wann darf man einer mutter das kind wegnehmen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man nimmt das Kind nicht nach einer PunkteListe weg. Ganz oben steht das Kindeswohl, wenn man der Meinung ist, das Kind ist bei seiner Mutter nicht,  nur nicht gut- sondern zum Schaden des Kindes aufgehoben, kommt das Kind woanders hin.

Deine Aufgabe ist nun (und das SCHNELL) dem Jugendamt zu beweisen, dass Du das Beste bist, was Deinem Kind passieren kann. Lasse nicht zuviel Zeit verstreichen, sonst ist es länger irgendwo anders, als bei Dir.  Du kontaktierst als erstes den Vormund des Kindes beim Jugendamt und zusammen werdet ihr dann überlegen, wie ihr schnell und auf Dauer das Wohl Deines Kindes gewährleisten könnt. 

Du brauchst sicher Beistand für einen solchen Marsch durch die Instutionen, hol Dir Deine Mutter/Vater ran, jeden der auf Deiner Seite ist, wird hilfreich sein. 

Vorwürfe gegenüber dem Jugendamt solltest Du nur einem Anwalt gegenüber äußern, ansonsten wirkst Du schnell unglaubwürdig, selbst wenn es die Warheit ist- traurig aber ist so :-(

viel Glück Dir und Deinem Kind

LennyJulina 
Fragesteller
 24.04.2011, 19:05

ich habe aber nur meinen freund an meiner seite und ich habe schon so viel gemacht um dem JA was zu beweisen aber das interessiert die nicht die haben sich noch nicht einmal den ordner angeschaut den ich angelegt habe wo die sachen drinne waren die ich geschaft habe =( es ist denen alles egal ich weiß nicht mehr weiter es ist doch mein kind =*(

Mignon  24.04.2011, 19:10
@LennyJulina

Ja ist Dein Kind und damit hast Du auch Rechte. Wenn Du meinst, das Jugendamt arbeitet eher gegen Dich dann solltest Du ganz schnell   einen Anwalt aufsuchen, am besten Vorgestern :-), der Dich über Deine Möglichkeiten aufklärt und für Dich mit ihnen in Verbindung tritt. 

LennyJulina 
Fragesteller
 24.04.2011, 19:11
@Mignon

okay danke =)

pappardelle  06.10.2011, 22:53
@LennyJulina

"dein" Kind heisst nicht, dass es dein Eigentum ist und du damit anstellen kannst was du willst. Du hast dich für ein asoziales Leben entschieden udn dafür die Quittung bekommen. Gut, dass die jugendämter wenigstens manchmal handeln bevor es zu spät ist.

wow das klingt traurig wenn das kind nicht bei ihren leiblichen eltern aufwächs ich bin nur mit meiner muter aufgewachsen also ich kenne die antwort

 

das jugendamt darf dir das Kind nur wegnehmen wenn du dich nicht darum kümmerst weil das kind ein recht hat auf leben , wenn sie denken du bist nicht fähig genug dich um das Kind zu kümmern sie brauchen aber beweiße um dir das Kind weg zu nehmen also könnte es sein das paar von sozialamt bei euch geklingelt  haben sie können dir das kind auch wegnehmen wenn du keine zeit mit dem kind hast wenn es nicht mehr bei dir bleiben will

 

bei fragen frag mich bitte ich möchte dir gerne helfen wäre auch schön wenn du mich als freund addes

LennyJulina 
Fragesteller
 24.04.2011, 18:57

das ist lieb vielen dank...

ich weiß nicht mehr was ich machen soll...das ist eine lange geschichte und ich möchte doch nur mein baby zurück sie wird am 31.05 zwei jahre alt und ich darf sie nur für 2 stunden sehen =( ich bin so traurig

pappardelle  06.10.2011, 22:52
@LennyJulina

hättest du dir vielleicht früher überlegen sollen, ein baby ist keine Puppe

so wie ich das sehe, haben sie dir das kind zu Recht weggenommen.

Du warst MIT ihr draußen und hast sie in der Zeit nicht alleine gelassen - das wäre für mich wirklich schlimm.

An Wochenenden war deine Kleine auch versorgt. Ich hätte es nicht machen können (ging auch wegen Stillen nicht).

Wo du mit ihr schläfst - deine Sache - solange es nicht auf einer Parkbank ist.

Fiese Masche der Mutterkind. Es waren doch wohl noch andere Mütter in der Nähe?

'Haben die Ärzte ihre Aussage bzgl. Ernährung deiner Tochter schriftlich festgehalten?

Oha - das waren ja echt "tolle" Freunde - egoistisch bis zum es geht nicht mehr.

Ohne richterlichen Beschluss darf KEIN Kind von seiner Mutter entfernt werden. Das macht ein Gerichtsvollzieher mit dem entsprechenden Beschluss.

Wusste der Amtsleiter des Jugendamtes davon?

Gehe zu einem Anwalt für Familienrecht. Besorge dir vorher einen Beratungsschein, wenn du nicht viel Geld hast. Den bekommst du - genauso wie den Antrag auf Prozesskostenhilfe - bei deinem zuständigen Gericht.

Ohne fachkundige Hilfe, sehe ich da wenig Chancen.

Ohne Grund nimmt kein JA ein Kind aus der Familie. Überlege mal in aller Ruhe ob du nicht doch Fehler gemacht hast? Such Kontakt zum JA und erkläre ihnen das du dein Kind wiederhaben möchtest. Sie werden dir sagen welche Vorraussetzungen du bieten mußt. Es kann sein das du eine Familienpflegerin bekommst. Halte Kontakt zur Pflegefamilie und wenn du darfst besuche dein Kind regelmäßig. Ich wünsche deinem Kind eine schöne Kindheit.

LennyJulina 
Fragesteller
 24.04.2011, 19:02

ich weiß nicht was ich für schwerwigende fehler gemacht haben soll es war nicht in ordnung das ich 5 mal mit ihr bis 24uhr draußen war, sie WE bei bekannten und freunden untergebracht habe,das ich magersüchtig geworden bin,das ich das noch nicht hinbekommen hatte die wohnung pikobello sauber zu halten,zu oft mit ihr bei freunden geschlafen habe,nicht regelmäßig zur spiele gruppe gegangen bin =( war echt sch*** von mir aber ich habe mein kind immer was zu essen gegeben,gebadet,mit ihr gespielt,mit ihr gekuschelt usw und ich habe sie nie geschlagen verhungern lassen oder sonstiges ich verstehe das alles nicht das macht mich kaputt

carsten1979  24.04.2011, 19:04
@LennyJulina

Gehe zum Jugendamt. Sie werden Dir sagen was für Vorraussetzungen du bieten mußt um das Kind wieder zu bekommen.

LennyJulina 
Fragesteller
 24.04.2011, 19:06
@carsten1979

ich habe auflagen bekommen die ich erledigt habe aber das interessiert die nicht =(

carsten1979  24.04.2011, 19:16
@LennyJulina

Dann werden sie Dir wohl noch nicht trauen. Hast Du Kontakt zum Kind? Wenn ja beweise Dich da. Das ist sehr wichtig.

pappardelle  06.10.2011, 22:56
@LennyJulina

ach du hast "dein" kind also immer was zu essen gegeben...aber was? ein Kind muss nicht nur irgendwas zu essen bekommen sondern das richtige. Deiner Ausdrucksweise nach bis du in hohem Maße asozial und deinem Verhalten nach hast du das Recht verwirkt eine Mutter zu sein.