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Versicherungsfrage (Tür aufgerissen, Kratzer in fremden PKW)

gefragt von cockhorst am 15.03.2008 um 23:33 Uhr

Folgender Sachverhalt: Meine Freundin hat heute die Beifahrertür meines Autos geöffnet und dabei einem parkenden PKW einen hässlichen Kratzer versetzt. Sie bestand darauf, ihre Telefonnummer zu hinterlassen, so dass der Schaden beglichen werden kann.

Welche Versicherung haftet überhaupt für diesen Schaden? Ihre Haftpflicht, oder?

Und wie genau ist der weitere Ablauf, falls sich der Eigentümer des anderen PKW bei meiner Freundin meldet? Muss sie sich an ihre Haftplicht wenden und den Vorfall beschreiben, oder wie? Sry hab von Tuten und Blasen keine Ahnung was Versicherungen angeht.

Mfg


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. März 2008 23:46
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Das Öffnen der Tür gehört zum Betrieb des Kfz, so daß hier die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig ist.

Dies gilt jedenfalls hinsichtlich der Haftung gegenüber dem Geschädigten. Inwieweit dann eventuell ein Ausgleich zwischen der Privathaftpflichtversicherung deiner Freundin und Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung stattfindet, ist eine andere frage.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 15. März 2008 23:48

So hätte ich das auf den ersten Blick auch gesehen, kommt bestimmt hin so!DH

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 15. März 2008 23:51

Dann gib auch den Daumen.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 15. März 2008 23:51

Dann kriegste den eben von mir.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 16. März 2008 00:11

Hab ich!

Kommentar von cockhorst am 15. März 2008 23:51

Soll ich nun erstmal warten, bis sich der Geschädigte bei meiner Freundin meldet?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 15. März 2008 23:53

Du solltest das vor allem unverzüglich Deiner Versicherung melden.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 16. März 2008 10:12

lieber wolrichter es ist einfach deine welt DH

Kommentar von cockhorst am 17. März 2008 00:56

wolfrichter = teh man!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 15. März 2008 23:39
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hm, ich sage mal so, du als Fahrer bist (ob du es glaubst oder nicht) auch dafür verantwortlich, wie der Beifahrer die Tür öffnet. Daher ist die Schuldfrage nicht eindeutig und somit werden wohl alle Versicherungen einmal abstreiten, dafür in voller Höhe aufkommen zu müssen. Und du mußt aufpassen, daß eure Versicherungen nicht eine Klausel haben, daß ihr nicht einfach eine SChuldanerkenntnis geben dürft. Ansonsten vermute ich aber mal, daß überwiegend ihre KFZ-Haftpflichtversicherung einspringen wird.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. März 2008 09:08

Der Fahrer ist bei erwachsenen Personen nicht dafür verantwortlich wer die Beifahrertür wie aufmacht! Es haftet sowieso nicht der Fahrer, sondern die Versicherung des Halters, der mit dem Fahrer nicht identisch sein muß. Bei einem Parkschaden gibt es keinen Zweifel, wer den Schaden verursacht hat und es ist daher auch nicht Schädlich die Schuld auf sich zu nehmen


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 15. März 2008 23:51
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Die Formulierung der Frage "sie bestand darauf, ihre Telefonnmmer zu hinterlassen" hört sich so an, als wärst Du ohne Meldung verschwunden. Hoffentlich habe ich das missverstanden, denn die Auffassung Deiner Freundin ist die einzig moralisch vertretbare.

Selbst das Hinterlassen der Telefonnummer ist streng genommen nochnicht ausreichend, da diese verloren gehen kann. Ich will nicht schwarz malen, aber so etwas kann bei einer Anzeige als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bestraft werden.

Zur Frage: Die Haftpflichtversicherung der Freundin wird sich darauf berufen, dass der Schaden im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz entstanden ist. In derartigen Fällen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Heißt dummerweise anders als bei der Privathaftpflichtversicherung Verlust des Schadensfreiheitsrabatts.


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 15. März 2008 23:50
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Das mit der Telefonnummer hinterlassen ist nicht ganz unproblematisch, da der Geschädigte daraus eine Unfallflucht konstruieren kann. Für die Beseitigung des Schadens ist Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 15. März 2008 23:52

Da hatte ich auch ein mulmiges Gefühl.

Kommentar von cockhorst am 16. März 2008 00:04

unfallflucht wegen einem kratzer im lack ist nicht ein bischen übertrieben, oder? ich kann doch nicht nachts darauf warten, dass der eigentümer des beschädgiten pkw vorbeikommt. bis wann soll ich da stehenbleiben? bis er morgens brötchen holen will? ne ne ne. ein zettel hinter dem scheibenwischer, das reicht wohl aus....

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 16. März 2008 00:27

Leidr nicht, wenn der Fahrer doof spielt. Ihr hättet die Polizei rufen müssen

Kommentar von cockhorst am 16. März 2008 00:33

die hat auch nix besseres zu tun.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. März 2008 09:15

mindestens eine halbe Stunde muß man warten, oder auch länger wenn absehbar ist, daß der Fahrzeugführer in einer bestimmten Zeit wiederkommt, z.b Ende der Parkzeit. Die Polizei muß man nicht unbedingt hinzuholen, da diese sowieso bei Bagatellschäden nur ungern oder gar nicht mehr kommt

Kommentar von Drachentoeter am 1. Februar 2009 14:54

Wenn der Fahrer nicht kommt, ist ein Anruf bei der Polizei notwendig, da du ansonsten dich der Fahrerflucht strafbar machst.


anonym
beantwortet von Bruno am 16. März 2008 05:11
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Nette Idee mit der Telefonnummer aber nicht im Sinne des Gesetzgeber. Bei groesserem Schaden Polizei rufen. Bei kleinerem Schaden, Kennzeichen des beschaedigten Fahrzeuges notieren, freundschaftliche Geste, eigene Telefonnummer stecken, zur naechsten Polizeiwache und Vorfall melden. Versicherung des Lenkers benachrichtigen. Jedes andere Verhalten kann zu einer Klage fuehren, man weiss ja nie, wer den Vorfall noch beobachtet hat, den Geschaedigten kennt, Deine Wagennummer notierte.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. März 2008 09:13

Alternativ kann deine Freundin auch den Schaden aus ihrer eigenen Tasche bezahlen ohne eine Versicherung in Anspruch zu nehmen


Tonica
beantwortet von Tonica am 15. März 2008 23:38
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Ich vermute, Deine KFZ-Versicherung wird für den Schaden aufkommen (melden). Ist möglich, das Dioe sich das von der Versicherung Deiner Freundin wiederholen. Also beiden Versicherungen Bescheid geben. L.G.


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. März 2008 23:52
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Deine KFZ- Versicherung.


Mismid
beantwortet von Mismid am 16. März 2008 09:12
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Die Privathaftpflicht deiner Freundin wird nichts zahlen, da es bei der Nutzung eines Kfz enstanden ist. Hier zahlt alleine die Kfz-Haftpflicht des Halters des verursachenden Fahrzeuges. Wenn der Fahrer des geschädigten Fahrzeuges sich meldet, muß deine Freundin deine Versicherungsdaten und Kennzeichen angeben. Im voraus solltest du aber den Schaden deiner Versicherung schon mal melden und nicht erst warten bis sich der Unfallgegner meldet, da du sonst Schwierigkeiten mit deiner Versicher bekommen kannst


justika
beantwortet von justika am 15. März 2008 23:39
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Ich würde sagen, dass Deine Freundin sich mit ihrem Versicherungsmenschen in Verbindung setzt und Erkundigungen einholt, da machste auf Garantie nix verkehrt.


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