Was bedeutet dies genau: "Den Dispo zum Girokonto haben wir gelöscht"

6 Antworten

Sicher muessen die Erben berechtigte Forderungen der Gläubiger des Verstorbenen (m/w) ausgleichen!

Natürlich ist das im gesamten deutschsprachigen Raum so geregelt und kein Novum für Schweizer!

Den Dispositionskredit zu streichen bedeutet nur höhere Sollzinsen, was aber bei dem überschaubaren Minus wenig bedeutsam erscheint.

"Dispo löschen" bedeutet nur, dass es nicht mehr erlaubt ist, das Konto zu überziehen. "Dispo" bedeutet ja nur, dass eine Grenze eingerichtet wurde, bis zu der man ohne weitere Nachfrage oder Beantragung das Konto überziehen darf. Das Geld muss aber natürlich immer zurückgezahlt werden. Der Dispo ist nur eine Automatische Zustimmung für die Überziehung.

Die Bank hat nur diese automatische Zustimmung gelöscht. Die Schulden bleiben bestehen und müssen von den Erben zurückgezahlt werden.

um nicht für Schulden aufkommen zu müssen,kannst du das Erbe ausschlagen.Hab ich auch schon gemacht.Das kann man beim Amtsgericht beantragen.

Ich würde nochmal bei der Postbank nachfragen. Ich lese daraus, dass der Dispo gelöscht, jedoch zurückgezahlt werden muss. Sonst hättest du keine Mahnungen erhalten.

Es heißt dass sie (die Verstorbene)  bis zum Stichtag die Zinsen fürs Dispo schuldig ist, die Erben müssen es auch bezahlen oder das Erbe abschlagen.