Warum bekommt meine Frau nur 20%Nachtzuschläge,wenn aber 25%gesetzlich vorgeschrieben sind?

2 Antworten

Welcher Nachtzuschlag bei einer Dauernachtschicht Deiner Frau als Arbeitnehmerin einer Leiharbeitsfirma zusteht, hängt davon ab, ob dieser Betrieb einen Tarifvertrag (iGZ oder BAP/BZA) anwendet oder nicht.

Das müsstest Du erst einmal mitteilen, um Dir sichere Auskunft geben zu können!

Bei Anwendung des Tarifvertrags BAP/BZA richtet sich der Nachtzuschlag nach den Regelungen im Kundenbetrieb, beträgt aber maximal 25 % (Manteltarifvertrag § 7.2), beim Tarifvertrag iGZ sind es 25 % bei Nachtarbeit, 20 % (genau so, nicht umgekehrt!) bei Dauernachtschicht (Manteltarifvertrag § 4.2).

Ohne Tarifvertrag gilt die gesetzliche Regelung des Arbeitszeitgesetzes ArbZG § 6 "Nacht- und Schichtarbeit" Abs. 5, die einen "angemessenen" Ausgleich in Zeit oder als Zuschlag zum Entgelt vorschreibt.

Was "angemessen" ist, definiert das Gesetz nicht, das ergibt sich aus der Rechtsprechung, dem Richterrecht. Das Bundesarbeitsgericht hat in den Fällen, für die es keine tariflichen Regelungen gibt, entschieden, dass ein Zuschlag von 30 % bei Dauernachtschicht "angemessen" ist (Bundesarbeitsgericht BAG Urteil vom 09.12.2015, Az.: 10 AZR 423/14).

Im Übrigen gilt - sofern ein Tarifvertrag nichts Anderes vorschreibt - nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 2 "Begriffsbestimmungen" als Nachtarbeit die Zeit von 23 - 6 Uhr (Bäckereien, Konditoreien 22 - 5 Uhr).

Worauf Deine Frau nun Anspruch hat, hängt von den ganz am Anfang nachgefragten Bedingungen ab.

Welches Gesetz soll denn die 25% vorschreiben? Soviel ich weiß, gibt es keine Gesetze, die irgendwelche Nachtzuschläge vorschreiben - außer für Beamte, wo ja die Bezahlung allgemein gesetzlich bestimmt ist. Sonst gibt es da aber allenfalls Tarifverträge, die aber halt nur für die Arbeitgeber gelten, die den jeweiligen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Hin und wieder gibt es auch allgemeinverbindliche Tarifverträge, die nach einem längeren Verfahren dann auch für andere Arbeitgeber in der jeweiligen Branche gelten, aber das betrifft nur recht wenige Branchen.

Familiengerd  04.05.2016, 23:24

Soviel ich weiß, gibt es keine Gesetze, die irgendwelche Nachtzuschläge vorschreiben

Das ist SO nicht ganz richtig!

Das Arbeitszeitgesetz ArbZG schreibt in § 6 "Nacht- und Schichtarbeit" Abs. 5 für die Fälle, in denen es keine tariflichen Regelungen gibt, einen "angemessenen" Ausgleich in Zeit oder Geld für Nachtarbeit vor.

Was "angemessen" ist, sagt das Gesetz nicht, ergibt sich aber aus Richterrecht: Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 09.12.2015, Az.: 10 AZR 423/14) hält bei Dauernachtschicht einen Zuschlag von 30 % für angemessen!

Hupfdohler  06.05.2016, 21:48
@Familiengerd

Ah, danke, das ist ein guter Hinweis; die Bestimmung kannte ich noch nicht. Zuschläge sind damit allerdings noch nicht unbedingt vorgeschrieben, ein Ausgleich in Freizeit ist danach ja auch möglich.