Vorzugsfahrt?

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Das ist eine echte Grauzone.

Strafrechtlich greift da erstmal nichts. Zumindest so lange nicht, wie man den Schlüssel nicht nutzt, um z. B. einen Aufzug komplett lahmzulegen.

Hausordnungen werden sowas normalerweise sowas auch nicht regeln. Missbrauch von Vorzugsschlüsseln ist einfach ein zu exotisches Thema, als dass sowas in irgendwelchen Paragraphendschungeln berücksichtigt werden würde. An solche Details denkt einfach niemand, der diese Texte schreibt.

Was allerdings passieren könnte: wenn mal irgendjmd. das mitbekommt, dann könnte es einen gehörigen Anschiss geben. Evtl. sogar inklusive Hausverbot oder - abgemindert - Betretungsverbot für die Aufzüge. Sowas könnte z. B. ein Hausherr veranlassen, nachdem er missbräuchliche Nutzungen feststellt. Denn der Hausherr, der auch das Hausrecht hat, kann auf rein zivilrechtlicher Ebene natürlich auch Hausverbote (komplett oder beschränkt) erteilen.

BTW: In so einem Fall dürfte ein Hausherr den Schlüssel nicht konfiszieren. Denn die Eigentumslage bzgl. des Schlüssels ist ja offenkundig und unstrittig.

verreisterNutzer  14.01.2017, 22:12

Gut danke!

ZuumZuum  15.01.2017, 10:28

Das mit derAbgabe des Schlüssels sehe ich anders (konfiszieren darf sowieso nur der Staat).

Die Schlüssel sind zur Bedienung des im Hause verbauten Aufzuges gedacht und dieser ist fest mit dem gebäude verbaut. Somit hat der Eigentümer des Gebäudes das volle Nutzungsrecht und kann, sofern er es für angemessen hält, Andere von dessen Nutzung ausschließen,

§ 903 BGB, Befugnisse des Eigentümers.

Es gibt in diesem Fall zwei Möglichkeiten dies durchzusetzen, Abgabe der Schlüssel oder kostenpflichtige Erneuerung der Schließanlage um Mißbrauch vorzubeugen. Man bedenke was evtl passieren kann wenn die Aufzugsanlage durch eine Vorzugsschaltung lahmgelegt ist und evtl Rettungskräfte einen lebensbedrohlich Erkrankten im 10. Stock erreichen müssen. Ich für meinen Teil wüßte für was ich mich entscheiden würde.

verreisterNutzer  16.01.2017, 13:38

Die Schlüssel sind aber quasi Generalschlüssel, also ein Aufzug einer bestimmten Herstellerfirma hat immer denselben Schlüssel. Man könnte das doch mit einer hauseigenen Schlüsselung regeln! Also könnte man nicht sagen, dass der Besitzer des Aufzugs das quasi vorbeugen kann. Zum Glück blockiert eine Vorzugsfahrt aber nichts, richtet keine Schäden an etc.

Strafrechtlich nicht relevant,wenn Du sicherstellst,das Du nicht eine Person einsperrst.Arbeitsrechtlich,kann es eine Besitzstörung,bzw.Betriebsstörung verbotene Eigenmacht sein,die mit einer Ermahnung,Abmahnung sanktioniert werden kann.Wäre die Schlüsselregelung / Aufgabenbereich / Befugnisse im Arbeitsvertrag geregelt,könnte sogar eine Kündigung in Frage kommen.Die Abmahnung könnte nicht nötig sein.Im bürgerlichen Recht gibt es Befugnisse des Eigentümers.Daraus leiten sich die Rechte ab.Beste Grüße

Bitte beachten: da bei der Vorzugsfahrt alle Außenrufe gelöscht werden, könnte dieses irgendwann auffallen, wenn in diesem Moment immer dieselben Personen im Fahrkorb sind, oder es könnte jemand einen Defekt vermuten und den Aufzugsgebühr rufen.

Da ihr die Schlüssel.habt, wird keiner nachfragen. Ich würde diese einfach benutzten.

ZuumZuum  15.01.2017, 10:30

Aha, wenn Du einen Generalschlüssel für Audi hättest würdest Du dann auch einfach jedes irgendwo geparkte Fahrzeug der Marke  benutzen dürfen?

DerChemicker  15.01.2017, 12:20

ich finde Aufzüge kann man nicht mit Audis vergleichen. aber natürlich geht das nicht. Aber bei Aufzügen interessiert sich kaum einer was wer da drin macht.