was bedeutet nur Selbstbeteiligung: nur 250 € SB?

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Selbstbehalt bedeutet, wenn der Schaden unter 250€ ist, wird gar nichts bezahlt. Ist der Schaden z.B. 300€, dann erhältst du von der Versicherung nur den Differenzbetrag, also 50€.
Der Vorteil von Selbstbehalt ist die niedrigere Versicherungsbeitrag. Wenn die Wahrscheinlichkeit von mehreren kleineren Schäden hoch ist, dann steigst du schlechter aus.
Google oder schaue einmal im internet, welche Erfahrungen die Menschen mit dieser Versicherung gemacht haben.


was bedeutet nur Selbstbeteiligung: nur 250 € SB?

Wenn man schon darüber keine Kenntnisse hat, sollte man keine Versicherungen übers Internet abschließen.

Denn ich vermute, dass dir noch nicht einmal bekannt ist, welche Schäden diese Privathaftpflichtversicherung zahlt, und welche Schäden nicht versichert sind.

Lasse dich von einem Versicherungsvermittler vor Ort beraten und schließe auch dort deine Verträge ab.

Reneiiii  27.11.2016, 16:16

Würde ich sowieso immer so machen... Im Schadenfall musst du dich nicht um die Schadenabwicklung kümmern und dich mit dem ganzen bürokratischen Kram auseinandersetzen... Der Vertreter ist gesetzlich verpflichtet, dich auf deinen Bedarf zu beraten, er darf dir nichts verkaufen, was du nicht brauchst. 

Lass die Finger von Internetversicherungen....

Apolon  29.11.2016, 01:04
@Reneiiii

Was soll denn dieser unsinnige Kommentar?

Der Versicherungsvertreter wird nicht tätig werden, wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde.

Das heißt Schäden bis 250 € werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Dafür ist die monatliche Gebühr häufig billiger als wenn man ab 0 € alles bezahlt haben möchte

Überweisen musst du nichts ^^ (mir wär allerdings eher der Punkt suspekt von wegen 10 Jahre vertragslaufzeit, übliche Haftpflicht laufen bis auf weiteres und man kann mit sicherheit nicht erst nach 3 Jahren Laufzeit kündigen!)

SaVer79  27.11.2016, 12:51

3 Jahre Laufzeit bei Erstabschluss ist eine absolut normale Konstellation bei Haftpflichtversicherungen. Mehr ist allerdings gesetzlich nicht mehr zulässig

Kirschkerze  27.11.2016, 12:53
@SaVer79

Bei uns werden Versicherungen ebenfalls vertrieben (über welchen Anbieter sag ich nicht, muss ja keine Werbung machen), und da ist das unter gar keinen Umständen normal ^ ^

Apolon  27.11.2016, 14:10
@Kirschkerze

Bei uns werden Versicherungen ebenfalls vertrieben (über welchen Anbieter sag ich nicht, muss ja keine Werbung machen), und da ist das unter gar keinen Umständen normal

Ich hoffe nur, dass du selbst keine Versicherungsverträge abschließen darfst!

Ansonsten bitte mal lesen:

4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Den § findest du in der Antwort von Kevin

tinalisatina  27.11.2016, 14:26
@Apolon

Ich misch mich ungern ein, aber ich solltet richtig lesen. #Kirschkerze meint, dass eine generelleLaufzeit von drei Jahren nicht normal ist. Nicht, dass die Kündigungsfrist nach drei Jahren nicht üblich wäre. Die ist ja gesetzlich vorgeschrieben.

Das heißt, dass Du im Falle eines Schadens EUR 250 selbst bezahlen musst. Möglich, dass das einmalig pro Jahr ist, in dem ein Schaden auftritt, kann aber auch sein, bei jedem Schaden. Sprich: Lohnt sich eigentlich nicht, dieser Tarif.

Außerdem: Eine Haftplicht nie mit einer so langen Laufzeit abschließen.

kim294  27.11.2016, 14:08

Warum nicht?

Spätestens nach drei Jahren kann man aufgrund des neuen VVG ohnehin kündigen.. bei einer Beitragsanpassung oder einem Schaden auch schon früher.

tinalisatina  27.11.2016, 14:16
@kim294

Und wenn sich in den drei Jahren was ändert? Partnerschaft, Umzug ins Ausland, Kinder ...? So eine Laufzeit muss man einfach nicht für eine Haftpflicht machen. Gibt keinen Grund. Außer für die Versicherung, die die Kunden binden will.

Reneiiii  27.11.2016, 16:14
@tinalisatina

In dem Fall, dass sich deine Lebenssituation ändert, kannst du dich an CosmosDirect wenden, die werden dir einen Ersatzantrag geben, an deine neue Situation angepasst. Das geht in jedem Fall! Ist die Versicherung sogar zu verpflichtet.. Das ist ein neuer Vertrag, mit neuen Bedingungen, also ggf. mit Partner oder an einem anderen Wohnort. Der alte Vertrag erlischt dann. Ersatzvertrag halt. 

Trotzdem würde ich das mit Selbstbeteiligung nicht machen. Bei jedem Schaden musst du 250€ bezahlen. Hast du einen Schaden in Höhe von 220€ verursacht, zahlt die Versicherung nicht. Das ist meistens pro Schadenfall, geht aber auch pro Jahr. Musst du mal in dem Angebot nachlesen.. Die Versicherung ist zwar günstiger, als viele andere, aber in kleinen Bagatellschäden auch fein raus. Und da kannst du dann eben nichts gegen machen...

tinalisatina  27.11.2016, 16:19
@Reneiiii

Ersatzvertrag: Ja, aber die Konditionen hast Du nicht im Griff, kannst nicht vergleichen oder wechseln ... :-(

Bedeutet bei einem Schadenfall bis 250,- € besteht keine Leistungspflicht. Diesen hättest du selbst zu tragen.

Eine gute HPV ohne Selbstbeteiligung und mit 1 Jahr Laufzeit gibt es schon für 50,- €. Bei Sachversicherungen rate ich dezent von langlaufenden Verträgen ab.