Was darf man mit Hartz 4 noch behalten?

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Das darf man alles behalten und das wird auch nicht kontrolliert. Ausnahmen stellt lediglich ein super teures Auto vor der Tuer dar und totaler, wirklich wertvoller Luxus (teurer Schmuck, Pelzmantelsammlung, Bilder, edle Designerstuecke). Etwas, wo beim Verkauf wirklich viel herauskommt, ein oder zwei Spielkonsolen oder einen teureren PC oder Fernseher, muss man nicht verkaufen.

Was anderes ist, wenn jemand Schulden hat (kommt ja bei Alg2 nicht selten vor) und der Glaeubiger laesst die Person deswegen pfaenden. Der Gerichtsvollzieher darf in die Wohnung und alles durchsuchen und da darf alles gepfaendet werden, wo bei einem Verkauf noch was herauskommt (Versteigerungserlos - Kosten der Versteigerung/Lagerung usw.). Eine aeltere Spielkonsole faellt da schon raus, auch EIN einfacher Fernseher und PC muss bleiben. Aber wenn der Schuldner nur einen neuen Luxusfernseher oder PC hat, kann eine Austauschpfaendung vorgenommen werden, er bekommt dann ein altes Geraet zur Verfuegung gestellt.

Spielekonsolen(was wenn eine Einzelperson 2-4 hat?)

Kein Problem

Der PC(wenn er einen Wert von en bissi mehr als 1000€ hat?)

Kein Problem

Das iPad sowie das iPhone und halt sonstige Spielereien die man sich im Arbeitsleben angeschafft hat.

Kein Problem

Wenn man jetzt also ALG2 beantragen muss, werden einem solche Dinge abgenommen?

Nein

Oder darf man sie Behalten, da man sie ja vor ALG2 gekauft hat?

Ja (auch wenn man sie im Alg2-Bezug gekauft hat).

Einzige theoretische Ausnahme sind evtl. irgendwelche teuren Sammlerstücke, die man zumindest im antrag anzugeben hätte.

ziege82  22.03.2014, 17:25

was aber niemand weiß wenn man esnicht erzählt

Solche Dinge darfst du natürlich haben und auch behalten,das Jobcenter ist doch nicht der Gerichtsvollzieher,der dir Gegenstände pfänden kann !

Solange du keine wertvollen Gemälde hast oder eine Rolex Sammlung,sagt da keiner was und würde dich auch nicht auffordern,solche Dinge zu verkaufen,damit du dir was zu Essen kaufen kannst.

Du darfst alle angeschafften Gegenstände behalten und bist nicht gezwungen, diese zu veräußern. Allenfalls echte Vermögenswerte in Gestalt einer wirklich wertvollen Briefmarkensammlung oder wirklich wertvollen Schmucks könnte verhökert werden müssen, wenn deren Existenz dem Amt bekannt würde.

Solche Sachen darf man behalten. Sollten allerdings wertvoller Schmuck oder wertvolle Bilder etc. vorhanden sein, kann das Jobcenter verlangen dass dieses verkauft wird.

Das mit den regelmässigen Kontrollen ist ein Märchen. Diese werden nur durchgeführt, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch von Sozialleistungen vorliegt...