vorwurf wohnung als scheinwohnung welche strafen sind zuerwarten

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So etwas habe ich ja noch gar nicht gehört. Wenn deine Wohnung leerstände und du tagelang nicht zu erreichen wärst, dann könnte ich das ja noch nachvollziehen. Aber den Kühlschrank und die Dusche inspizieren und dir dann sagen, du solltest mit deinem Freund zusammenziehen - geht´s noch? Das sollten sie doch dir überlassen, mit wem du zusammenziehst oder auch nicht. Woher wollen sie denn wissen, dass die Dusche nicht benutzt wurde und ob du nicht außer Haus isst, weil du vielleicht nicht kochen kannst?

Wie hier schon gesagt wurde: Sie müssen dir beweisen, dass du die Wohnung nicht nutzt. Und nimm dir am besten einen Anwalt, wenn´s hart auf hart kommt.

hartmannenrico 
Fragesteller
 01.05.2012, 08:47

einen anwalt werde ich auf jedenfall einschalten danke

Wenn du dir eine leer stehende Wohnung bezahlen lässt, ist das ganz üblesw Schmarotzertum, und zusätzlich Sozialbetrug . Da wirst du erst einmal damit leben müssen, dass du kein Geld mehr bekommst, und anschließend einen Strafbefehl wegen Betruges zu erwarten haben. Wenn du nicht zahlen kannst, kannst du das mit 10 € pro Tag "absitzen"

nach dem Besuch des Außendienstes erhälst du zunächst ein Schreiben vom Jobcenter. Das ist eine Anhörung nach § 24 SGB X und du musst zum Vorwurf Stellung beziehen.

Ist es halt so und du kannst es mit der "Scheinwohnung" nicht wiederlegen, dann würde ich schon raten, einen Anwalt schnellstens einzuschalten.

Die Leistungsträger geben die Fälle, die den Verdacht auf Betrug nahelegen, an die Staatsanwaltschaft ab bzw. erstatten bei dieser Anzeige. Die Staatsanwaltschaft leitet dann ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug nach § 263 StGB ein. Bei Betrug droht Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

hartmannenrico 
Fragesteller
 28.04.2012, 13:33

vielen dank für die antwort muß mich jetzt erstmal sammeln

hartmannenrico 
Fragesteller
 28.04.2012, 13:39
@hartmannenrico

wie kann mir der ausendienstmitarbeiter nachweisen seit wievielen tagen ich die wohnung nur noch zum schlafen benutze da bei mir nur festgestellet wurde das keine lebensmittel im kühlschrank waren und die dusche seit längerer zeit nicht benutzt war

helmutgerke  28.04.2012, 14:03
@hartmannenrico

ein Indiz ist die Nebenkostenabrechnung. Wenn dort keine Verbräuche aufgeführt sind, sowie Energiekostenabrechnungen - dann peng!

Anhand eines leeren Kühlschrankes oder einer nicht benutzten Dusche den Nachweis des "Scheinwohnen" festmachen, aber hallo da gibt es doch wohl recht viele Gegenargumente.

Wichtig ist zunächst, den im erwarteten Schreiben beschriebenen Vorwurf genau durchzulesen - ggfls. auch weiterhin das Hausbesuchprotokoll - falls du versäumtes dir eine Zweitschrift aushändigen zu lassen - anzufordern.

hartmannenrico 
Fragesteller
 28.04.2012, 14:08
@helmutgerke

danke für die hilfe

helmutgerke  28.04.2012, 14:22
@hartmannenrico

sei bitte "vorsichtig" bei der Formulierung auf der Anhörung.

Immer daran denken, die müssen dir zunächst etwas beweisen und dann kommt es darauf an wie schlüssig sind deine Argumente.

hartmannenrico 
Fragesteller
 28.04.2012, 15:50
@helmutgerke

was wären denn gründe damit es eine scheinwohnung ist

helmutgerke  28.04.2012, 16:06
@hartmannenrico

zwei Gründe hatte ich ja bereits benannt, kein Wasserverbrauch - kein Stromverbrauch.

Suche nicht nach Gründen die dafür sprechen, sondern mache dir Gedanken, dass es so nicht ist.

Vermutlich hatte die Sache doch auch eine Ausgangsgeschichte. So ohne nichts, wird kein Außendienst rausgeschickt. Gab es Postrückläufer oder hast du nette Nachbarn.

Du wirst weder mit Strafen rechnen müssen, nocht kann man dich zwingen, zu deinem Freund zu ziehen.

Selbst wenn du in der Vergangenheit die Wohnung nicht im vom Jobcenter vorgesehenen Maße genutzt hast, ist es relativ Banane.
Zum einen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass du permanent in der Wohnung nächtigst oder lebst, du solltest lediglich sicherstellen, dass du dich nicht ständig außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhältst, sondern dass du werktäglich deine Post abholen kannst, zum anderen gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage, auf derer dich das Amt zum Umzug zwingen kann.

Und selbst wenn - und hier ist das Amt in jedem Fall in der Nachweispflicht; leerer Kühlrschrank und nicht genutzte Dusche haben nicht nicht die geringste Beweiskraft (wie lange ist Kühlschrank leer, wie lange ist Dusche nicht genutzt? Das alles müsste das Amt exkat belegen ...) - man für die Vergangenheit etwas konstruieren kann, verwirkst du für die Zukunft deinen Anspruch auf eigene Wohnung dadurch nicht.

Insofern .. hui ... die können dich genauso gut auffordern, als König von Takatukaland zu kandidieren ... kannst dir ein Ei drauf backen.

Anhörung ist lächerlich: schreib rein, dass Kühlschrank zufällig leer war und dass du die letzten zehn Tage vor dem Besuch nicht daheim geduscht hast, wozu du nicht verpflichtet bist.
Sind sie anderer Meinung, möchten sie abweichende Zeiträume bitte exakt quantifizieren und nachweisen.

PENG AUS.

skyfly71  28.04.2012, 21:44

:-) Ist so grundsätzlich schon alles richtig. ABER: Nach den Melgegesetzen ist man verpflichtet, sich genau dort mit seinem Hauptwohnsitz anzumelden, wo man seinen Lebensmittelpunkt / ständiger Wohnsitz hat. Da spielen weder die Dusche noch der Kühlschrankvorrat eine Rolle. Und Miete für eine Wohnung, die nicht Hauptwohnsitz ist, wird das Jobcenter nunmal nicht übernehmen. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, daß das Jobcenter zumindest von Amts wegen eine Abmeldung "nach Unbekannt" veranlaßt.

VirtualSelf  28.04.2012, 22:37
@skyfly71

Die Beweisführung, dass der Lebensmittelpunkt und gewöhnliche Aufenthalt woanders als an der Meldeadresse liegt, wird für das Jobcenter schlichtweg für die Vergangenheit faktisch nicht zu erbringen sein.

Und für die Zukunft gibt es keine Handhabe, einen Leistungsbezieher einfach von dem Wohnsitz, an dem er gemeldet ist und zu bleiben wünscht, für den er einen Mietvertrag hat und den er künftig nutzen will, einfach abzumelden.

Kann man ganz entspannt sehen. Das Wichtigste ist: der Ball liegt beim Jobcenter; d.h. nicht rechtfertigen, nichts begründen, nichts großartig erklären, denn das führt ggf. nur zu Widersprüchen.
In jedem Fall hat das Amt sämtliche Nachweise zu führen.

Leider ist das Strafbar.Du mußt auch mit kürzungen Rechnen. mit fg