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Vorstrafe-Studieren-Zukunft

gefragt von Cezka am 24.03.2009 um 23:26 Uhr

Hallo, wollte mal nachfragen wie das so ist, wenn man während seiner Jugend eine Strafttat bekommen hat und deswegen nun vorbestraft ist.

Hat es dann noch Sinn zu Studieren, bekommt man danach Arbeit? Oder hat es gar keinen Sinn, mit einer Vorstrafe zu Studieren?

danke für eure Hilfe ;)

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Studium x 3.797 Zukunft x 727 Jura x 447

anonym
beantwortet von SomkeWeed4Ever am 24. März 2009 23:28
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kommt drauf an was: jura und medizin fallen z.B. weg, weil üblicherweise ein führungszeugnis gefordert wird. alles andere: ja, es macht, denke ich, sinn.

Kommentar von 7399055bfdda45ab38f651f00cc82548smallBonella am 24. März 2009 23:32

Du kannst an manchen Unis gar nicht studieren, wenn Du vorbestraft bist.

Kommentar von shirtinacan am 24. März 2009 23:33

Es gibt Unis in Deutschland die ein Führungszeugnis sehen wollen????? Wo ist das denn?

Kommentar von 7399055bfdda45ab38f651f00cc82548smallBonella am 24. März 2009 23:40

Bei der schriftlichen Immatrikulation wird nach Vorstrafen gefragt, an der LMU München z.B. Hat man diese, wird man nicht angenommen, so heißt es. Antwortet man da halt nicht der Wahrheit gemäß und sie finden es raus, wird man exmatrikuliert. Führungszeugnis wollen sie nicht sehen, aber falsche Angaben zu machen ist auch strafbar.

Kommentar von dolorit am 18. April 2009 10:30

Die Frage nach dem Führungszeugnis ist eine unzulässige Frage, daher darf man dann auch lügen. Welcher Straftatbestand erfüllt sein sollte erschließt sich mir ohnehin nicht.

Kommentar von SomkeWeed4Ever am 24. März 2009 23:33

echt? ok. aber er meint ja fächer, bzw. ob es überhaupt Sinn macht. Und die Arbeitnehmer wollen i. d. R. das Führungszeugnis nicht sehen.

Kommentar von Bf3c7e76ca87c9cc50550bbc52638539smallEvilEnte am 24. März 2009 23:37

möööök falsch, du kannst soweit ich weiss nur kein jura mit ner vorstrafe studieren. ich musste bei keiner uni ein polizeiliches führungszeugnis bei der bewerbung abgeben.

Kommentar von shirtinacan am 24. März 2009 23:40

Ich kenne auch niemanden der für Jura und Medizin sowas zeigen musste.

Kommentar von SomkeWeed4Ever am 24. März 2009 23:41

in heidelberg: medizin ist es notwendig. und jetzt schnauze, von wegen nur jura: dann ist es doch nicht falsch, sondern nur teilweise richtig, abgesehen davon, dass du einfach keine ahnung hast.


anonym
beantwortet von dolorit am 17. April 2009 23:54
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Für ein Studium benötigt man nie ein Führungszeugnis. Das ist gesetzlich schon überhaupt nicht zulässig da es nichts mit deinen Qualifikationen zutun hat. Und nur die sind ausschlaggebend für ein Studium. Das ist auch bei Jura, Medizin oder sonst wo nicht anders.

Wofür dann aber in aller Regel ein Führungszeugnis benötigt wird ist die weiterführende Ausbildung. In Jura zum Beispiel das Referendariat - ebenso auch beim Lehramt.

Zum Führungszeugnis selbst sei vielleicht noch gesagt, dass die meisten Verurteilungen überhaupt nicht in das Führngszeugnis aufgenommen werden. Nicht jeder der verurteilt wird, wird auch derart hart verurteilt, dass es aufgenommen wird. So gelangen Verurteilungen bis 90 Tagessätze schonmal überhaupt nicht in das Zeugnis rein. Bei Jugendstraftaten ist die Grenze gar noch höher. Insofern kommt es auf die Verurteilung an.

Hoffe geholfen zu haben Gruß


anonym
beantwortet von shirtinacan am 24. März 2009 23:33
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Bei manchen Berufen brauchst du ein sauberes Führungszeugnis (Jura, Medizin, Lehramt...) Das sollte aber kein Problem sein, denn:

"Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt."

http://www.bundesjustizamt.de/cln092/nn257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText11


smaragdte
beantwortet von smaragdte am 24. März 2009 23:30
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es macht immer Sinn zu studieren. Auch kannst Du dadurch zeigen, dass Du Dich geändert hast. Sicher wird es nicht ganz so leicht, einen Job zu finden. Aber ganz sicher wirst Du einen Arbeitgeber finden, der Dir doch eine Chance gibt. Und dann werden alle den Hut vor Dir ziehen. Eben weil Du schon ne Vorstrafe hast.

Und so ganz nebenbei. Die meisten Sachen verschwinden nach 10 bis 15 Jahren aus den Unterlagen bzw. Führungszeugnis. Lohnt sich also alle mal!

Dir viel Glück


anonym
beantwortet von Cezka am 24. März 2009 23:29
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Ich würde eher Richtung Maschinenbau studieren, habe nur Angst das ich mir damit später die Zukunft als Ingenieur etc. verbauen könnte

Kommentar von Simple_avatar3smallwarenjka am 24. März 2009 23:32

müsste möglich sein...


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 24. März 2009 23:28
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Wenn die in deiner Jugend war, verfällt sie wenn du erwachsen bist! Und studieren lohnt sich schon, kommt halt darauf an, was!!!


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