wann muss ich den anwalt bezahlen?

11 Antworten

Du musst beim Anwalt ein Formular für ein Beratungsgespräch unterschreiben. Meistens wird diese Angelegenheit durch die Kanzlei erledigt!!!

Den musst du nicht direkt bezahlen. Du bekommst eine Rechnung zugeschickt.

Die Kosten für eine Nur-Beratung sind frei vereinbar. Wenn Sie eine einfach zu beantwortende Frage haben, kann es sein, dass die Beratung nur 15,- oder 20,- Euro kostet. Kommen Sie hingegen mit einem Stapel Schriftverkehr bei mir an und muss ich diesen Stapel durcharbeiten oder haben Sie eine komplizierte Frage, wird es teurer.

Quelle:

ttp://www.rechtsanwalt-joppe.de/anwaltskosten-beratung.html

waldmann59  20.11.2010, 07:59

haha, 20 euro. wir leben nicht in der ukraine, anwaltstunden liegen bei 200, meist 300 euro, minimum werden 15 min, berechnet,

Gurkentopf  20.11.2010, 08:00
@waldmann59

Schau dir den link an, den ich reingeschrieben habe. Kommt nicht von mir.Habe nur einen Auzug reinkopiert.

stelari  20.11.2010, 09:12

Goil ... ein Anwalt mit unkorrektem Impressum! er gibt an er ist in der AK Berlin - und wo ist die Zulassungsnummer die angeben muss - da freut sich der Kollege mit einem Abmahnschreiben!

Das ist ganz verschieden, meist wird aber eine Rechnung geschickt. Ich habe aber auch schon in einem Büro gearbeitet, in dem nach der Beratung bar bezahlt werden musste. Das musste ich allerdings bereits bei der Terminvergabe mitteilen und der Mandant hat dann das Geld gleich zum Beratungsgespräch mitgebracht.

Eine Beratung kosten für Verbraucher maximal € 190 netto. Der Anwalt entscheidet dann je nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung, wie viel er verlangt.

Nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG maximal 190,- € für die Erstberatung - alles andere ist vom Streitwert abhängig! und das ganze dann auf Rechnung ...

Du bekommst eine Rechnung zugeschickt! Natürlich wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast über nimmt das die Versicherung dann! Weil die Erstberatung dann die Versicherung übernimmt!