Ware wird trotz Bezahlung wegen "nicht mehr Lieferbar" abgesagt. Kam ein Kaufvertrag zu Stande nach Bezahlung per PayPal?

2 Antworten

Ich finde den von dir zitierten Textbaustein über die Zahlart PayPal nicht in den AGB von Conrad.de in der aktuellen Fassung vom 19.1.2016 sondern nur in einer alten Fassung aus August 2015.

3.2. ist ein üblicher Abschnitt und soll den Händler vor genau dem passieren, was gerade passiert. Ware ausverkauft aber gültiger Kaufvertrag geschlossen. Daher gilt, wenn du keine Annahmeerklärung via Mail bekommen hast, hast du lediglich ein Angebot abgegeben, das Conrad aber nicht angenommen hast.

Wenn du also die Bestellung vor Änderung der AGB abgegeben hast, dann hat Conrad unrecht und muss ggf. Schadensersatz liefern. Ansonsten hast du unrecht und bekommst Geld zurück aber keine Ware.

marceltomala 
Fragesteller
 25.02.2016, 16:18

Vorab danke für die Antwort.

Das ist der Auszug zum Vetragsabschluss aus der Auftragsbestätigung die ich am 19.02.2016 nach meiner Bestellung erhalten habe.

3. Vertragsabschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach deren Eingang bei uns.

3.2 Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Werktagen annehmen, wobei der Zugang beim Kunden maßgeblich ist. Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen an unserem Sitz in Hirschau (Bayern).

Wenn Sie die Zahlungsart Vorauskasse gewählt haben, kommt der Vertrag durch den unverzüglichen Versand der Bestellbestätigung per eMail oder durch Aufforderung zur Zahlung im Onlineshop zustande.

Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

Wenn Sie die Zahlungsart Sofortüberweisung gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an die SOFORT AG zustande.

4. Vertragstextspeicherung und Vertragssprache

4.1 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter www.conrad.de einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie im Bereich "Meine Bestellungen" einsehen, wenn Sie sich als Kunde registriert und sich über die Website mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben.

4.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

imager761  25.02.2016, 16:30

Wenn du also die Bestellung vor Änderung der AGB abgegeben hast, dann hat Conrad unrecht und muss ggf. Schadensersatz liefern.

Falsch. Und damit widersprichst du deinen eigenen Ausführungen in dem vorhergehenden Absatz.

Bestätigt der Händler nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen das per Bestellung abgegbenen Kaufangebot oder liefert kommentarlos die Ware, kommt kein Kaufvertrag zustande :-)

KuarThePirat  25.02.2016, 16:37
@imager761

Laut den Bedingungen, die der Fragesteller gepostet hat, kommt der Vertrag aber dann mit Bestätigung der Zahlungsanweisung durch PayPal zustande. Und dann ist es unerheblich ob er die Annahmeerklärung bekommen hat oder nicht.

Aber wie gesagt, diesen Passus gibt es in den aktuellen AGB nicht mehr.

marceltomala 
Fragesteller
 25.02.2016, 17:01
@KuarThePirat

Da ich diesen Passus zum Zeitpunkt meines Kaufes bekommen habe, kann ich doch Conrad.de damit konfrontieren oder? Mag sein das die es nicht mehr in Ihren AGBs haben, jedoch habe ich am 19.02.2016 mit der "Bestelleingangsbestätigung " erhalten. Ihr habt recht, es war eine Bestelleingangsbestätigung und nicht wie von mir falsch formuliert eine Auftragsbestätigung.

Ich habe bei Conrad.de vier Tabletts bestellt und sofort per PayPal bezahlt.

Weder durch Abgabe eines Angebots noch Bezahlung kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande.

Eine Auftrags Bestätigung kam.

Falsch, eine Bestelleingangs-Bestätigung i. S. d.  3.1 Satz 3 AGB

Nach vier Tagen kam eine zweite Mail, dass der von mir gewünschte Artikel leider nicht mehr lieferbar ist.


Dies stellt eine Ablehnung deines Angebots n. § 146 BGB dar; vgl. hierzu auch §§ 147 ff., 150 BGB.

G imager761


marceltomala 
Fragesteller
 25.02.2016, 16:21

Also habe ich pech gehabt und kann nicht auf die Ware bestehen.

Danke für die ausführliche Antwort.