Versicherung zahlt nur 100€ Restwert nach unverschuldetem Unfall?

14 Antworten

Der Restwert ist das, was die Kiste NACH dem Unfall noch wert ist. Der wird vom Wiederbeschaffungswert, der ebenfalls im Gutachten steht, abgezogen.

Beispiel:

Reparaturkosten 2800€

Wiederbeschaffungswert 1800€

Somit liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Gutachter holt sich Restwertangebote ein und nimmt diesen Betrag in sein Gutachten auf. In deinem Fall 100€

Ausgezahlt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, in deinem Fall also 1700€. Was du dann mit dem Auto machst, ist deiner Intelligenz überlassen. Aufbauen, kaputt weiterfahren, wenn es verkehrssicher ist, oder für 100, 200 oder 500€ verkaufen.

Außerdem steht dir Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen für die Zeit der Wiederbeschaffung zu. Zusätzlich muss die gegnerische Versicherung die Ab- und Anmeldegebühren tragen sowie eine Auslagenpauschale von meist 20 bis 30€.

Hey. Wenn die Reparaturkosten höher ausfallen als der Wiederbeschaffungswert des Autos dann hast du einen Anspruch auf den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand. Das heißt Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Angenommen ein Peugot 206 BJ 2000 mit vergleichbarer Ausstattung und Laufleistung kostet 1500 €, dann müsstest Du hiervon die 100 € Restwert abziehen. Du hast demnach einen Anspruch auf 1400 €

Wenn ein Gutachter bei Dir war, dann gehe ich davon aus, dass er nur den Restwert ermittelt hat. Das heißt nicht, dass die Versicherung die nur die 100 € zahlt. Der Restwert ist vielmehr Grundlage für die Berehcnung deines Schadensersatzanspruchs (s.o.).

siola55  17.06.2016, 19:23

Wenn ein Gutachter bei Dir war, dann gehe ich davon aus, dass er nur den Restwert ermittelt hat...

... sowie natürlich die kalkulierten Reparaturkosten, welche hier den Wiederbeschaffungswert wohl übersteigen dürften; ergo eben ein Totalschaden, da die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen und der "Schrottwert" des Autos demnach noch 100 € beträgt!

uni1234  17.06.2016, 19:29
@siola55

Der "Schrottwert" ist der Restwert, Herr "Experte". Abgesehen davon macht der Kommentar keinen Sinn weil er das wiedergibt was ich oben geschrieben habe. 

siola55  17.06.2016, 19:39
@uni1234

Lieber "Experte", den Restwert ermittelt die gegnerische Versicherung anhand des Restwert-Angebots des Aufkäufers!!!

Du schreibst jedoch genau das Gegenteil: dass ein Gutachter den Restwert ermittelt...

Der Gutachter ermittelt die Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert! Alles klar???

Vielleicht solltest Du nochmals genauer lesen. Es kann sein, dass ein restwert von 100 € ermittelt wurde, aber die Reparaturkosten solltest Du ja auch bekommen, bzw. den Wert des Autos vor dem Unfall, ggf abzgl. des restwertes, wenn Du das Wrack behalten willst.

Hallo Eduardo,

du hast wirklich nur die Hälfte des Gutachten gelesen! Hatte selbst im Nov. letzten Jahres einen Wildschadenunfall mit einem Astra G Edition 100 Bj. 1999 und der Wiederbeschaffungswert lag bei 1700 €, wobei der Restwert (Schrottwert wg. Totalschaden) auch 100 € betrug.

Sei froh, dass du nicht auch noch was bezahlen mußt für die Entwertung/Verschrottung! Du erhälst also den Wiederbeschaffungswert (z.B. 1750 €) abzgl. dem Restwert von 100 €, demnach wären 1650 € von der gegnerischen Versicherung fällig ;-)

Gruß siola55


Soll ich meine Versicherung von diesem Angebot in Kenntnis setzen? Einen Anwalt kontaktieren?

PS: Also deine Versicherung ist hier der falsche Ansprechpartner! Wenn überhaupt, dann einen Anwalt (Kosten werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversich. übernommen) kontaktieren, um deine Vorstellung bei der gegnerischen Kfz-Haftpflicht vorzubringen.

Da hast Du wohl nur einen Teil des Gutachtens gelesen.

Sie werden gesagt haben, was das Auto vor dem Unfall wert ist und den Wert nach dem Unfall geschätzt - nämlich 100 €. Die gegnerische Versicherung zahlt Dir dann die Differenz zwischen dem Vorher- und dem Nachher-Wert, weil die Dame mit ihrer Kaltverformung ja um diesen Differenzbetrag gemindert hast.

Du kannst den Wagen entweder behalten und reparieren, Dir eine schöne Skulptur draus schweißen oder ihn verkaufen...

Es kommt also viel mehr auf deren Schätzung des Vorher-Wertes an als auf die des Restwerts. Eigentlich kann Dir ein niedriger Restwert nur recht sein, weil dadurch der zu erstattende Wertverlust höher ist.

Insgesamt bestätigt das aber wieder mal meine Theorie, dass man lieber selbst einen Gutachter beauftragen sollte - oft kommt dabei etwas "Freundlicheres" für einen raus - und fast immer nehmen sich die selbst Beauftragten etwas mehr Zeit dafür, ihr Gutachten auch zu erklären.