Warum bekomme Ich so wenig Geld?

10 Antworten

Nun ein wenig Info ist das schon,

Um Arbeitslosengeld zu bekommen, musst du erst einmal 1 Jahr in die Kasse eingezahlt haben, sonst hast du gar keinen Anspruch

Wenn du Schuld an der Kündigung deiner Ausbildung hast, bekommst Du eine Sperre das ist vollkommen rechtend und auch in Ordnung

Wenn Du Anspruch auf Arbeitslosengeld im vollen Umfang hast, dann sind das ca. 60 % vom Nettogehalt das kann man ja leicht ausrechnen.

Dann hast du ja einen Bescheid bekommen mit der Begründung warum du nur so wenig bekommst, dazu hast Du ja nichts geschrieben somit kann man da auch keine Stellung zu nehmen

Dann hast du noch die Möglichkeit Harz IV zu beantragen, ob dir da was zu steht kann man hier so nicht sagen da uns alle Info fehlen.

Stellt sich jetzt die Frage war es Schlau die Ausbildung zu schmeißen anstatt mal die Arschbacken zusammen zu kneifen und so lange durch zu halten bis man eine andere Ausbildung gefunden hat.

Mit einer abgebrochenen Ausbildung wird es sehr schwer werden noch mal eine zu finden, man ist jetzt immer 2. Wahl im Auswahlverfahren da interessiert es keinen AG mehr warum du geschmissen hast selbst wenn es einen guten Grund gab.

Nun ja dennoch alles Gute

Elteno 
Fragesteller
 31.05.2012, 09:12

Man hat Mich ja gekündigt. Und das 3 Monate vor der Prüfung.
Ich bin schon dabei ein Betrieb zu suchen, der mich die Prüfung zur Verkäuferin noch machen lässt. &' das 3. Lehrjahr wollte Ich dran hängen.
Ich habe bis zum ende des 2. Lehrjahrs da gearbeitet. 3 Monate wurde ich wegen selbstverschulden gekündigt. Einmal, weil Ich bei einer krankmeldung gar nicht angerufen habe. Einmal weil Ich wegen Krankmeldung verspätet angerufen habe. Und einmal weil ich am Tag nach der Beerdigung meines Opas ohne mich abzumelden nicht da war. (Aber das mit meinem Opa war hatl soo krass, auf deutsch gesagt. Ich wollte Ihm im Krankenhaus besuchen und war eine halbe stunde zu spät, das war zu heftig) und die beerdigung war für mich in dem fall sehr schlimm. Das war die dritte abmahnung. Und dann habe ich ende Februar halt die kündigung bekommen und habe mich arbeitslos gemeldet. Weil ich selbst dran schuld bin, dass Ich gekündigt worden bin, hatte ich bis zum 22. Mai eine sperre drin. Habe immer beträge in die RV / KV / AV usw. eingezahlt.
Und die sperre ging bis zum 22. Mai habe dann heute am 31. Mai das Geld bekommen 86 €, ist es das Geld für die restlichen 9 Tage im Mai ??
Bekomme Ich in einem vollen Monat mehr ??
Ich mein, ich geb mich damit zufireden was Ich bekomme, aber mich würde das mal intressieren.. !!

DahleRieger  31.05.2012, 13:26
@Elteno

Nun das ist doch klar geregelt, Du hast doch einen Bescheid bekommen. Die paar Euro waren nur für die 9 Tage, du bekommst natürlich mehr im nächsten Monat.

Ein Tipp für die Lehrstelle um sie zu beenden.

  • Nimm Kontakt mit der Berufsschule auf, fahre hin und frage ob sie dir die Adressen der anderen Betriebe geben können und rufe dort an und bitte um eine zweite Chance

  • Nimm Kontakt mit dem Ausbildungsberater auf, der kann dir auf jeden Fall helfen.

  • Warum hast Du denn gegen die Abmahnungen nie einen Einspruch eingelegt.

Ganz wichtig ist jetzt selbst das Feuer in die Hand zu nehmen und jeden Tag mindestens 3 Betriebe ab zu klappern und um eine Chance zu bitten.

Bin alter AG und habe oft jungen Menschen wie dir eine zweite oder dritte Chance gegeben.

Aber dafür muss man etwas tun. // Man kann auch sagen aus seinen Fehlern zu lernen.

Alles Gute

Elteno 
Fragesteller
 04.06.2012, 11:45
@DahleRieger

Daaankeschön.. (:
Ja, ich werde Mich anstrengen.
Denn Ich möchte noch unbedingt meine Prüfung machen.

Aber nochmal Danke.. (:

Elteno 
Fragesteller
 31.05.2012, 09:12

Man hat Mich ja gekündigt. Und das 3 Monate vor der Prüfung.
Ich bin schon dabei ein Betrieb zu suchen, der mich die Prüfung zur Verkäuferin noch machen lässt. &' das 3. Lehrjahr wollte Ich dran hängen.
Ich habe bis zum ende des 2. Lehrjahrs da gearbeitet. 3 Monate wurde ich wegen selbstverschulden gekündigt. Einmal, weil Ich bei einer krankmeldung gar nicht angerufen habe. Einmal weil Ich wegen Krankmeldung verspätet angerufen habe. Und einmal weil ich am Tag nach der Beerdigung meines Opas ohne mich abzumelden nicht da war. (Aber das mit meinem Opa war hatl soo krass, auf deutsch gesagt. Ich wollte Ihm im Krankenhaus besuchen und war eine halbe stunde zu spät, das war zu heftig) und die beerdigung war für mich in dem fall sehr schlimm. Das war die dritte abmahnung. Und dann habe ich ende Februar halt die kündigung bekommen und habe mich arbeitslos gemeldet. Weil ich selbst dran schuld bin, dass Ich gekündigt worden bin, hatte ich bis zum 22. Mai eine sperre drin. Habe immer beträge in die RV / KV / AV usw. eingezahlt.
Und die sperre ging bis zum 22. Mai habe dann heute am 31. Mai das Geld bekommen 86 €, ist es das Geld für die restlichen 9 Tage im Mai ??
Bekomme Ich in einem vollen Monat mehr ??
Ich mein, ich geb mich damit zufireden was Ich bekomme, aber mich würde das mal intressieren.. !!

DerHans  31.05.2012, 17:21
@Elteno

Über die IHK hättest du längst einen Ausbildungsbetrieb gefunden, der dich den Rest der Ausbildung hätte machen lassen. Gerade im Handel wird der Nachwuchs händeringend gesucht. Aber sich einfach hängen lassen, damit kommt man nicht weiter.

Allerdings ist es natürlich schwierig einem potentiellen Arbeitgeber zu erklären, wieso man es nicht schafft sich rechtzeitig krank zu melden. Das Handy ist fast am Ohr angewachsaen, aber wenn es wirklich notwendig ist, kann man nicht anrufen?

Was steht denn in deinem Leistungsbescheid. Das Arbeitslosengeld 1 wird immer in Wochen berechnet. Ausgezahlt wird es immer am Ende des Monats. Handelt es sich vielleicht um die Restzahlung für Mai?

Elteno 
Fragesteller
 01.06.2012, 10:19

Ich denke mal.
Man hat Mich ja gekündigt. Und das 3 Monate vor der Prüfung.
Ich bin schon dabei ein Betrieb zu suchen, der mich die Prüfung zur Verkäuferin noch machen lässt. &' das 3. Lehrjahr wollte Ich dran hängen.
Ich habe bis zum ende des 2. Lehrjahrs da gearbeitet. 3 Monate wurde ich wegen selbstverschulden gekündigt. Einmal, weil Ich bei einer krankmeldung gar nicht angerufen habe.
Einmal weil Ich wegen Krankmeldung verspätet angerufen habe. Und einmal weil ich am Tag nach der Beerdigung meines Opas ohne mich abzumelden nicht da war. (Aber das mit meinem Opa war hatl soo krass, auf deutsch gesagt. Ich wollte Ihm im Krankenhaus besuchen und war eine halbe stunde zu spät, das war zu heftig) und die beerdigung war für mich in dem fall sehr schlimm. Das war die dritte abmahnung.
Und dann habe ich ende Februar halt die kündigung bekommen und habe mich arbeitslos gemeldet. Weil ich selbst dran schuld bin, dass Ich gekündigt worden bin, hatte ich bis zum 22. Mai eine sperre drin. Habe immer beträge in die RV / KV / AV usw. eingezahlt.
Und die sperre ging bis zum 22. Mai habe dann heute am 31. Mai das Geld bekommen 86 €, ist es das Geld für die restlichen 9 Tage im Mai ??
Bekomme Ich in einem vollen Monat mehr ??
Ich mein, ich geb mich damit zufireden was Ich bekomme, aber mich würde das mal intressieren.. !!
Ich hoffe, wenn Du das ließt kannst Du es Mir vielleicht erklären.. ?!

Höhe des ALG1: Die Agentur für Arbeit errechnet und leistet das Arbeitslosengeld für jeden Kalendertag. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen. Für einen Monat, für den Sie Anspruch auf volle Auszahlung haben, erhalten Sie also 30 Tagesbeträge.

Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von Bedeutung:

•das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Sie in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt haben; •das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz; •die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse.

Vorraussetzungen: Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Vielfach wird angenommen, dass schon dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn für 360 Kalendertage Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit entrichtet wurden, dies ist aber nicht der Fall.

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

1.Sie müssen arbeitslos sein. 2.Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben. 3.Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Die Zahlung von Arbeitslosengeld endet nach Ablauf des Monats, in dem das Lebensalter für die Inanspruchnahme der Regelsaltersrente nach dem SGB VI vollendet worden ist.

Anwartschaftszeit: Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

Kurze Anwartschaftszeit Besonderheiten

Kurze Anwartschaftszeit Sie können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auch erfüllen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben. Diese „kurze“ Anwartschaftszeit kann erfüllt werden, wenn

•Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben und •es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von Vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren, und •Ihr Bruttoarbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten, gerechnet vom letzten Tag Ihrer letzten Beschäftigung an rückwärts, die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV (2009: 30.240 Euro) nicht überstiegen hat und •Sie der Agentur für Arbeit diesen Sachverhalt darlegen und nachweisen. Die Regelung für die Erfüllung der kurzen Anwartschaftszeit ist auf die Zeit bis 01.08.2012 befristet.

Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen bzw. sechs Monate 180 Tagen, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird.

dein Kumpel sprach wahrscheinlich von alg2, hier liegt der Regelsatz bei ca 350€ , bei einer person welche alleine wohnt, da du u25 bist, sieht hier bei dir alles etwas anders aus, erkundige dich am besten mal bei deinem zuständigem Jobcenter.

Also nur ganz kurz zur Höhe:

Was jetzt ausgezahlt wurden ist das Geld für Mai, und das sind bei dir 9 von 30 Tagen weil ja noch eine Sperrzeit war.

Den Juni (der am 01.Juli auf dem Konto sein muss) wird dann voll ausgezahlt.

Das müssten dann ca 287€ für nen vollen Monat sein. Das lässt auf ein Durchnittsbrutto von ca 610€ schließen.

Die rechnen ein Jahr zurück und zahlen dir dann 60% deines Einkommens.

Da du so wenig kriegst, scheint es so zu sein, dass du nicht ein Jahr dort warst.

Tauzieherin  31.05.2012, 08:32

Sehe ich auch so und wird wohl auch so sein, daß Du nur ein paar Monate dort warst ;o)

Elteno 
Fragesteller
 31.05.2012, 08:36
@Tauzieherin

Es ist so, ich war 1,5 Jahre in der Ausbildung.
Die habe Ich durch selbstverschulden verloren. Und hatte von anfang März bis mitte Mai eine sperre &' habe jetzt vom 23. Mai bis zum 31. Mai wo keine sperre mehr drin ist heute mein Arbeitslosengeld in höhe von 86 euro bekommen.

Wie ist das mit den 30 Tagen/Kalendertagen gemeint ??

DahleRieger  31.05.2012, 08:39
@Elteno

Ein Monat wird immer mit 30 Kalender Tagen gerechnet im Jahreschnitt

Elteno 
Fragesteller
 31.05.2012, 09:02
@DahleRieger

Und wie darf Ich das verstehen, dass Ich nur 86 € bekomme, es ist ja nur Geld für 9 Tage, wo keine sperre mehr ist. Und dann fängt ein neuer monat an, wo auch keine sperre mehr ist, wird es denn mehr ??
Ich mein, das Geld ist okeii die 86 euro, aber mcih würde intressieren ob mein Kumpel recht hat, ob ich wirklich eig. 300 - 400 € bekommen müsste.
Ich mein ich bin ja noch nicht lange arbeitslos erst seit ende februar, selsbtverschulden weil ich nicht hin gegangen bin aus persönlichen gründen ohne mich abzumelden, wegen selbstverschulden der kündigung hatte ich bis zum 22. mai die sperre, sind die 86 eure nur für die restlichen 9 Tage iim mai das es denn im nächsten monat mehr wird ??

DerHans  31.05.2012, 17:16

Wenn er/sie weniger als ein Jahr da gewesen wäre, gäbe es gar nichts.

ellex86  31.05.2012, 17:22
@DerHans

Stimmt nur halb.

Zwei Jahre vor dem Anspruch auf das ALG 1, muss mindesten 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein.

Also, wenn sie also davor gejobbt hat oder so, dann gäbe es sehr wohl das ALG1