Verzicht auf Führerschein?

6 Antworten

Hier ist alles rechtens.

Du warst Beschuldigter in einem BtM-Verfahren.

Diese Info ging auch an die Führerscheinstelle.

Darauf hin wurde ein fachärztliches Gutachten (äG = 2 x Screening) gefordert.

Die Aufforderung wurde dir per PZU zugestellt, d.h. der Einwurf im Briefkasten wurde vom Postboten schriftlich bestätigt.

Wenn der Brief trotzdem nicht ankommt, dann ist das dein Problem.

Das äG wurde nicht rechtzeitig (innerhalb 2 Monaten) abgegeben, daher erfolgte die Aufforderung zum freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis mit der Alternative zwangsweiser Entzug.

Du hast freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet - bitte lies die Verzichtserklärung nochmal genau durch, aber (wenn ich mich recht erinnere) ist ein solcher Verzicht sofort rechtskräftig und es gibt keine Möglichkeit, dagegen Widerspruch oder Rechtsmittel einzulegen.

Deine Fahrerlaubnis ist somit erloschen!

Und auf Grund des nicht rechtzeitig abgegebenen äG wird nun vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU gefordert - und die bedingt als Voraussetzung den Nachweis von min. 12 Monaten (da harte Drogen wie MDMA gefunden wurden) Abstinenz.

Sorry, aber hättest Du früher gefragt, dann hätte man (vielleicht) noch etwas machen können. Jetzt ist das Kind nicht nur in den Brunnen gefallen, sondern treibt bereits als Wasserleiche darin.

R1Rider88 
Fragesteller
 26.10.2015, 10:18

Danke für die ausführliche Antwort

Hallo

das wichtigste hat @clemensw ja schon geschrieben, ich melde mich nur noch wegen der MPU

Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten:

Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate in Form von Urinscreenings oder mehrerer Haaranalysen

Nun, ich schreibe Dir mal, was der GA von Dir erwartet:

Der Proband hat sein Fehlverhalten akzeptiert und beschönigt nichts

Der Proband hat die Ursachen für sein Fehlverhalten analysiert und dabei nicht nur die äusseren Motive (Druck, Fehleinschätzungen) sondern auch die inneren Motive (Dinge wie Akzeptanzsucht, Geltungsbedürfnis, Unsicherheit) analysiert

Der Proband hat aus dieser Analyse Vermeidungsstrategien entwickelt, wie er zukünftig bei entsprechenden Lagen reagiert und vermeiden kann, sich wieder fehl zu verhalten

Der Proband hat diese Vermeidungsstrategien eingeübt und über eine gewisse Zeit stabil gelebt

Ich wurde nicht im Straßenverkehr erwischt

das ist bei harten Drogen (alles außer Cannabis) egal

Beim Fund von mehreren Drogen und einem nicht durchgeführten Drogenscreening wird immer die MPU angeordnet und dann immer der Führerschein für ein Jahr entzogen. Das ist ein Standard-Verfahren. Da musst du schon einen guten Rechtsanwalt finden, der da noch was dran drehen kann. Und in dem Jahreszeitraum musst du mehrere Drogenscreenings (auch unangekündigte) über dich ergehen lassen, sonst bekommst du den Schein gar nicht zurück. Dein Problem in diesem Fall war das Nichterscheinen zum Drogenscreening. Du bist ganz sicher darüber belehrt worden, was du zu tun hast. Deine Ausreden, den Brief nicht erhalten zu haben, wird die Straßenverkehrsbehörde ganz sicherlich widerlegen können (solche Schreiben gehen in der Regel als Einschreiben weg).

R1Rider88 
Fragesteller
 25.10.2015, 18:13

danke für die Antwort Das glaubt leider niemand das der Brief (eben per PZU verschickt) nicht angekommen ist, mein Pech (Obwohl ich im Umzug mit Ummeldung) war kann das ja niemand beweisen... trotzdem danke

mistertrollo  25.10.2015, 18:15
@R1Rider88

Dann lass doch überprüfen, wer die Zustellungsurkunde unterschrieben hat. Wenn du ehrlich bist und hier nichts vorflunkerst, dann wäre das doch der erste Schritt gewesen. Es geht nicht um "glauben" sondern um Fakten.

ginatilan  26.10.2015, 15:33

und dann immer der Führerschein für ein Jahr entzogen.

der ist solange entzogen bis die MPU bestanden wurde, es gibt keine Sperrzeit

ginatilan  26.10.2015, 17:09
@ginatilan

Eine Sperre wird nur bei der Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht verhängt, nicht aber im Verwaltungsverfahren.

Man kann also sofort einen neuen Antrag stellen.

Da für eine Neuerteilung eine MPU gemacht werden muss, macht ein Antrag nur Sinn, wenn  sich der Fragesteller entsprechend vorbereitet ist.

Dafür benötigt er u.a. einen Nachweis über eine mindestens zwölfmonatige Drogenabstinenz.

bei Cannabis würde 6 Monate reichen

So eine ähnliche Situation habe ich schon mal mitbekommen.
Ich würde sage, ja es ist rechtens aber wenn du kannst, nehme dir einen Anwalt.

Ja, ist rechtens.