Wann muss der Vermieter mir das Guthaben der Betriebskostenabrechnung auszahlen?

5 Antworten

Die Einspruchsfrist des Mieters beträgt 12 Monate ab Zugang der Abrechnung und nicht 4 Wochen. Du hättest also durchaus das Recht, erst nach z, B. 10 Monaten zu reklamieren.

Das Guthaben ist sofort zur Zahlung fällig, sobald die Abrechnung zumindest zugestellt wurde. Wird dem nicht gefolgt, darfst du das Guthaben von der Folgemiete in Abzug bringen. Sei aber doch geduldig und warte die 4 Wochen ab. Sobald diese verstrichen sind, aufrechnen wie geschrieben.

Wir werden das Guthaben nach Ablauf der wiederspruchsfrist in ca. 4 Wochen überweisen. Was heißt das genau? Insgesamt 4 Wochen oder wiederspruchsfrist plus 4 Wochen?

 Es bedeutet, dass es überwiesen wird, wenn die 4 Wochen rum sind.

Betriebskostenabrechnung von 2015, bekommen per Post am 26.09.2016.

Wir werden das Guthaben nach Ablauf der wiederspruchsfrist in ca. 4 Wochen überweisen. 

Was heißt das genau? Insgesamt 4 Wochen oder wiederspruchsfrist plus 4 Wochen? 

anitari  05.11.2016, 07:22

Hier ist vermutlich die 30tägige Prüfungsfrist gemeint. Die zählt ab Zugang der Abrechnung, also 26.09. + 30 Tage = 25.10.

Inzwischen sollte das Guthaben überwiesen worden sein, immerhin sind  fast 6 Wochen seit Zugang der Abrechnung vergangen.

Übrigens kann man gegen die Abrechnung noch binnen 12 Monate nach Zugang Einwände erheben.

Unverzüglich.

Sofern kein Grund besteht das Guthaben mit anderen Forderungen  aus dem Mietverhältnis zu verrechnen.

Spätestens zum Ende des Folgejahres. Er hat also z. B.  Mit der nebenkostenabrechnung 2015 bis Ende 2016 Zeit. Danach muss er Guthaben zwar immer noch erstatten, kann aber keine Ansprüche gegen dich mehr geltend machen.

DerPate19811  04.11.2016, 19:54

Habe glaube die Frage falsch gelesen. Liegt die Abrechnung schon vor?