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Warum wird Alkohol- und Drogenkonsum bei Straftaten strafmildernd angerechnet ??

gefragt von maxlholz am 23.06.2008 um 18:38 Uhr

Wer Alkohol trinkt oder Drogen konsumiert, der tut dies schließlich bewußt. Soll man es zulassen, dass diese Rauschmittel eine Alibifunktion haben. Viele Straftäter benutzen Rauschmittel doch sicher auch um bei Straftaten als bedingt zurechnungsfähig zu gelten und damit die Strafe zu mildern.


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Reply


Romjia
beantwortet von Romjia am 23. Juni 2008 18:46
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Wenn dem Täter nachgewiesen wird das er bewusst Alk zu sich genommen hat um eine mildere Strafe zu bekommen dann wird ihm der Rausch natürlich nicht "angerechnet". Im Gegenteil so wird ihm sogar noch der Vorsatz nachgewiesen.

Allerdings soll es doch tatsächlich Leute geben die gehen feiern und trinken was ohne das sie eine Straftat planen. Und eben für diese wirkt es sich teilweise Strafmildernt aus. Aber nie so das man gänzlich ohne Strafe wegkommt. Ein Mensch der sich nie was zu Schulden kommen lassen hat und sich aus irgendwelchen Gründen völlig abgeschossen hat und dabei Mist gebaut hat ist nun mal anders zu bestrafen als jemand der bei völlig klarem Verstand und in vollem Bewusstsein über sein Tun eine Straftat begeht.

Kommentar von 988cc8d45b085af3d674f0b974f6183bsmallGozilla am 23. Juni 2008 18:49

Ach ja! Ein besoffener (vorher auch nicht strabar gemacht) hat vor 3 Jahren meine Freundin und das ungebohrene Kind totgefahren, da möchte ich Dich sehen!

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 23. Juni 2008 18:52

Und er wird seine Strafe bekommen haben oder? Würdest du dich besser fühlen wenn es einer gemacht hätte der nüchtern war und mit voller Absicht auf deine Freundin zugehalten hat? Niemand sagt das Menschen unter Drogen und Alkeinfluss nicht zu bestrafen sind, gerade was Straftaten im Verkehr angeht ist das ganze sogar noch strafverschärfend. Man kann Straftaten aber nun mal nicht nur im Straßenverkehr begehen. Wenn du dich, weil deine Freundin überfahren wurde, zugekippt hättest und dabei einem anderen auf die Fresse gehaun hättest ( was du sonst nie tun würdest) würdest du auch wollen das deine Situation und die körperliche VErfassung ins Urteil mit einspielen.

Kommentar von 988cc8d45b085af3d674f0b974f6183bsmallGozilla am 23. Juni 2008 18:54

Nein, natürlich nicht. Aber bestraft wurde er auch nicht richtig!

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 23. Juni 2008 18:58

Sorry hatte schon meinen Beitrag erweitert als du schon getippst hast. Man selber fühlt ein Urteil eher selten als gerecht oder genug. Ich fand das Urteil für den Typen der auf einen Freund von mir geschossen hat und dabei den Kollegen des Freundes getötet hat auch viel zu mild, Lebenslänglich, pfff ich hät dem ganz andere Sachen gewünscht. Das sind aber Emotionen die nicht in ein Urteil einfliessen dürfen.

Kommentar von 988cc8d45b085af3d674f0b974f6183bsmallGozilla am 23. Juni 2008 19:00

Ja, das stimmt schon. Aber damit umzugehen ist eine andere Sache.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 23. Juni 2008 19:04

Das ist richtig. Hat aber nix mit den Gesetzen zu tun oder damit ob Leute unter Alk milder bestraft werden sollten. Wie gesagt kommt immer auf die Situation, die Straftat, den Menschen selber und vor allem seine Motivation an. Und das ist gut so. Ich möchte nicht in einem Rechtssystem leben in dem jeder gleich bestraft wird nur weil das Ergebniss der Tat das selbe ist.


Sorella Rytkönen
beantwortet von Sorella Rytkönen am 23. Juni 2008 18:41
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Um die Frage zu beantworten; Weil das deutsche Rechtssystem teilweise richtig sch....e ist? Und zum Text; Keine Ahnung..kann schon sein...


Schlafittchen
beantwortet von Schlafittchen am 23. Juni 2008 18:43
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Das hab ich mich auch schon oft gefragt. Und ich finds einfach ungerecht. Straftäter gehören ordentlich bestraft. Egal, ob "zugedröhnt" oder nicht!


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 23. Juni 2008 18:45
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Stimmt leider. Hier sollte man die Politiker zu einer Gesetzesänderung veranlassen. Alkohol- und Drogenkonsum geschehen schließlich in den allermeisten Fällen freiwillig und dürfen bei Strafzumessung nach Straftat keinesfalls mildernd wirken.


critter
beantwortet von critter am 23. Juni 2008 18:48
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Ich bin auch dafür, dass die Leute, die unter Einfluss jeglicher Drogen voll zur Verantwortung gezogen werden. Offensichtlich wird das immer noch als Kavaliersdelikt abgetan. Keiner wird gezwungen zu trinken oder zu rauchen, also soll er auch dafür geradestehen. Aber solange noch Politiker nach einer Tötung einer anderen Verkehrsteilnehmerin freigesprochen wird (ist schon einige Jährchen her), tut sich in unserem Lande gar nichts.





Gozilla
beantwortet von Gozilla am 23. Juni 2008 18:41
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Ich wäre da radikal! Höchststrafe!


anonym
beantwortet von opderberg am 23. Juni 2008 18:47
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Die Zeiten sind vorbei Drogen als Alibi zu Missbrauchen. Da fliesst bei der Bewertung alles mit ein. Wie iss es denn wenn Du auf einer Fanmeile ein paar Bier getrunken hast? Autofahren hattest Du nicht vor, Du wolltest feiern. Aber was ist wenn Du mit jemandem in Streit gerätst den Du nie angezettelt hättest wenn Du nüchtern gewesen wärst?


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 23. Juni 2008 18:47
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Klar, weil man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht mehr Herr seiner Sinne ist. Verständnis habe ich dafür aber auch nicht das geringste. Wie Du ganz richtig schreibst, nimmt man das ja bewußt zu sich und mittlerweile sollte jedem bekannt sein, was dadurch ausgelöst werden kann!


Ottbi
beantwortet von Ottbi am 23. Juni 2008 18:52
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das deutsche rechtssytem is echt soo lasch. sieht man ja an den türken die den rentner die beine abgefahren hat und die beiden spastis die den rentner in der U bahn fast gekillt haben

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 23. Juni 2008 18:59

Du sollstest dich erstmal richtig mit dem Rechtssystem in Deutschland befassen. Lies mal ein paar Gesetze statt die Bild.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 23. Juni 2008 19:01
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Diese Mittel beeinträchtigen die Steuerungsfähigkeit. Damit ist die Schuld geringer. (Prüfungsschema: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld.)

Allerdings nur, wenn diese Substanzen nicht genommen werden, um die Straftat zu begehen oder zumindest in dem Bewußtsein, daß dies geschehen könnte: Dann wird die Schuld vorverlagert an den Zeitpunkt, als damit begonnen wurde, die Mittel zu nehmen und die Vorsatztat bestraft. (Actio libera in causa) Darüber hinaus ist es nach § 323a StGB strafbar, sich zu betrinken, wenn man im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begeht

Es ist also nicht immer so, wie man denken mag.

Kommentar von Simple_avatar9smallRabbicook am 23. Juni 2008 20:56

Wie ist das dann wenn betrunken oder angetrunken Auto gefahren wird? Autofahren unter Alkoholeinfluß ist doch von vornherein verboten(ab gewissen Grenzen). Wenn man dann noch einen Unfall baut müßte sich das doch eigentlich strafverschärfend auswirken oder liege ich da falsch?
LG.
Rabbicook

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 24. Juni 2008 01:01

In gewisser Weise ja: Es handelt sich dann um eine fahrlässige Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher (actio libera in causa) Trunkenheitsfahrt. Wird natürlich härter bestraft, als eine fahrlässige Körperverletzung ohne Trunkenheitsfahrt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Juni 2008 19:12
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das frage ich mich auch schon lange...

in der DDR gab es einen Passus in StGB, der da ungefähr lautete,wer sich selbst in einen Rauschzustand versetzt ist für das resultierende Handlungen und Straftaten voll verantwortlich..

den fand ich sehr gut und übernehmenswert




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