Ware trotz Reservierung und Anzahlung verkauft, Was für Rechtliche Möglichkeiten habe ich?

1 Antwort

Auf jeden Fall bekommst Du Deine Anzahlung wieder. Alternativ kannst Du auf Ersatzlieferung ohne Aufpreis bestehen. Einen Schadenersatz wegen der späteren Lieferung kannst Du theoretisch auch verlangen - dafür müsstest Du aber einen konkret für Dich entstandenen Schaden nachweisen, und ferner nachweisen, dass der Händler die verspätete Lieferung schuldhaft verursacht hat (also z. B. er hatte die Ware, es gab einen gültigen Vertrag zwischen Euch ohne Vorbehalt des Zwischenverkaufs, und er hat den Vertrag gebrochen indem er die Ware anderweitig verkauft hat). Das wird aber schwer durchzusetzen sein, besonders wenn es nur um die verzögerte Ausübung Deines Hobbys geht.

VonUndZuManiac 
Fragesteller
 12.06.2014, 15:47

es geht nicht nur um ein hobby... es geht auch um ein zweitwagen für die stadt

wie kann man den bemessen???? 4-6 wochen verpätung. also 4-6 wochen weniger sommer und spaß mit einem cabrio. da fallen leider einige tolle ausflüge weg was mich ärgert. bis jetzt ging es noch ohne zweitwagen... ist stellenweise recht umständlich, fahre halt bus

wahlhelfer für die stichwahl kann ich auch nicht mehr machen. taxi ist mir zu teuer und in meiner nähe konnte man mich nicht einsetzen

das er zu spät liefert kann ich ganz gut nachweisen, hab mir das alles natürlich quitieren lassen

Dampfschiff  13.06.2014, 13:07
@VonUndZuManiac

Am ehesten sehe ich die Chance, dass Du dem Händler (in nachweisbar notwendigem Umfang) Taxikosten und Kosten für öffentliche Verkehrsmittel in Rechnung stellen kannst. Eingesparte laufende Kosten für das Auto, das in dieser Zeit nicht benutzt werden konnte, kann der Händler aber gegenrechnen. Je nach Autotyp und Aufwand für Taxifahrten kann ungünstigstenfalls dabei rauskommen, dass Du überhaupt keinen finanziellen Verlust hattest dadurch, dass Du Dein Auto nicht nutzen konntest - kein Schadenersatz! Alleine für den entgangenen Fahrspaß und für die nicht möglichen Ausflüge einen Schadenersatz einzufordern dürfte sehr schwierig werden. Du kannst mit dem Versuch vielleicht einen Anwalt glücklich machen, aber ob Du so einen Prozess gewinnst .... Wenn ich in der Haut des Händlers stecken würde, würde ich es ganz gelassen auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen. Sorry für die harte Antwort. Ich will nicht Deine Enttäuschung/Deinen Frust kleinreden. Ich will Dir nur verdeutlichen, wie begrenzt Deine Chancen hier sind.

VonUndZuManiac 
Fragesteller
 13.06.2014, 18:38
@Dampfschiff

jeder pfuscht rum und ich habe einfach pech gehabt -.-

das nervt