Warum wird eigentlich bei Schokolade ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben?

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Hi! Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf jedes Lebensmittel, teilweise sogar auf Salz, was ja schon ziemlich schwachsinnig ist. Schokolade kann im Gegensatz zu Salz aber wirklich 'schlecht werden'. Wenn sie zu lange steht, verliert sir den Geschmack.

LG Naturequeen

Weil sie es Müssen - bei Salz und Zucker geben die sowas sogar auch an -

Deamonia  08.02.2024, 10:04

Wobei das bei Zucker und reinem Salz eig. nicht nötig ist, ich liebe dieses Himalaya Salz Bild: 10.000 Jahre alt, und dann ein MHD drauf ;D

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Scubapro38  08.02.2024, 10:30
@Deamonia

Finde ich irgendwie voll witzig. Da Zucker nix weiteres als reiner Konservierungsstoff ist. Bei dem Kaugummis die im Kaugummisautomaten drinne sind, steht ja auch kein MHD drauf. Und ich kenne so einige solche Automaten die die Kaugummis so einfach vergammeln lassen.

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Das ist überall so. Da Schokolade zu diesem Lebensmittel zählt. Weil Kakaobutter nicht ewig hält. Nach einiger Zeit werden die Ranzig und fade und verlieren an Geschmack.

weil der Hersteller bei älterem DAtum nicht mehr für die Qualität garantieren kann. Schokolade sollte möglichst frisch sein. Ich habe eine Bekannte, die Chefsekretärin bei LIndt war. Sie sagte, älter als 6 Wochen maximal solle eine gute Schokolade nicht werden. Sie ist darum, Lindt hin oder her, ein Fan von Aldischokoladen, weil sie einen rasanten Warentausch erleben, da wird nichts alt,

Sie hat mal einen Betriebsausflug nach BElgien gemacht, wo auch eine Schokofabrik besichtigt wurde. Die Teilnehmer durften sich auch an der Schokolade auf dem Fließband bedienen. Also absolut frische Schokolade. Sie sagte, sie habe noch nie so gute Schokolade gegessen,

Weil es nur sehr wenige Ausnahmen von der Verordnung gibt, die das mhd vorschreibt:

Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nicht erforderlich bei
„1. frischem Obst, frischem Gemüse und Kartoffeln, nicht geschält, geschnitten oder ähnlich behandelt, ausgenommen Keime von Samen und ähnlichen Erzeugnissen, wie Sprossen von Hülsenfrüchten,
2. Getränken mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent,
3. alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Fruchtsäften, Fruchtnektaren und alkoholhaltigen Getränken in Behältnissen von mehr als fünf Litern, die zur Abgabe an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bestimmt sind,
4. Speiseeis in Portionspackungen,
5. Backwaren, die ihrer Art nach normalerweise innerhalb 24 Stunden nach ihrer Herstellung verzehrt werden,
6. Speisesalz, ausgenommen jodiertes Speisesalz,
7. Zucker in fester Form,
8. Zuckerwaren, die fast nur aus Zuckerarten mit Aromastoffen oder Farbstoffen oder Aromastoffen und Farbstoffen bestehen,
9. Kaugummi und ähnlichen Erzeugnissen zum Kauen,
10. weinähnlichen und schaumweinähnlichen Getränken und hieraus weiterverarbeiteten alkoholhaltigen Getränken.[4]
https://de.wikipedia.org/wiki/Mindesthaltbarkeitsdatum