Folgender Sachverhalt: Meine Freundin hat heute die Beifahrertür meines Autos geöffnet und dabei einem parkenden PKW einen hässlichen Kratzer versetzt. Sie bestand darauf, ihre Telefonnummer zu hinterlassen, so dass der Schaden beglichen werden kann.
Welche Versicherung haftet überhaupt für diesen Schaden? Ihre Haftpflicht, oder?
Und wie genau ist der weitere Ablauf, falls sich der Eigentümer des anderen PKW bei meiner Freundin meldet? Muss sie sich an ihre Haftplicht wenden und den Vorfall beschreiben, oder wie? Sry hab von Tuten und Blasen keine Ahnung was Versicherungen angeht.
Mfg
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Das Öffnen der Tür gehört zum Betrieb des Kfz, so daß hier die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig ist.
Dies gilt jedenfalls hinsichtlich der Haftung gegenüber dem Geschädigten. Inwieweit dann eventuell ein Ausgleich zwischen der Privathaftpflichtversicherung deiner Freundin und Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung stattfindet, ist eine andere frage.

hm, ich sage mal so, du als Fahrer bist (ob du es glaubst oder nicht) auch dafür verantwortlich, wie der Beifahrer die Tür öffnet. Daher ist die Schuldfrage nicht eindeutig und somit werden wohl alle Versicherungen einmal abstreiten, dafür in voller Höhe aufkommen zu müssen. Und du mußt aufpassen, daß eure Versicherungen nicht eine Klausel haben, daß ihr nicht einfach eine SChuldanerkenntnis geben dürft. Ansonsten vermute ich aber mal, daß überwiegend ihre KFZ-Haftpflichtversicherung einspringen wird.
Der Fahrer ist bei erwachsenen Personen nicht dafür verantwortlich wer die Beifahrertür wie aufmacht! Es haftet sowieso nicht der Fahrer, sondern die Versicherung des Halters, der mit dem Fahrer nicht identisch sein muß. Bei einem Parkschaden gibt es keinen Zweifel, wer den Schaden verursacht hat und es ist daher auch nicht Schädlich die Schuld auf sich zu nehmen

Die Formulierung der Frage "sie bestand darauf, ihre Telefonnmmer zu hinterlassen" hört sich so an, als wärst Du ohne Meldung verschwunden. Hoffentlich habe ich das missverstanden, denn die Auffassung Deiner Freundin ist die einzig moralisch vertretbare.
Selbst das Hinterlassen der Telefonnummer ist streng genommen nochnicht ausreichend, da diese verloren gehen kann. Ich will nicht schwarz malen, aber so etwas kann bei einer Anzeige als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bestraft werden.
Zur Frage: Die Haftpflichtversicherung der Freundin wird sich darauf berufen, dass der Schaden im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz entstanden ist. In derartigen Fällen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Heißt dummerweise anders als bei der Privathaftpflichtversicherung Verlust des Schadensfreiheitsrabatts.
Das mit der Telefonnummer hinterlassen ist nicht ganz unproblematisch, da der Geschädigte daraus eine Unfallflucht konstruieren kann. Für die Beseitigung des Schadens ist Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.
sender am 15. März 2008 23:52 Da hatte ich auch ein mulmiges Gefühl.
unfallflucht wegen einem kratzer im lack ist nicht ein bischen übertrieben, oder? ich kann doch nicht nachts darauf warten, dass der eigentümer des beschädgiten pkw vorbeikommt. bis wann soll ich da stehenbleiben? bis er morgens brötchen holen will? ne ne ne. ein zettel hinter dem scheibenwischer, das reicht wohl aus....
koira1975 am 16. März 2008 00:27 Leidr nicht, wenn der Fahrer doof spielt. Ihr hättet die Polizei rufen müssen
die hat auch nix besseres zu tun.
mindestens eine halbe Stunde muß man warten, oder auch länger wenn absehbar ist, daß der Fahrzeugführer in einer bestimmten Zeit wiederkommt, z.b Ende der Parkzeit. Die Polizei muß man nicht unbedingt hinzuholen, da diese sowieso bei Bagatellschäden nur ungern oder gar nicht mehr kommt
Wenn der Fahrer nicht kommt, ist ein Anruf bei der Polizei notwendig, da du ansonsten dich der Fahrerflucht strafbar machst.
Nette Idee mit der Telefonnummer aber nicht im Sinne des Gesetzgeber. Bei groesserem Schaden Polizei rufen. Bei kleinerem Schaden, Kennzeichen des beschaedigten Fahrzeuges notieren, freundschaftliche Geste, eigene Telefonnummer stecken, zur naechsten Polizeiwache und Vorfall melden. Versicherung des Lenkers benachrichtigen. Jedes andere Verhalten kann zu einer Klage fuehren, man weiss ja nie, wer den Vorfall noch beobachtet hat, den Geschaedigten kennt, Deine Wagennummer notierte.
Alternativ kann deine Freundin auch den Schaden aus ihrer eigenen Tasche bezahlen ohne eine Versicherung in Anspruch zu nehmen
Ich vermute, Deine KFZ-Versicherung wird für den Schaden aufkommen (melden). Ist möglich, das Dioe sich das von der Versicherung Deiner Freundin wiederholen. Also beiden Versicherungen Bescheid geben. L.G.
Die Privathaftpflicht deiner Freundin wird nichts zahlen, da es bei der Nutzung eines Kfz enstanden ist. Hier zahlt alleine die Kfz-Haftpflicht des Halters des verursachenden Fahrzeuges. Wenn der Fahrer des geschädigten Fahrzeuges sich meldet, muß deine Freundin deine Versicherungsdaten und Kennzeichen angeben. Im voraus solltest du aber den Schaden deiner Versicherung schon mal melden und nicht erst warten bis sich der Unfallgegner meldet, da du sonst Schwierigkeiten mit deiner Versicher bekommen kannst

Ich würde sagen, dass Deine Freundin sich mit ihrem Versicherungsmenschen in Verbindung setzt und Erkundigungen einholt, da machste auf Garantie nix verkehrt.
So hätte ich das auf den ersten Blick auch gesehen, kommt bestimmt hin so!DH
Dann gib auch den Daumen.
Dann kriegste den eben von mir.
Hab ich!
Soll ich nun erstmal warten, bis sich der Geschädigte bei meiner Freundin meldet?
Du solltest das vor allem unverzüglich Deiner Versicherung melden.
lieber wolrichter es ist einfach deine welt DH
wolfrichter = teh man!