Was darf man in die Schweiz verschicken?

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http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/00351/index.html?lang=de


Zollabgaben

Der Zollbetrag bemisst sich nach dem Bruttogewicht der Postsendung. In der Regel betragen die Zollansätze weniger als CHF 1.- pro Kilogramm. Alkoholika, Tabakwaren, Lebensmittel und Textilien unterliegen indessen höheren Zollansätzen.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MWST) beträgt 8 % der Bemessungsgrundlage. Für gewisse Waren gilt ein reduzierter Steuersatz von 2,5 % (z. B. für Nahrungsmittel inkl. alkoholfreier Getränke, Bücher, Zeitschriften oder Medikamente).

Besser nicht

  • Waffen (z. B. Feuerwaffen, Messer, Elektroschockgeräte, Tränengassprays, Schlagstöcke usw.)
  • Radarwarngeräte
  • Betäubungsmittel und betäubungsmittelhaltige Medikamente
  • Heilmittel, Dopingmittel
  • Waren, die verbotene pornographische oder Gewaltdarstellungen enthalten
  • Raubkopien
  • Fälschungen von Marken- und Designartikeln
  • Tiere und Waren tierischer Herkunft, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen.
  • Direktimport von Tierprodukten aus anderen als EU-Staaten

Verschicken darfst Du alles, die Rechnung für die Geschenke (und hoffentlich keinen Ärger für illegale Waren) bekommt Deine Schwägerin.

Das sind viele sachen die du ihr schicken darfst und das will ich wirklich nicht alles aufzählen.

Nicht schicken darfst du ihr alles was in der Schweiz verboten ist oder was über die Freigrenze geht, also zu teure sachen.. soweit ich weiß.

Schicken darfst du nahezu alles. Problematisch wird es nur bei Lebensmitteln oder Alkohol. Zollfrei geht bis zu einem Wert von Fr. 40.-, danach muss der Empfänger 8% MwSt. und Fr. 35.- Zollbearbeitungsgebühren bezahlen.

Bei typischen Geschenken kann der Wert auch höher sein, dann musst du das aber ausdrücklich vermerken. Und nicht alles wird als Geschenksendung akzeptiert.