Wann ist eine nutzungsänderung für eine kampfschule erforderlich?

3 Antworten

Um Kampfsportunterricht in dieser Form anzubieten brauchst du nicht immer zwingend ein Gewerbe! Ebenso wenig einen Gewerbeverein!

Wenn dort vor dir eine Sportschule drin war, brauchst Du keine neue Nutzungsänderung. Du solltest aber prüfen ob der Vormieter (Sportschule) wirklich damals eine Nutzungsänderung durchgeführt hat.

Wo genau willst Du deine Schule eröffnen (Stadt) und was willst du anbieten?

Du kannst mir gerne auch auf meine Email schreiben! Ich hab diesbezüglich etwas Erfahrung! schulleiter@fachsportschule.de

VG

Sascha

Zunächst einmal brauchst du einen Gewerbeverein. Dann muss der Mietvertrag so aufgebaut werden, dass die Räume gewerblich genutzt werden können.

Für eine Kampfschule bekommst du sicher KEINE Genehmigung. 

Kampfsport ist etwas anderes

Alisha7892 
Fragesteller
 03.09.2016, 18:41

Also brauch ich die nutzungsänderung oder nicht ?