Vollzeitjob und Honorartätigkeit

2 Antworten

Ob er es gezielt herausfinden kann, ist die eine Seite. Die andere ist, wenn es durch einen dummen Zufall (und davon gibt es mehr als man denkt) bekannt wird? - Du handelst Dir eine Menge Ärger ein! Wenn die Nebentätigkeit Deinen Hauptjob nicht beeinträchtigt, warum meldest Du sie nicht dem AG?

Puschelchen16 
Fragesteller
 07.05.2014, 20:24

Weil mein AG sehr konservativ ist, schlecht bezahlt und den Anspruch hat, NUR die Firma zählt. Da ich zu 100% weiß, dass meine Leistung im Hauptjob nicht beeinträchtigt wird, weil es um 1h wöchentlich geht, möchte ich mich einfach nicht von meinem AG stressen und kontrollieren lassen.

Einzelfahrer  07.05.2014, 20:29
@Puschelchen16

Wenn er dir den Nebenjob untersagen will, muss er wichtige Gründe (Arbeit für einen Konkurrenten o.ä.) vorweisen können. Hat er die nicht, muss er zustimmen! Ist er wirklich so fies, hast Du echt schlechte Karten, wenn er die ungemeldete Nebentätigkeit bemerkt!

Was spricht dagegen den Arbeitgeber zu informieren? Natürlich besteht immer die Gefahr, dass der Arbeitgeber zufällig von der Nebentätigkeit erfährt. Aber dann wirds sicherlich problematisch. Die Nebentätigkeit muss dem Arbeitgeber gemeldet werden. Wenn die Tätigkeit nicht in Konkurrenz zu Deinem Hauptjob steht, wird und darf Dir der Arbeitgeber die Nebentätigkeit auch nicht verbieten.

Puschelchen16 
Fragesteller
 07.05.2014, 20:27

Weil mein Arbeitgeber nicht der sozialste ist ;). Mir geht es aber hauptsächlich darum, ob er es z.B. bei der Lohnzahlung sehen kann. Bei einem Minijob kann dieser ja über die Minijobzentrale nachgefragt werden, ich hätte aber einen Honorarvertrag und bin lediglich verpflichtet, meinen Mehrverdienst beim Finanzamt am Anfang nächsten Jahres anzugeben. Aber kann mein AG das irgendwie rausfinden...mal vom blöden Zufall abgesehen?

dock69  07.05.2014, 20:37
@Puschelchen16

Nein, er könnte es auf offiziellem Weg nicht herausfinden. Aber ob er sozial ist oder nicht - verbieten kann er den Nebenjob i.d.R. nicht. Dumm nur, wenn es zufällig herauskommt und Du so eine Vertragsverletzung begangen hast. Könnte u.U. eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben. Mindestens wäre das Vertrauensverhältnis angeknackst.