Wann kann man ein Zeitungsabo vorzeitig kündigen?
Liebe GF-Gemeinschaft!
Es gibt bekanntermaßen diese Verträge, in denen die Zeitungsabos zunächst einmal zwei Jahre laufen und dann jeweils stillschweigend verlängert werden, wenn man vorher nicht kündigt.
Was ist denn, wenn jemand schon während des ersten Jahres zu dessen Jahresende gekündigt hat. Ist das rechtlich in Ordnung oder kann der Verkäufer auf die Zweijahresfrist bestehen?
Was ist, wenn jemand die Kündigung aus bestimmten Gründen (plötzlich geringeres Einkommen) vorgenommen hat.
Mir ist diese Frage gestellt worden, aber hier bin ich leider selber überfragt und finde keine Antwort. Vielleicht könnt ihr ja helfen. Das wäre super!
13 Antworten
Ganz simpel. Zwei Jahresverträge können nur in Ausnahmefällen vorher gekündigt werden, Sonderkündigungsrecht ! Geringere Einnahmen sind kein Grund sondern liegen im Risikobereich des Schuldner "Geld hat man zu haben" heißt es so schön !
bei Tod des Vertragsinhabers. Das wars auch schon....
Nein, auch bei unpünktlicher Lieferung etc. der Satz entstammt den Grundsätzen der Unmöglichkeitslehre des BGB !
Zuweilen auch der Wegzug ins Ausland.
Und wenn der 3. Weltkrieg ausbricht vielleicht auch....ich habe meine Antwort oben extra so kurz gehalten, damit nicht diese endlos Diskussionen entstehen !
@AllesKnower! Na dann schau ich mir das BGB mal genauer an. Danke.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertretenm%C3%BCssen schau mal lieber hier, denn der Satz ist von der Lehre entwickelt worden und steht so nicht im BGB !
Gut, mach ich! Danke.
..normalerweise wird er aus dem Vertrag nicht herauskommen und das wird sicherlich auch so in den Geschätsbedingungen so stehen. Möglicherweise war dieses Abo, wie eigentlich üblich, auch noch mit einer Prämie verknüpft. Da hilft nur auf das Einlenken des Verlages zu hoffen.
Nein, da gab es keine Prämie! Kulanz gibt es auch keine!
innerhalb des ersten jahres sollte das rechtens sein, die müssen dir ein halbes jahr vor ablauf des abos zeit geben den vertrag zu canceln also keine sorge, vergisst du das hast du allerdings ein problem, also ruhig bleiben und auf die bstätigung warten, sonst noch mal hinschreiben oder/und anrufen
Ich bin selber auf der Suche nach rechtlichen Hinweisen, auf die man sich stützen kann. Kennst Du diese?
also ich kanns dir nur aus erfahrung sagen, weil ich schon in mehreren abos drin war, allerdings waren das eher Onlinesachen wie megadownload und einmal ein zeitungsabo was ich aber noch früher gekündigt habe... fragen wir mal so welches abo hast du denn gnau?=
Nicht ich, sondern Bekannte von mir! Wenn ich DAS jetzt hier sage, werden viele Leute mit dem Kopf schütteln! Es handelt sich um eine Kirchenzeitung! Und vor lauter Nächstenliebe ist jetzt die Mahnung ins Haus geflattert.......
Wenn der Vertrag auf 2 Jahre abgeschlossen ist, kannst du auch nicht früher kündigen. Du kannst allerdings die Kündigung jetzt schon losschicken (damit du es nicht vergisst).
Der Abonennt (nicht ich) hat die Kündigung schon im letzten Jahr abgeschickt - eigentlich zum Ende letzten Jahres. Das Kündigungsschreiben wurde bestätigt aber erst zum Ende diesen Jahres anerkannt. Keine Kulanz, trotz zwischenzeitlich eingetretener Arbeitslosigkeit. Leider!
Das ist so rechtens.
Verträge sind zu halten
Was kann denn die andere Seite dafür, wenn der Käufer wirtschaftlich nicht mehr so leistungsfähig ist?
Antwort: Man kann nix machen. Der Vertrag endet durch die Kündigung erst nach Ablauf des zweiten Jahres.
Was wäre denn in dem Fall, wenn aufgrund eingetretener Arbeitslosigkeit die Zahlungsunfähigkeit abzusehen ist und deshalb das Abo vorzeitig gekündigt wurde? Der Abonennt kann auch nichts dafür. Er bekommt dann eine Mahnung, obwohl er VORHER gesagt hat, dass er die Rechnung nicht mehr wird bezahlen können!
Klar, Verträge SIND zu halten. Aber manchmal geht es eben nicht. Auch Insolvenzen werden angemeldet, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Das hat gewiss auch keiner beabsichtigt.
Der Arbeitslose kann nauch etwas dafür: Er hat sich über ZWEI Jahre verpflichtet und damit zum Ausdruck gebracht, dass er über den Zeitraum leistungsfähig ist.
Warum kann in diesem Land keiner mehr Verantwortung übernehmen, warum wollen sich alle ver*issen?
Ein Argument, sich in Zukunft besser zu nichts mehr zu verpflichten.
Insofern ist es allerdings auch zu verstehen, wenn kaum jemand überhaupt noch Verantworungsbereitschaft zeigen will.
In diesem konkreten Fall geht es aber nicht darum, dass sich jemand vor der Verantwortung drücken will. Im Gegenteil, da ist ein Familienvater, der Verantwortung gegenüber seiner Familie hat und hier die Prioritäten setzt. Ich kann nachvollziehen, wenn er hier versucht, an anderen Stellen einzusparen. Es geht um das Suchen nach legalen Möglichkeiten, laufende Ausgaben zu reduzieren. Und das aufgrund einer plötzlichen unverschuldeten Notsituation. Niemand kann in die Zukunft sehen....
"Geld hat man zu haben"! Diese Einstellung hat heute noch Güligkeit? In welchen Fällen gibt es denn ein Sonderkündigungsrecht?