wann kann man als polizist in rente gehn?

9 Antworten

Ich wurde 1954 geboren, habe 1973 den Auswahltest als einer von 30 Bewerbern geschafft. Ich müsste bis Mitte 2016, also 43 Jahre arbeiten. Da ich aber nicht mehr kann, will ich mit 60 in Pension gehen. Man zieht mir nun 14,4 Prozent ab. Zusätzlich bin ich verpflichtet, mich privat zu versichern, was nochmal einige hundert Euro kostet. Ein Teil zahlt zwar die Beihilfe, aber die Anträge versteht meist ein Angehöriger nicht. Und wenn man schwer krank und pflegebedürftig ist, muss man jeden Monat einen neuen Antrag stellen. - Insgesamt kann man sagen: Polizisten, die in den 70er Jahren Dienst verrichteten, waren damals ohne Schutzweste, mussten ständig in Maschinenpistole-Einsätzen wegen des Terrorismus im Einsatz sein, hatten kaputte Autos - und wenn man Kinder hatte, wie ich, war man sozialhilfeberechtigt, musste also aufstocken, würde man heute sagen. Kann den Beruf nur dem empfehlen, der ihn als Berufung sieht. Wer Geld verdienen will, sollte Gangster und Einbrecher werden.

In NRW z.Z. mit 62 im mittleren, bzw. gehobenen Dienst. Mit 65 Jahre im höheren Dienst. Polizei ist Ländersache. Bei längjährigem Wechseldienst kann sich die Zeit verkürzen. Man sollte betonen, daß 10 Jahre Wechselschicht ca. 2 Jahre der Lebenserwartung kosten. Die meisten Polizisten haben nicht viel von der Pension.

Außerdem unterliegen sie in Teilen immer noch dem Beamtenrecht!

In Hessen treten Polizeivollzugsbeamte i.d.R. mit 60 in den Ruhestand (vgl. §194 HBG). Das Dienstverhältnis kann auf Antrag verlängert werden (bis max. 62).

Ebenso ist es möglich, auf Antrag früher in den Ruhestand zu treten (dies hat natürlich Abzüge bei der Pension zur Folge).

Polizeibeamte gehen in Pension und nicht in Rente. Der Unterschied wäre eine neue Frage. Das Alter lag lange Zeit bei 60, wird jetzt stufenweise heraufgesetzt. Bei Wechseldiensten und Einsätzen ala Stuttgart (begleitet von "Autonomen") oder anderen Krawallos, sollte den Polizeibeamten dieser Ruhestand vergönnt sein. Übrigens kann jeder diesen Beruf ergreifen, wenn er die Eignung in einem Prüfungsverfahren nachweist.

Hallo,

früher (zu meiner Zeit) war es noch bis 60 (wie bei allen Beamten). Was ich allerdings nicht weiss ist, ob man bei den Beamten auch die Pension um zwei Jahre nach hinten verschoben hat, wie die gesetzliche Rente.

Viele Grüße

Andreas