Warum gibt es in diesem Land keine Mahnpflicht mehr ?!
ich habe einen Mahnbescheidt vom Gericht bekommen, angerufen und gefragt warum ich nie eine Mahnung gesehen habe, meines Wissens muss erst mal 2-3 Abgemahnt werden, aber nein, sofort gerichtsbescheid.
Welcher Politiker hat die Mahnpflicht in diesem Land abgeschafft ?!
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Du hast doch eine Rechnung bekommen. Da stand auch die Zahlungsfrist drauf - falls nicht, beträgt sie 30 Tage. Warum sollen Gläubiger ihrem Geld ewig hinterherlaufen?
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Man muss nicht vorher abgemahnt werden, man muss gleich seine Schulden bezahlen.
Abmahnungen gibt es noch im Arbeitsrecht.
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Siehe § 286 Abs. 2 BGB - Verzug des Schuldners (→ http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html).
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Es gibt keine Mahnpflicht. Wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde, sind Zahlungen sofort zu leisten und können auch schon am ersten Tag nach Fälligkeit (auch erster Tag der Fälligkeit bei einem Zahlungsziel) gerichtlich gemahnt werden.
Kommentar von BadBoy4everBadBoy4ever 09.05.2012fast richtig, aber wenn nichts vereinbart ist, gelten 30 Tage.
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Wurde dir gesagt, dass der abgeschafft wurde?? o.o
Eig. geht das garnicht. Du hast das Recht angemahnt zu werden, um darauf reagieren zu können und ggf. dagegen zu klagen....
So wurde das immer gehandhabt und wird sich auch nicht ändern...
Kommentar von BadBoy4everBadBoy4ever 09.05.2012völlig falsch.
Kommentar von JorgfriedJorgfried 09.05.2012Der Mahnbescheid ist eine Mahnung. Wenn die Forderung unberechtigt ist, kann man ihn einfach zurückweisen.
Kommentar von BadBoy4everBadBoy4ever 09.05.2012Sicher kannst du das, ist hier aber gar nicht die Frage gewesen.
Sie bestreitet die Forderung ja gar nicht, beschwert sich aber, dass keine Mahnung der Firma kam.
Und die ist keine Pflicht mehr.
Wenn die Forderung unbestreitbar ist, geht es bei Widerspruch halt vor Gericht, wird nur noch teurer.
Kommentar von SweetChuiSweetChui 18.05.2012Seit wann ist mahnen keine Pflicht mehr?
Kommentar von Polksaladannie 13.10.2012Wieso hat ein Schuldner, ein "Recht" darauf, Mahnungen zu erhalten? Der Schuldner hat die Pflicht, nach Erlangung der Dienste / Leistungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt diese zu zahlen; sofern kein anderes Zahlungsziel angegeben wurde!
Gegen unberechtigte Forderungen kann der Angeschriebene sich in Form eines Widerspruchs wehren. Der muss nicht begründet sein. Danach kommt es i. d. R. zu einem Gerichtstermin, bzw. zu einer Verhandlung. Dann sollte man den Grund des Widerspruchs (ungerechtfertigte Forderungen) gut belegen können.
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Klingt jetzt blöd, aber man hat nunmal die Zahlungspflicht. Und ich versteh auch alle Unternehmen, die ihrem Geld erst wochenlang hinterherrennen, weil die Leute ihren Pflichten nicht nachkommen.
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Das war nicht ein Politiker, das war die letzte Reform des Schuldnerrechts.
Aber soweit ich jetzt weiß, gilt das nur für Gewerbetreibende (Selbstständige), die sollten das auch wissen.
Wobei die meisten Firmen nach wie vor zuerst Mahnungen verschicken, sie müssen es aber nicht mehr machen.
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ich hab eine Rechnung bekommen im Oktober und die vergessen.
na dann zahle schnell - die Gebühren werden dir helfen, nächstes Mal pünktlich zu zahlen.