Was bedeutet Sonderrechte bei Polizisten?

3 Antworten

Da du bisher nur falsche und unsinnige Antworten bekommen hast, will ich es mal mit 2 Sätzen versuchen: Zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben darf die Polizei Sonderrechte in Anspruch nehmen, damit sind die Beamten von den Regeln der StVO befreit und dürfen z.B. schneller als erlaubt fahren, gesperrte Straßen benutzen usw. Geregelt ist das in § 35 StVO. Der Gebrauch von Blaulicht und Martinshorn ist, entgegen so manch anderer Meinung, keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sonderrechten.

Bei Einsätzen mit dem Fahrzeug darf die Polizei Blaulicht und Martinshorn benutzen und dabei gewisse Verkehrsregeln überschreiten. Das sind Sonderrechte.

Aliha  04.03.2015, 17:04

Sonderrechte sind in § 35 StVO geregelt und haben mit Blaulicht und Martinshorn nichts zu tun.

Na, das sie Blaulicht und Martinshorn einschalten dürfen, um schneller zum Einsatzort zu kommen.

Aliha  04.03.2015, 17:03

Sonderrechte sind in § 35 StVO geregelt und haben mit Blaulicht und Martinshorn nichts zu tun.