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Was erwartet einen 14-jährigen für eine Strafe,wenn er beim Mofa-Schwarzfahren erwischt wird?

gefragt von KesskoKessko am 25.11.2008 um 8:34 Uhr

Der Nachbarsjunge ist genauso wie mein Sohn 14 Jahre alt. Dieser fährt schon seit 1 Jahr mit seinem Mofa "schwarz". Mein Sohn will auch fahren, aber ich verbiete es ihm, weil er erst den Führerschein macht und noch keine 15 Jahre alt ist. Wenn der Nachbarsjunge von der Polizei erwischt und angezeigt wird, was erwartet ihn dann für eine Strafe? Darf der dann mit 15 Jahren noch den Mofaführerschein machen oder bekommt er da eine Sperre? Mein sohn streiten nämlich laufend darüber, welche Strafe dem Jungen dann blühen würde? Wisst ihr Rat?

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Recht x 35.222 Kinder x 17.931 Verkehr x 1.866 mofa x 779 anzeige x 747 schwarzfahren x 105

andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. November 2008 08:36
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  1. bekommt er eine Sperre

  2. warten Sozialstunden

  3. ist er damit aktenkundig

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 25. November 2008 08:42

Dankeschön für Deine Antwort! Das werde ich dann mal meinem Sohn sagen, damit er nicht auch auf die Idee kommt selbst zu fahren! Er hat schon alle Theoriestd.gemacht u.macht Ende Dezember die Prüfung, aber leider wird er erst Ende März 15 Jahre alt. So lange muß er jetzt halt noch abwarten können mit dem Fahren!

Kommentar von Simple_avatar3smallProxx am 25. November 2008 15:14

er bekommt keine sperre, kenne jemanden der mit nem moped schwarz gefahren ist, beim ersten mal gabs nur ne verwarung und beim 2mal musste er ne strafe (also geld)zahlen.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 25. November 2008 08:36
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Nicht nur der Sohn wird voraussichtlich bestraft, sondern in diesem Fall auch die Eltern, weil sie es zugelassen bzw. nicht unterlassen haben. Er muss damit rechnen, dass er eine Sperre bekommt, da er offentsichtlich noch nicht zuverlässig genug erscheint.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 25. November 2008 08:43

richtig, fürsorge- und aufsichtspflicht nicht vergessen!!!


Putzibuhbuh
beantwortet von Putzibuhbuh am 25. November 2008 08:36
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Ich bin auch der Meinung, dass, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird, eine Sperre für den zukünftigen Führerschein bekommt. Es kann aber auch sein, wenn man noch nicht allzu Polizeibekannt ist, man erstmal nur eine Verwarnung bekommt.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 25. November 2008 16:27
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Beim ersten mal kommt er in der Regel mit einer Verwarnung weg !


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 25. November 2008 13:20
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Ist beim Mofa schonmal nicht ganz so schlimm wie beim Moped/Mokick (Kleinkraftrad, Leichtkraftrad).

Für das Mofa wird nur eine Prüfbescheinigung benötigt, für das KleinKRad usw. eine Fahrerlaubnis.

Somit stellt das "Schwarzfahren" auf dem Mofa kein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar (das würde wesentlich härter bestraft), zumindest wenn es ein normales Mofa war, das nur 25km/h fährt. Ein getuntes Mofa ist kein Mofa mehr, dann wird daraus Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wenn das Schwarzfahren die erste Auffälligkeit ist, wird die Staatsanwaltschaft eventuell noch nicht viel machen. Wenn das ganze vor dem Richter landet, gibt es ein paar Sozialstunden, eine Sperre wäre auch möglich aber unwahrscheinlich.

Gut ist es auf jeden Fall nicht, das müssen die Beteiligten verstehen, falls sie es nicht verstehen, müssen sie mit den Konsequenzen leben.


anonym
beantwortet von Plumbum am 25. November 2008 09:39
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Es kann Schwierigkeiten geben wenn er seinen Moped/Mokick Führerschen machen lassen will. Als großer Nachteil kann dies auch auf den späteren Autoführerscheuin Auswirkungen haben.


jenny863
beantwortet von jenny863 am 25. November 2008 09:11
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Hey! Also soweit wie ich das bei meinem Bruder mitbekommen habe hat er eine Verwahrnung bekommen (er war aber auch nicht gerade dabei seinen Schein zu machen!), und dem dem das Mofa gehörte wurde eine Geldstrafe auferlegt. Derjenige war allerdings auch schon erwachsen. Ich denke beim ersten Mal passiert nicht so viel aber wenn zum Beispiel noch eine Sachbeschädigung oder Gefährdung im Straßenverkehr dazu kommt siehts natürlich anders aus... Kenn ihr nicht jemanden mit einem großen Privatgrundstück auf dem er in gewissem Maße seinen Gelüsten nachgehen kann?! Andererseits ist Vorfreude bekanntlich ja die schönste Freude...


tobias1984
beantwortet von tobias1984 am 25. November 2008 09:08
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mir ist das selbst passiert und hab damals nur 20 sozialstunden bekommen beim ersten mal,kommt aber auch drauf an wo sie ihn erwischen,bei mir war es ein feldweg,keine öffentliche straße.schlimmer wird,wenn man sich denn nochmal erwischen lässt,dann gibts ne sperre geldstrafe und viele sozialstunden.


Taraa
beantwortet von Taraa am 25. November 2008 08:41
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16 Sozialstunden, nicht mehr!

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 25. November 2008 08:46

An sowas dachte ich auch ungefähr!


anonym
beantwortet von Peterpeter am 24. Januar 2009 22:13
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Das kann auch echte Probleme mit der Versicherung geben,(zahlt nicht) wenn was passiert. Auf jeden Fall ist auch der Halter (Mutter, Vater) mit „dran“ (erlauben des Fahren) ohne Prüfbescheinigung!


anonym
beantwortet von kind2409 am 7. Dezember 2008 23:43
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Fahren ohne Fahrerlaubnis ist egal mit welchem Fahrzeug strafbar und da man ab 14 Jahren strafmündig ist wird man je nach schwere des Vergehens mit dem schlimmsten Strafmaß rechnen müssen.


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