Vertragsbruch zwischen Privatpersonen?

3 Antworten

gut ist immer, wenn man etwas schriftlich macht. Dann hat man auch eine Handhabe. In dem Falle hast du es richtig gemacht! Wie Banken es machen, wenn nicht gezahlt wird weißt du ja. Die lassen sich nichts entgehen. Das brauchst du auch nicht!

Schreib ihm einen Einschreibebrief mit der Forderung, die du hast. Zahlt er immer noch nicht, geh zu einem Anwalt. Der kann dir am besten raten, was zu tun ist. Wenn es um höhere Summen geht, ist die Chace am größten.


Gerichtliches Mahnverfahren für die Beträge.

Das Telefon müsstest du einklagen, da ist eine Strafanzeige wegen Unterschlagung ein günstigeres Druckmittel.

Die offenen Beträge könntest du genauso wie das Handy selbst im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. einer Klage bei Gericht einfordern.

Natürlich stellt sich die Frage, um welche Beträge es hier geht und ob sich das Ganze wirklich lohnt.

Da ihr die Sache schriftlich gemacht und hoffentilch auch unterschrieben habt, dürfte die Beweisführung nicht sonderlich schwer fallen.

Den Vorschlag eines anderen Kommentators, eine Anzeige wegen Unterschlagung zu erstatten, halte ich für keine gute Idee. Im Prinzip darf er das Gerät ja benutzen. Die Klausel, die die sofortige Herausgabe bei Zahlungsrückstand fordert, dürfte wahrscheinlich eh unwirksam sein.