß er jetzt halt noch abwarten können mit dem Fahren!
er bekommt keine sperre, kenne jemanden der mit nem moped schwarz gefahren ist, beim ersten mal gabs nur ne verwarung und beim 2mal musste er ne strafe (also geld)zahlen.