Wann endet genau das Mietverhältnis? Auszug oder Übergabe?
Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl. Mietrecht.
Ich bin zum 15.4. aus meiner alten Wohnung ausgezogen, aber der Mietvertrag war bis zum 31.5 gültig. Die Wohnungsübergabe fand auch am 15.04 statt.
Gilt jetzt als "Enddatum" des Mietverhältnisses der Tag des Auszuges oder Ende des Mietvertrages? Da dem Vermieter ja schon früher die Wohnung zur Verfügung stand, ich aber noch für den Monat Mai die volle Miete Warm+ Kaltmiete bezahlt habe.
Ich frage so genau nach, da mein alter Vermieter bisher nur ca. 50% der Mietkaution (3 Monatsmieten Kalt) zurück gezahlt hat und nach 6 Monaten ja alle Kosten die dem Vermieter hinsichtlich Wohnungsmängel entstanden sind, nichtig sind.
Vielen Dank für eure Antworten
12 Antworten
Das Mietverhältnis endet mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist. In Deinem Fall am 31.5.
Das Du schon vorher ausgezogen bist und die Wohnung übergeben hast spielt keine Rolle.
Es sei denn der Vermieter hat Dich früher aus dem Vertrag entlassen.
Kaution ist, entgegen der weit verbreiteten Meinung, nicht ausschließlich für Mängel/Schäden da, sondern für alle Ansprüche die der Vermieter hat. Z. B. auch für noch zu erstellende NK-Abrechnungen bei denen Nachzahlungen zu erwarten sind.
Das Mietverhältnis endet mit dem Datum, zu dem es gekündigt wurde. Eine ggf frühere Herausgabe der Mietsache durch die Übergabe oder Auszug ändert daran nichts - außer man vereinbart dies.
Eine Kaution darf insoweit zurückbehalten werden (Wohnung mängelfrei), als dass sich noch eine Nachzahlung aus der noch folgenden Nebenkostanabrechnung ergeben würde - die Höhe muss angemessen sein, ein vollständiger Einbehalt oder besser Zurückbehalt ist aber unzulässig
"aber der Mietvertrag war bis zum 31.5 gültig."
Da kommst du nicht rum. Ende des Mietverhältnisses ist der 31.5. egal wann die Übergabe war
Vor der Wohnungsübergabe hätte das doch abgeklärt sein müssen, wann das Mietverhältnis endet. Wenn ein neuer Mieter mit dem 15.04. übernimmt, kann der Vermieter Dir das bestätigen und Du bist raus. Ansonsten hast Du ja zum 31.5. gekündigt und das gilt auch als Ende des Vertrages, obschon die Schlüsselübergabe schon eher erfolgte.
Man muss hier unterscheiden: Das Mietverhältnis endet wie schon andererseits erwähnt, mit Ablauf der Kündigungsfrist.
ABER: Die 6-Monatsfrist (Verjährungsfrist) für das Geltendmachen von Schadenersatzforderungen seitens des Vermieters wie auch des Mieters läuft ab Rückgabe der Mietsache mit allen Schlüsseln und nicht ab Auslauf der Kündigungsfrist!