Was bedeutet fachgerecht?

4 Antworten

Moin.

Eure Zweifel sind mehr als angebracht.

Mal eben auskoffern und Recycling reinhauen reicht absolut nicht aus.

Kein Verdichten, keine Frostschutzschicht....da fehlt kurzum so ziemlich alles. Ich nehme mal an er hat bestimmt nicht mal den Untergrund verdichtet? Der hat sich das Leben in der Hinsicht ziemlich einfach gemacht.

Fachlich völlig daneben.

Zinnie1976 
Fragesteller
 31.05.2016, 11:11

Da hast du mal total Recht... Aber was können wir jetzt tun, damit unsere Kosten nicht in die Höhe steigen??

derBertel  31.05.2016, 11:19
@Zinnie1976

Es hängt natürlich etwas davon ab, wie genau die Formulierung im Kaufvertrag ist. Wenn auf normaler Kommunikationsebene kein Weiterkommen ist, hilft nur das hinzuziehen eines Gutachters und ggf. der Gang zum Anwalt. Ein Angebot von Fa. X wird da leider nicht ausreichen, allerhöchstens zur Untermauerung eurer berechtigten Ansprüche.

Ist immer Sch**** sowas, aber was will man machen.

Holt euch jemanden von einem Baubetrieb (wird ja der sein, der die Asphaltierungsarbeiten macht), der euch schriftlich gibt, dass der Weg eben nicht fachgerecht erstellt worden ist.

Mit diesem Gutachten dann zum Vermieter und Nachbesserung verlangen. Ansonsten dann der Weg über einen Anwalt oder dergleichen.

derBertel  31.05.2016, 11:25

Ein Bauunternehmer ist kein zugelassener Gutachter. Und das hat gute Gründe. 

Und zu welchen Vermieter sollen sie gehen? Da ist die Rede wohl von Eigentum.

FordPrefect  31.05.2016, 17:38
@derBertel

Jupp. Das ist der klassische Fall, der nur die Anwälte und Gutachter reicher macht.

FordPrefect  31.05.2016, 11:26

Holt euch jemanden von einem Baubetrieb (wird ja der sein, der die
Asphaltierungsarbeiten macht), der euch schriftlich gibt, dass der Weg eben nicht fachgerecht erstellt worden ist.

Das ist dann aber auch nur die Meinung des Einzelnen, und hinsichtlich der Bewertung lt. Kaufvertrag leider völlig irrelevant. Denn was im Einzelfall "fachgerecht" ist, hinge davon ab, welche detaillierte Ausführung vereinbart war. Fehlt es an dieser, muss der Nachbar rein gar nichts ändern oder nachbessern, weil de facto alles als "fachgerecht" anzusehen ist, was als Weg benutzbar ist. Darüberhinaus könnte der Nachbar stets sich darauf berufen, dass ihm (wen er nicht gerade Bauunternehmer respektive Ingenieur ist) nicht zuzumuten sei, im Einzelfall wissen zu müssen, welche Ausführung hier anzusetzen gewesen wäre. Und damit wird er mit mehr als 60% Wahrscheinlichkeit vor jedem Gericht obsiegen.

wir haben einen Teil von unserem Grundstück verkauft.

OK.

Da unsere alte Zufahrt über das verkaufte Grundstück verläuft und wir
kein Wegerecht nutzen wollten, weil wir die Grundstücke strikt trennen
wollte.

Das war so ziemlich die schlechteste aller Lösungen. Das Wegerecht wäre doch billiger und wesentlich eindeutiger gewesen, als jede vage Formulierung, die im Zweifelsfall nur eine Absichtserklärung ist. Und was, wenn euch der Nachbar den Weg irgendwann nicht mehr nutzen lässt? Dann könnt ihr auf eure eigenen Kosten eine neue Zufahrt quer durch euer eigenes Grundstück buddeln. So habt ihr in Ermangelung eines Wegerechts keinerlei Handhabe mehr.

Haben wir im Kaufvertrag festgelegt, das der neue Besitzer uns
einen fachgerechten Weg zu unserem Haus anlegt, der befestigt und zu
schottern ist -die Asphaltieren erfolgt dann über uns.

Völliger Unfug. Warum wurde hier nur kein Fachmann zu Rate gezogen??

So nun müssen wir mit eine Schock festellen, das er da mal so 15 cm
ausgegraben hat und Mineralbeton drauf geschüttet hat.... Was in unseren
Augen absolut nicht fachgerecht ist.

Willkommen in der Wirklichkeit.

Wir haben ihm einen Brief in freundlicher höfflicher Art geschrieben mit
einem Angebot von einer Firma und ihn gebeten es bis zur Frist
ordnungsgemäß zu erledigen.

Sehr schön. Nur leider fehlt euch jede Handhabe, wenn der Käufer seine Auflage als erfüllt ansieht.

Er schrieb zurück, das er einen Weg gebaut hätte und alles seine Richtigkeit hätte!!!!

Ja, das würde ich an seiner Stelle auch. "Fachgerecht" bedeutet rein gar nichts; das ist in diesem Bezuig ein Muster ohne Wert. Hier hätte dann schon expressis verbis festgehalten werden müssen, welche Ausführung und welcher Unterbau zum Einsatz kommen respektive für welche Last der Weg ausgelegt sein muss. Fakt ist - ihr habt nichts, aber auch gar nichts, in der Hand.

Wir wären dankbar über jeden Tipp oder Rat. Lg

Dafür ist es leider viel zu spät. Ihr könnt Klage erheben, die aber Jahre dauern wird, Unsummen für Gutachter rauswerfen und euch täglich ärgern, während ihr zuseht, wie eur Geld dahinschmilzt. Oder ihr baut gleich eine andere Zufahrt (worauf es m.E. über kurz oder lang ohnehin hinauslaufen wird).

FordPrefect  01.06.2016, 13:26

Nachtrag:

Selbst mit wunschgemäß erstellter Zufahrt hättet ihr kein Befahrrecht, wenn kein Wegerecht verankert wurde. Genau deswegen ist das von vorneherein eine sinnfreie Konstruktion gewesen.

Hört sich so an als wenn er die Arbeit nach Gut dünken und Augenmaß selbst erledigt hat.. 

Sehe das genauso wie ihr.., die Arbeiten müssen "fachgerecht" von einer Fa ausgeführt werden.., der Unterbau ist ja zb. auch wichtig, ect, pp.

Sollte er die Frist einfach so verstreichen lassen, wäre es wohl ratsam, sich anwaltlichen Beistand zu holen.