Verstopftes Toilettenrohr
Wenn in einer Eigentumswohnung ein Toilettenrohr verstopft ist (3 Wohnungen übereinander) und der Verursacher nicht ermittelt werden kann, wer bezahlt die Reapratur? Der Wohnungseigentümer oder die Hausgemeinschaft? Wo ist das geregelt?
4 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Toilettenrohr ist Gemeinschaftseigentum. Die Kosten werden auf alle Eigentümer umgelegt
fairoffen
23.07.2011, 17:37
@axfrau
Wohnungseigentumsgesetz
wenn die ursache und auch der verursacher der verstopfung nicht ermittelt werden kann, dann geht die kostenübernahme an die hausverwaltung.
Ich meine das wird von der EG bezahlt, für solche Anlässe wird ja angespart!
Die Hausgemeinschaft, einigt euch auf einen Übeltäter und der meldet das seiner Haftpflichtversicherung
Danke, wo kann man das nachlesen?