Was bedeutet "grundsätzliche Eintrittspflicht"?

2 Antworten

Ja, genau so. Es bedeutet, dass sie grundsätzlich anerkennen, für diesen Schaden aukommen zu müssen. Da die Abschleppkosten klar und unstrittig sind, wurden diese schon 'mal gezahlt, für weitere Schäden ist sicherlich noch eine genaue Feststellung und Prüfung nötig.

Nein, nur für die Abschleppkosten.