In welchen Fällen ist es eigentlich Pflicht beim geparkten Auto die Parkleuchte anzuschalten, bzw. wann muss man das Standlicht einschalten?

Das Standlicht ist z.B. für Bahnübergänge gedacht, um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Das Parklicht solltest Du einschalten, wenn Du am unbeleuchteten Straßenrand parkst. Wenn nicht, kann die Versicherung im Falle eines Unfalls Probleme machen
Die Versicherung kann keine Probleme machen. Standlicht ist kein Parklicht und nicht jedes Fahrzeug hat Parklicht. Wenn du die Nacht über das Standlicht einschaltest und dein Fahrzeug ,insbesondere die Batterie schon älter ist, dann hast du morgens ein Problem.
wenn man am Rand einer unbeleuchteten Straße parkt.
Wenn es dunkel ist und man Angst um sein Auto hat!
Parklicht ist KEINE Pflicht. Nicht jedes Fahrzeug hat Parklicht verbaut und das Standlicht ist nicht für den Dauerbetrieb in der Nacht gedacht. Parklicht geht meißt nur auf einer Seite an ,durch dementsprechende Schalterbetätigung, vorzugsweise auf der zur Straße gewandten seite des Fahrzeugs. Standlicht brennt dagegen IMMER auf beiden Seiten des Fahrzeugs und die Nummernschilbeleuchtung. Das sind dann 30 Watt und 2,5 Ampere an Lampen die Brennen gegenüber 10 Watt und 0,83 Ampere bei Parklicht. Wenn die Fahrzeuge heute LED als Parklicht haben ist der Strom noch geringer, da die Leistung wesendlich geringer ist.