Wanderratten in der Wohnung und im Treppenhaus, was tun?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du könntest Mietminderung geltend machen.
Ratten vermehren sich leider schnell.
Geh zum Katasteramt und Versuch dort die Kontaktdaten des Eigentümers zu erfragen. Ansonsten frag beim Einwohnermeldeamt nach.
Ggf kannst du übers Ordnungsamt gehen.

RE444 
Fragesteller
 26.10.2016, 17:05

Die Wohnung gehört uns :(

neununddrei  26.10.2016, 17:32

Oje ging aus dem Text nicht hervor.
Tja dann gibt's ja eine Hausgemeinschaft und dann müsst ihr die Kosten auslegen und Zivil einklagen sollte die Ursache an ihm liegen.

Einwohnermeldeamt könnte dennoch eine Hilfe sein.
Holt euch juristische Hilfe.

RE444 
Fragesteller
 26.10.2016, 18:35
@neununddrei

Ooooh Gott oh Goot, ich verliere langsam die Hoffnung :( Vielen Dank für die Antworten. 

neununddrei  26.10.2016, 22:11

Was anderes wird euch nicht übrig bleiben.
Wieviel Wohneigentum existiert denn? Seit ihr euch sonst einig gewesen?
Ich würde es der Hausverwaltung melden falls vorhanden und die sollte eine Versammlung einberufen wo ihr alles besprechen könnt.
Daher ja der Tipp mit der juristischen Hilfe. Allein machst du dich da kaputt.
Kopf hoch, am Ende wird alles gut 😊

RE444 
Fragesteller
 27.10.2016, 02:10
@neununddrei

Nein, eine Wohnungsrechtschutzversicherung habe ich nicht, und ja, bisher sind wir uns immer einig gewesen. 5 Eigentümer. Ich hoffe es wirklich auch, dass es so schnell wie möglich wieder gut wird. Noch schlimmer ist ja, dass diese Tiere so einige Krankheiten übertragen, die man sogar durch Inhalation abkriegt. Kleine Kinder sind auch im Haus ! Was soll man da noch sagen...

neununddrei  26.10.2016, 22:12

Hast du eine Wohnungsrechtschutzversicherung?

neununddrei  27.10.2016, 07:28

Auch wenig Ratten mag, hier hilft nur das Gesundheitsamt. Erinnere mich gerade das mich bei rattenbefall immer das Gesundheitsamt nach Eigentümer befragt.
Auf jedenfall muss was passieren, die guten vermehren sich 14-tägig.

Auszug:
Die Wanderratte kann sich das ganze Jahr über vermehren. Die größte Fortpflanzungsaktivität beschränkt sich auf die Monate März - Juni und September – Oktober. Durch zeitgleiches Werfen der im Rudel lebenden Weibchen und die Bereitschaft verwaiste Jungtiere aufzunehmen, kann der Verlust eines Muttertieres durch andere säugende Tiere ausgeglichen werden. Die Anzahl der Würfe eines Weibchens variiert mit dem Alter zwischen 2 – 3. Nach einer Tragzeit von 22 – 24 Tagen kommen bis zu 12, in der Regel 6 - 9 Jungtiere zur Welt.

Noch haben wir Oktober.
Mit wieviel Tieten rechnest du? Hast du schon welche gesehen?

RE444 
Fragesteller
 27.10.2016, 12:57
@neununddrei

Ich habe schon EINIGE gesehen. Im Treppenhaus nur einen. In meiner Wohnung schon 2-3 lebende und dadurch, dass ich Köder hingestellt habe schon 7-8 tote. Mitbewohner sollen noch keine in der Wohnung gesehen habe, was aber meiner Meinung mach unmöglich ist, wenn bei mir so viele rumrennen. Die leere Wohnung über mir ist wahrscheinlich überfüllt. Bei der Begehung war ich mit dem Kammerjäger oben und wir haben schon das Quietschen der Tiere gehört. Ich hab kein Plan an wen ich mich wenden soll. 

neununddrei  27.10.2016, 13:19

Oha das ist schon extrem. Melde es dem Gesundheitsamt.
Das sie nur bei dir und über dir sind kann durchaus sein.
Du schaffst es nicht allein! Hol die Hausgemeinschaft zusammen und teilt die Rechnung für den Kammerjäger. Klagt es dann Zivil ein.

neununddrei  27.10.2016, 13:21

Zur Not übernimmst du die Kosten und klagst es ein. Aber in Gemeinschaft wäre besser. Ich weiß jetzt auch nicht was da an kosten auflaufen würde.

RE444 
Fragesteller
 27.10.2016, 15:59
@neununddrei

Das ist ja nicht das Problem. Die Hausgemeinschaft ist auch bereit die Kosten vom Kammerjäger zu teilen, jedoch ist das ja keine entgültige Lösung. Dann sind die Ratten eine Zeit lang weg schön und gut. Sie haben aber durch die Beschaffung des Altbaus, die leere Wohnung, undichte Kellerfenster, offene Haustür, Leitungsdurchbrüche etc. immer eine tolle Möglichkeit wieder zu kommen. Ich denke aber eher nicht, dass jetzt die Hausverwaltung herkommt und sagt, dass sie alle Leitungsdurchbrüche usw. renovieren lassen, sodass nichts mehr rein kann "NUR" weil ich Ratten in der Wohnung habe.

neununddrei  27.10.2016, 18:58

Wie das nun bezgl. der Kellerfenster und Leitungsschächte ist weiß ich nicht. Denke das wäre ein allgemeines Renovierungsproblem. Da kenne ich mich persönlich nicht aus wie das bei Wohneigentum geregelt ist.
Auf jedenfall sehe ich es als aller Pflicht das Haus "dicht" zu halten.
Altbau hin oder her.
Eventuell kann der Kammerjäger beratend zur Seite stehen.

ALS ERSTES müssen die Ratten nun weg. Eventuell kann danach präventiv was ausgelegt werden.

RE444 
Fragesteller
 27.10.2016, 23:50
@neununddrei

Vielen vielen Dank für all deine Antworten. Du hast Recht, das wichtigste ist jetzt, dass die Ratten weg sind. Sehr nett, dass du mir alle Fragen beantwortet hast. Wünsch mir Glück :)

neununddrei  28.10.2016, 10:04

Auf jedenfall. Danke fürs Sternchen.
Sollten sie erfolgreich beseitigt sein sehe ich keinen Grund das sie schnell wiederkommen, es sei denn es gibt noch einen anderen Herd.

Ausziehen oder alle Löcher in DEINER Wohnung abdichten, wo sie durchkommen könnten. Und zwar mit Stahlbeton.

RE444 
Fragesteller
 26.10.2016, 17:09

Habe schon zwei Löcher gefunden und die abgedichtet. Aber Leitımgsdurchbrüche etc. überall. Ich finde echt keine Lösung.

Hallo,

es ist sehr wichtig, ja sogar gesetzliche Pflicht, dass Du Deinem Hauswirt, b.z.w. der Stadt diesen Ungezieferbefall mitteilen musst. Es weitet sich ja immer mehr aus.

Alles Gute

RE444 
Fragesteller
 26.10.2016, 17:10

Es ist unsere Eigentumswohnung, tut die Stadt trotzdem was dagegen.

Gestade3  26.10.2016, 17:11
@RE444

Hallo, sie muss !

Ich habe meine Mutti befragen können die auch mal rattenbefall in ihrem Wohneigentum hatte.
Sie haben es vom hausfonds bezahlt. Wenn Kellerfenster defekt sind müssen die natürlich repariert werden, auch dafür zahlt ihr hausgeld.
Habt ihr eine Hausverwaltung oder übernimmt ein Eigentümer die Verwaltung dieses Objektes?

RE444 
Fragesteller
 29.10.2016, 13:06

Ja, wir haben eine Hausverwaltung.

neununddrei  29.10.2016, 16:49

Okay die sollte fähig sein alles zu regeln.
Ich wünsche dir viel Erfolg und genügend Kraft!

RE444 
Fragesteller
 29.10.2016, 19:13
@neununddrei

Das werde ich gebrauchen. Danke !

Was sagt denn der Vermieter?

Der muss sich darum kümmern.

Ich würde mir überlegen umzuziehen, Ehrlich.

RE444 
Fragesteller
 26.10.2016, 17:04

Das ist es ja, es ist unsere Eigentumswohnung.

Rockuser  26.10.2016, 17:06
@RE444

Bann muss sich die Hausverwaltung kümmern. Ich würde mit dem Ordnungsamt reden, die kümmern sich.

RE444 
Fragesteller
 26.10.2016, 17:12
@Rockuser

Und die Kosten ? Die übernehme ich und meine Mitbewohner ?

Rockuser  26.10.2016, 17:16
@RE444

Ja, im Endeffekt vermutlich schon. 

Aber irgendwer muss doch Eigentümer der verlassenen Wohnung sein. Auch wenn der nicht auffindbar ist, kann man dem das in Rechnung stellen.  Zur not muss die Wohnung per Gericht Entkernt werden.

RE444 
Fragesteller
 26.10.2016, 17:29
@Rockuser

Es gab eine Zwangsvollstreckung, und dieser Vollidot hat seine Schulden an die Stadt gezahlt, damit die Wohnung nicht Zwangsversteigert wird und die Zwangsvollstreckung aufgehoben wird, toll oder ?