Warum gibt es in diesem Land keine Mahnpflicht mehr?!

7 Antworten

Wurde dir gesagt, dass der abgeschafft wurde?? o.o

Eig. geht das garnicht. Du hast das Recht angemahnt zu werden, um darauf reagieren zu können und ggf. dagegen zu klagen....

So wurde das immer gehandhabt und wird sich auch nicht ändern...

BadBoy4ever  09.05.2012, 16:51

völlig falsch.

Jorgfried  09.05.2012, 16:51

Der Mahnbescheid ist eine Mahnung. Wenn die Forderung unberechtigt ist, kann man ihn einfach zurückweisen.

BadBoy4ever  09.05.2012, 16:53
@Jorgfried

Sicher kannst du das, ist hier aber gar nicht die Frage gewesen.

Sie bestreitet die Forderung ja gar nicht, beschwert sich aber, dass keine Mahnung der Firma kam.

Und die ist keine Pflicht mehr.

Wenn die Forderung unbestreitbar ist, geht es bei Widerspruch halt vor Gericht, wird nur noch teurer.

SweetChui  18.05.2012, 17:48
@BadBoy4ever

Seit wann ist mahnen keine Pflicht mehr?

Polksaladannie  13.10.2012, 16:27

Wieso hat ein Schuldner, ein "Recht" darauf, Mahnungen zu erhalten? Der Schuldner hat die Pflicht, nach Erlangung der Dienste / Leistungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt diese zu zahlen; sofern kein anderes Zahlungsziel angegeben wurde!

Gegen unberechtigte Forderungen kann der Angeschriebene sich in Form eines Widerspruchs wehren. Der muss nicht begründet sein. Danach kommt es i. d. R. zu einem Gerichtstermin, bzw. zu einer Verhandlung. Dann sollte man den Grund des Widerspruchs (ungerechtfertigte Forderungen) gut belegen können.

Das war nicht ein Politiker, das war die letzte Reform des Schuldnerrechts.

Aber soweit ich jetzt weiß, gilt das nur für Gewerbetreibende (Selbstständige), die sollten das auch wissen.

Wobei die meisten Firmen nach wie vor zuerst Mahnungen verschicken, sie müssen es aber nicht mehr machen.

Man muss nicht vorher abgemahnt werden, man muss gleich seine Schulden bezahlen.

Abmahnungen gibt es noch im Arbeitsrecht.

Es gibt keine Mahnpflicht. Wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde, sind Zahlungen sofort zu leisten und können auch schon am ersten Tag nach Fälligkeit (auch erster Tag der Fälligkeit bei einem Zahlungsziel) gerichtlich gemahnt werden.

BadBoy4ever  09.05.2012, 16:52

fast richtig, aber wenn nichts vereinbart ist, gelten 30 Tage.