Waren letztens vor dem Weggehen tanken und haben schon an der Tankstelle Spaßfotos gemacht.Daraufhin wurden wir vom Tankwart aufgefordert keine weiteren Fotos zu machen,weil es verboten sei und er hat ausdrücklich gesagt,wir dürften die schon bestehenden Fotos nicht veröffentlichen,ansonsten könnten wir angezeigt werden.Warum ist man da so kleinlich,keine Menschenseele ausser wir war da?

Ausserdem hat der Tankwart Hausrecht - wenn er keine Photos von seiner Tankstelle will, kann er das verbieten. Auch wenn man das nicht begreifen kann :-)

Jeder, der nicht fotografiet werden will oder Dir das Fotografiren seines Eigentums verbietet, hat das Recht es zu sagen!

dasselbe problem gibt es mit handies...
nicht das telefonieren oder fotografieren könnte eine explosion herbeirufen wie es immer heißt. sondern das gerät könnte herunter fallen, der akku könnte sich lösen, dabei funken schlagen und die am boden abgelagerten kraftstoffgase entzünden. klingt sehr unwahrscheinlich, kommt aber vor.
warum die nicht veröffentlicht werden dürfen weiß ich allerdings nicht. vielleicht weil die fotos auf dem privatgrundstück des tankstelleninhabers entstanden sind. das ist sein gutes recht.

Grundsätzlich gilt bei Gas und Betankungsanlagen und in derern Nähe keine sogenannten Nicht-EX-geprüfte Geräte betreiben zu dürfen. Das heißt: Diese Geräte sind so abgeschirmt, dass beim Einschalten/Betätigen kein Funke die Umgebungsbegasung entzünden kann. Dies gilt auch fur Feuerwehrbeleuchtungsmittel, so die Feuerwehrleute in ein begastes Objekt eintreten.
Peter4711: "Dass das Fotografieren an Tankstellen verboten ist bzw. sein soll ist schlichtweg falsch.
Selbst mit der Ausübung des Hausrechts..."
Diese Antwort ist schlichtweg falsch, um nicht zu sagen juristischer Unfug. Grundsätzlich kann jeder Eigentümer eines Grundstücks darüber bestimmen, wer sein Grundstück betreten oder dort fotografieren darf. Dieses ergibt sich aus dem Eigentumsrecht und kann als Hausrecht auch auf den Mieter oder Pächter eines Grundstücks übertragen werden.
Verbietet ein Tankstellenbetreiber als Inhaber des Hausrechts das Fotografieren VON dem betreffenden Grundstück aus, so darf er das. Er muss diese Entscheidung auch in keiner Weise begründen.
Anders sieht es aus, wenn die Tankstelle von AUSSERHALB des Grundstücks aus fotografiert wird. Dies kann der Tankstellenbetreiber nicht mehr untersagen, da er dort kein Hausrecht ausübt. Infrage käme für ein solches Verbot allenfalls das Vervielfältigungsrecht des Architektenwerks, das auf dem Urheberrecht des Architekten beruht. Allerdings hat der Gesetzgeber dem regelmäßig widersprochen, sofern die Vervielfältigung von einem Standort aus geschieht, der allgemein zugänglich ist.
Dass Jeder jederzeit in jedem Geschäft Preisetiketten oder Innenräume fotografieren dürfe, ist der gleiche Unsinn.
Selbstverständlich darf das niemand jederzeit.
Das Fotgrafieren in Innenräumen in Ladengeschäften und insbesondere in den Ladengeschäftern von Ketten und/oder Discountern wird regelmäßig untersagt. Auch jeder Gastwirt kann selbstredend das Fotgrafieren in den von ihm gemieteten oder gepachteten oder im Eigentum stehenden Räumen untersagen. Das ergibt sich wiederum aus dem Eigentums- bzw. Hausrecht.
Die gleiche
Peter4711?alles klar?einmal hätte gereicht glaub wir haben alle verstanden was du meinst... Jedenfalls denke ich das die Idee mit der Angst vor Einbrüchen am Plausiebelsten...nebenbei hab ich bei galileo gesehn das das mit den Handys die ne Explosion an ner Tanke hervorrufen sollen quatsch is die ham das da ewig ausprobiert...man muss ja auch überlegen das die Explosion nur ausgelöst werden kann wenn gas vom Benzin oder so auf sehr engen raum in höherer Menge angesammelt ist und wie soll das bei ner Tanke gehen?oder liege ich falsch?
Dass das Fotografieren an Tankstellen verboten ist bzw. sein soll ist schlichtweg falsch.
Selbst mit der Ausübung des Hausrechts tut sich jeder, der ein Geschäft in einem öffentlich zugänglichem Gebäude betreibt in Bezug auf das Anfertigen von Fotos schwer. Ansonsten könnte ja jeder Gastwirt verbieten, dass in seiner Gaststätte fotografiert wird.
Einzig die Ablichtung von einzelnen Personen verletzt das Persönlichkeitsrecht dieser Einzelpersonen.
Jeder darf in jedem Geschäft beispielsweise auch die Preisetiketten oder den Innenraum in einer Gesamtaufnahme fotografieren. Personen, die sich zufällig im Bild befinden, aber nicht den Mittelpunkt des Bildes ausmachen, können sich hiergegen nicht zur Wehr setzen.
Was für ein Problem der Tankwart gehabt hat ist für mich nicht nachvollziehbar, evtl. habt ihr aber durch entsprechendes Auftreten in eurer guten Stimmung den Tankwart verärgert, und er wollte, dass ihr bald wieder "verschwindet". Dies könnte ich am Ehesten nachvollziehen - ich selbst (Tankstellenpächter seit 9 Jahren) hatte solche Situationen auch schon, wo einem eine Gruppe auf- oder gar angeheiterter Personen sozusagen die Ruhe stehlen können.

Könnte mir vorstellen das er Angst davor hat, dass die Fotos im Netz erscheinen und so Kriminelle anzieht.
ZITAT: Angst an Tankstellen steigt
Mit einer Pistole hat ein unbekannter Täter Donnerstagabend eine Tankstelle in Linz überfallen. Es war der siebente Raub auf einer Tankstelle heuer in Oberösterreich. Unter den Bediensteten geht teilweise die Angst um.
ZITAT: http://www.lkos.de/staticsite/staticsite.php?menuid=267&topmenu=66&keepm...

Er konnte doch nicht wissen, wofür Ihr diese Fotos ausgerechnet an seiner Tankstelle gemacht habt. Vielleicht hatte er einfach nur Angst vor einer unliebsamen Aktion.