Vor Gericht seinen Sohn verteidigen

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Hallo sschloesser, ja (!), du kannst als Vater deinen Sohn "verteidigen". Er muss dir dazu eine Prozessvollmacht erteilen. Du wirst dann vom Gericht als "Beistand" angesehen. Aus deiner Formulierung "verteidigen" ist wohl zu schließen, dass es sich um eine "Strafsache" handelt - o d e r ??? Möglich ist es, weil in Strafsachen vor dem Einzelrichter (Amtsgericht) kein Anwaltszwang herrscht. Allerdings trägst du damit auch eine nicht zu unterschätzende Verantwortung. Du musst dir schon einigermaßen sicher sein, dass du dem Verlauf der Verhandlung nach prozessrechtlichen Gesichtspunkten vollumfänglich folgen kannst und deinem Sohn wirklich helfen kannst. Vor dem Einzelrichter wird zwar niemandem, weder einem Angeklagten noch einem Nichtjuristen als "Beistand", "der Kopf abgerissen", aber du/ihr könnt auch nicht davon ausgehen, dass das Gericht (also der Richter) euch einen besonderen "Laien-Bonus" einräumt und Hilfestelung leistet. Dann würde der Richter ja seine "richterliche Unabhängigkeit" aufgeben und "parteiig" handeln. Das ist nicht nur juristisch ausgeschlossen und absolut tabu, es würde auch von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht toleriert werden. Fazit: Du musst dir wirklich im Klaren sein, dass du deinem Sohn in allen Belangen helfen kannst. Denn wenn die Sache läuft und "in die Hose" geht, gibts kein Zurück mehr.

Du schreibst bisher nichts dazu, um was es konkret geht. Wenn es heikel werden kann, wäre es ratsam einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und ihn zu beauftragen.

Gruß hotteb und viel Erfolg

Die Erziehungsberechtigten haben die gleichen Rechte wie ihr Kind, aber nicht wie ein Verteidiger. Guggst Du hier: http://dejure.org/gesetze/JGG/67.html

Das bedeutet unterm Strich aber, daß Dir eine ganze Menge Rechte zustehen - z.B. eine Unterbrechung der Verhandlung zu beantragen, um Dich mit Deinem Kind über das Verfahren zu beraten oder eben auch selbst Zeugen zu befragen.

Gem. § 475 Abs. 4 StPO kannst Du aber durchaus Akteneinsicht erhalten. Es wird von den Staatsanwaltschaften zwar nicht so gern gesehen, mittlerweile aber durchaus praktiziert.

Im Übrigen kann man einen Rechtsanwalt in einem Strafverfahren ausschließlich mit der Akteneinsicht beauftragen. Das kostet dann keine 100,-€

Es geht dabei um eine Rauferei auf dem Schulhof, dabei ist kein Schaden entstanden, also keine Brüche Prellungen oder anderes. DIe Eltern haben trotzdem Anzeige erstattet. Ich denke, dass ich das schon hinbekomme, ich habe einige Kurse an der Uni belegt gehabt und diverse Praktika gemacht während meines Studiums. Natürlich bin ich kein Anwalt, aber irgendwie fühlen wir uns allein gelassen und ein bisschen ungerecht behandelt und schlimmer kann es eigentlich nicht mehr werden.

Kann denn nur der gesetzliche Vertreter Beistand sein? Oder auch die Schwester zum Beispiel?

Nun habe ich gelesen, dass der Beistand verweigert werden kann, wenn es der Erziehung nicht förderlich wäre. Was heißt das im KLartext?

DerHans  10.07.2011, 14:34

Dass es überhaupt zu einem Strafprozess kommt, zeigt aber, dass das nicht der erste Vorfall ist. Vielleicht hast du schon Routine. Vielleicht sollte dein Sohn einmal ordentlich was zwischen die Hörner bekommen.

ich kann dir das ganz leicht erklären: vieles, was laien sich einbilden erwähnenswert zu sein, hat vor gericht überhaupt keinen belang. das weiß der anwalt und der richter und deswegen wird es gar nicht erst erwähnt.

du kannst die verteidigung übernehmen, wenn kein anwaltszwang herrscht. ob das bei dir so ist, kann dir ja dein anwalt erklären.

Ja, das ist möglich denn Eltern sind als Beistand zugelassen und dürfen ihm auch verteidigen , jedoch hat ein Anwalt / Verteidiger mehr Rechte , er darf die Akte mit in sein Büro nehmen und kopieren , während Du nur dies in der Geschäftstelle einsehen darfst .