Verzicht auf Führerschein?
Ich musste aufgrund des Drogenbesitzes meinen Führerschein abgeben...
Am 22.7.15 sollte Ich per PZU eine Aufforderung zum 2x Drogenscreening für den Führerscheinerhalt bis zum 5.10 nachweisen, aufgrund des nichterhalts des Briefes bekam Ich dann (für Mich unerwartet) am 20.9 den Brief mit der Verzichtserklärung bzw des Führerscheinentzugs zum 5.10.15
Nach einem Anruf beim Arzt wurde Mir erläutert dass dieses vom Zeitraum her gar nicht funktionieren kann, sofort hab Ich einen Brief an die Führerscheinstelle per Ein schreiben mit der Bitte um Fristverlängerung gebeten die aber Verneint wurde, mir wurde dann ebenfall mitgeteilt (telefonisch) die Verzichtserklärung zu unterschreiben um Kosten zu sparen, das habe Ich dann auch gemacht. Als Ich dann zur Führerscheinstelle bin um Nachzufragen was jetzt sei um meinen Schein zu erlangen wurde Mir gesagt Ich müsse 1 Jahr Abstinenz nachweisen sowie zur MPU, ist das rechtes?
Ich wurde nicht im Straßenverkehr erwischt Es wurden lediglich Drogen gefunden Haschich 2,5 gr und 0,1 MDMA
6 Antworten
Hier ist alles rechtens.
Du warst Beschuldigter in einem BtM-Verfahren.
Diese Info ging auch an die Führerscheinstelle.
Darauf hin wurde ein fachärztliches Gutachten (äG = 2 x Screening) gefordert.
Die Aufforderung wurde dir per PZU zugestellt, d.h. der Einwurf im Briefkasten wurde vom Postboten schriftlich bestätigt.
Wenn der Brief trotzdem nicht ankommt, dann ist das dein Problem.
Das äG wurde nicht rechtzeitig (innerhalb 2 Monaten) abgegeben, daher erfolgte die Aufforderung zum freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis mit der Alternative zwangsweiser Entzug.
Du hast freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet - bitte lies die Verzichtserklärung nochmal genau durch, aber (wenn ich mich recht erinnere) ist ein solcher Verzicht sofort rechtskräftig und es gibt keine Möglichkeit, dagegen Widerspruch oder Rechtsmittel einzulegen.
Deine Fahrerlaubnis ist somit erloschen!
Und auf Grund des nicht rechtzeitig abgegebenen äG wird nun vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU gefordert - und die bedingt als Voraussetzung den Nachweis von min. 12 Monaten (da harte Drogen wie MDMA gefunden wurden) Abstinenz.
Sorry, aber hättest Du früher gefragt, dann hätte man (vielleicht) noch etwas machen können. Jetzt ist das Kind nicht nur in den Brunnen gefallen, sondern treibt bereits als Wasserleiche darin.
Danke für die ausführliche Antwort
Hallo
das wichtigste hat @clemensw ja schon geschrieben, ich melde mich nur noch wegen der MPU
Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.
Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.
Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten:
Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.
Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate in Form von Urinscreenings oder mehrerer Haaranalysen
Nun, ich schreibe Dir mal, was der GA von Dir erwartet:
Der Proband hat sein Fehlverhalten akzeptiert und beschönigt nichts
Der Proband hat die Ursachen für sein Fehlverhalten analysiert und dabei nicht nur die äusseren Motive (Druck, Fehleinschätzungen) sondern auch die inneren Motive (Dinge wie Akzeptanzsucht, Geltungsbedürfnis, Unsicherheit) analysiert
Der Proband hat aus dieser Analyse Vermeidungsstrategien entwickelt, wie er zukünftig bei entsprechenden Lagen reagiert und vermeiden kann, sich wieder fehl zu verhalten
Der Proband hat diese Vermeidungsstrategien eingeübt und über eine gewisse Zeit stabil gelebt
Ich wurde nicht im Straßenverkehr erwischt
das ist bei harten Drogen (alles außer Cannabis) egal
Beim Fund von mehreren Drogen und einem nicht durchgeführten Drogenscreening wird immer die MPU angeordnet und dann immer der Führerschein für ein Jahr entzogen. Das ist ein Standard-Verfahren. Da musst du schon einen guten Rechtsanwalt finden, der da noch was dran drehen kann. Und in dem Jahreszeitraum musst du mehrere Drogenscreenings (auch unangekündigte) über dich ergehen lassen, sonst bekommst du den Schein gar nicht zurück. Dein Problem in diesem Fall war das Nichterscheinen zum Drogenscreening. Du bist ganz sicher darüber belehrt worden, was du zu tun hast. Deine Ausreden, den Brief nicht erhalten zu haben, wird die Straßenverkehrsbehörde ganz sicherlich widerlegen können (solche Schreiben gehen in der Regel als Einschreiben weg).
Dann lass doch überprüfen, wer die Zustellungsurkunde unterschrieben hat. Wenn du ehrlich bist und hier nichts vorflunkerst, dann wäre das doch der erste Schritt gewesen. Es geht nicht um "glauben" sondern um Fakten.
und dann immer der Führerschein für ein Jahr entzogen.
nö
der ist solange entzogen bis die MPU bestanden wurde, es gibt keine Sperrzeit
Eine Sperre wird nur bei der Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht verhängt, nicht aber im Verwaltungsverfahren.
Man kann also sofort einen neuen Antrag stellen.
Da für eine Neuerteilung eine MPU gemacht werden muss, macht ein Antrag nur Sinn, wenn sich der Fragesteller entsprechend vorbereitet ist.
Dafür benötigt er u.a. einen Nachweis über eine mindestens zwölfmonatige Drogenabstinenz.
bei Cannabis würde 6 Monate reichen
So eine ähnliche Situation habe ich schon mal mitbekommen.
Ich würde sage, ja es ist rechtens aber wenn du kannst, nehme dir einen Anwalt.
Ja, ist rechtens.
danke für die Antwort Das glaubt leider niemand das der Brief (eben per PZU verschickt) nicht angekommen ist, mein Pech (Obwohl ich im Umzug mit Ummeldung) war kann das ja niemand beweisen... trotzdem danke